Autounfall, Gutachten wer trägt die Kosten?

13 Antworten

also ich glaub ihr versteht mich einfach alle nicht.^^

So nochmal von anfang.

Tag XY

Unfall, ich bin NICHT Schuld. - Rückwärts einparken und mich am Kotflügel getroffen.

1 Tag später Gutachten erstellt.

Gutachten bei Verursacherin vorgezeigt.

(Gegnerische Versicherung wurde erst ab meinem Eintreffen alamiert, da wir das erst so regeln wollten, sprich ohne die Versicherung, jedoch war die Dame sich der Höhe nicht bewusst, und wollte nicht zahlen also hab ich druck gemacht und gesagt, dann eben anders, verischerung bitte ... usw...

So wer zahlt aber jetz die Kosten für das Gutachten?

Crack  06.12.2009, 01:15

Fakt ist das Du ein Anrecht darauf hast die Werkstatt frei zu wählen und Dein Auto von dieser auch ordentlich reparieren zu lassen so das der Originalzustand wieder hergestellt wird.

Sehr wahrscheinlich wird Dir die gegnerische Versicherung aber das Gutachten nicht zahlen weil es nicht von Ihr in Auftrag gegeben wurde.

Das müsstest Du dann einklagen.

alphaone1 
Beitragsersteller
 06.12.2009, 01:20
@Crack

Werde damit wohl nicht durchkommen oder?

Hätte ich das Auto einfach reparieren lassen sollen und dann eine Rechnung stellen?

Crack  06.12.2009, 01:31
@alphaone1

Normalerweise muss zuerst der Verursacher seiner Versicherung melden was passiert ist. Du musst erstmal überhaupt nicht tätig werden und solltest dann innerhalb kurzer Zeit von der Versicherung kontaktiert werden. Da es aber viele Unfallverursacher "versäumen" einen angerichteten Schaden ihrer Versicherung zu melden ist es schon gut das Du nachgehakt hast. Dann gibt die Versicherung grünes Licht für die Reparatur oder sie beauftragt, je nach Schadenhöhe, einen Sachverständigen der sich Dein Auto ansieht. Liegt sein Gutachten vor, suchst Du Dir eine Werkstatt aus und lässt Dein Auto reparieren. Gibt es dann Probleme weil die Werkstatt das Auto für den vom Gutachter festgelegten Betrag nicht reparieren kann, dann muss die Versicherung nachbessern. Tut sie das nicht kannst Du gerichtlich dagegen vorgehen.

Frag doch einfach mal den von Dir beauftragten Gutachter ob er nicht seine Rechnung direkt an die Versicherung des Verursachers stellen kann.

Wenn der Gutachater der Versicherung ein Gutachten erstellt das Dir zu gering erscheint, dann kannst Du das anfechten und einen eigenen Gutachter beauftragen. Kommt der dann zu höheren Reparaturkosten, dann muss die Versicherung das Gutachten zahlen. kommt der aber zu gleichen oder niedrigeren Reparaturkosten, dann bleiben die Kosten an Dir hängen.

So, nun weise der Versicherung mal nach, dass deren Gutachter falsch geschätzt hat.

Crack  06.12.2009, 02:10

Die schätzen nicht, die rechnen.

Der der dran schuld ist?! :D

Also der, der dir reingefahren ist!

Egal ob es beim einparken war, oder nur beim rangieren!

Ist bei uns passiert, die Versicherung der anderes musste Zahlen, da diesesr beim Rangieren zu blöd war, und fahrerflucht begann ;)

Crack  06.12.2009, 00:54

So einfach ist das nicht! Wenn man mit der Beurteilung des Gutachters der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden ist dann muss man dieses Gutachten anfechten. Beauftragt man von sich aus ein neues Gutachten dann muss man dieses auch erstmal zahlen!

Also das ist vor 1 Woche passiert, die gegnerische Versicherung hat noch nix gemacht ich hab jetz denen das Gutachten geschickt nun sind die kosten für das Gutachten gute 300 euro hoch, wer trägt das? ich?

Es ist noch garnix gemacht worden.

Sie ist mir beim Rückwärts einparken voll rein.

Wenn du der Geschädigte bist, also NICHT schuld hast, kannste selber bestimmen WER an deinem Auto Hand anlegt.-Wenn das n unabhängiger, vereidigter Sachverständiger is müssen die das anerkennen.- Die Werkstatt kannste selbst wählen.-Wegen was willste dich umentscheiden??- Die versicherung muss sogar deinen Anwalt zahlen.