Kann Versicherung Nachbesichtigung durch DEKRA verlangen?
Hallo,
mein Pkw wurde durch Sprühnebel auf Grund von Fassadenarbeiten verunreinigt. Ich habe ein Gutachten von einem freien Sachverständigen erstellen lassen. Die Versicherung hat jetzt bei der DEKRA eine Nachbesichtigung in Auftrag gegeben. Muss ich dem nachgehen? Oder hat man als Geschädigter freie Wahl?
10 Antworten
Wenn keine berechtigten Zweifel an den Angaben des ersten Gutachters bestehen, besteht auch kein Anspruch auf ein zweites Gutachten.
Oder geht es jetzt darum, dass festgestellt werden soll ob der Schaden fachgerecht beseitigt wurde?
Dann gilt mein erster Satz.
Als Geschädigter hast du das Recht dein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens besichtigen zu lassen und das Gutachten erstatten zu lassen.
Solange die gegnerische Versicherung nicht nachweist warum dein Gutachten zur Abrechnung ungeeignet sein soll, hat diese auch kein Besichtigungsrecht.
Am besten übergibst du die Abwicklung an einen guten Fachanwalt (Verkehrsrecht), alles andere dürfte dir wenig Erfolg bringen.
Vielen Dank!
Es wurde mit keiner Silbe ein Zweifel an dem Gutachten erwähnt.
Dann besteht auch kein Recht zur Nachbesichtigung - also ab zum Anwalt
Als Begründung auf meine Nachfrage, warum nachbesichtigt werden soll, wurde mir mitgeteilt, dass alle Fahrzeuge (mitlerweile an die 300!!!) noch mal angeschaut werden und ein spezieller Lacksachverständiger beauftragt wurde.
Welche Begründung der Versicherung liegt denn für die Nachbesichtigung der Dekra vor?
Das Problem ist auch, dass der Schaden ca. 200 Fahrzeuge betrifft. Vielleicht haben sie Angst vor Trittbrettfahrern.
Das werde ich wohl machen müssen 😑 Danke!
Ja.
Dann frage doch einfach mal beim gegnerischen Versicherer nach, ob sie das Gutachten schon erhalten haben, und weshalb ein weiteres Gutachten von der DEKRA erforderlich ist.
Keine! Mir wurde lediglich mitgeteilt, dass die DEKRA sich mit mir in Verbindung setzen wird.
Hast du das Gutachten deines Kfz-Sachverständigen dem Versicherer schon zugeschickt?
Natürlich kann die Versicherung einen eigenen Sachverständigen beauftragen, genau so wie du das auch konntest.
musst du, sonst wirst du kein Geld bekommen
Es geht darum, das erste Gutachten zu bestätigen bwz. den berechneten Reperaturwert zu drücken.