Wo liegt die Bagatellgrenze bei der DEVK?
Hallo,
mir ist heute jemand hinten drauf gefahren. Glücklicherweise wurde niemand verletzt. Da nun der Unfallverursacher den Schaden an meinem Auto über seine Versicherung bezahlen muss, möchte ich gerne wissen wie hoch die Bagatellgrenze der DEVK ist, da der Schaden nicht allzu teuer aussieht und es auch voraussichtlich nicht sein wird ( der kfz - Meister hat beim oberflächlichen betrachten der Karosserie und des Rahmens keine kapitalen Schäden entdeckt) und ich mir das ganze Gehabe mit den Gutachtern aus Zeitgründen sparen möchte.
PS: Das war mein erster Unfall oder meine erste Teilnahme an einem Unfall. Bitte seht über Fehler in der Beschreibung oder Ausdrucksweise hinweg.
Ich bedanke mich.
6 Antworten
Kläre die Frage mit der gegnerischen Versicherung.
Auch bei vergleichsweise geringen Schäden können Versicherungen auf Gutachten bestehen, wenn sie vom Fahrzeugwert her einen wirtschaftlichen Totalschaden vermuten.
Verlangen sie ein Gutachten, dann sag ihnen gleich, dass Du selbst eins beauftragst - und tu das dann auch.
Okay, danke.
Der Schädiger muss seinen Versicherer umgehend verständigen. Wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, sollte er den Schaden selbst begleichen. Ob die DEVK den Schaden besichtigen will, behält sie sich bei JEDEM Schaden vor.
...sondern nur die Höhe der Bagatellgrenze wissen.
... diese kann bis zu 2000 € betragen, je nach Gesellschaft!
Wo liegt die Bagatellgrenze bei der DEVK?
Dies kann man nicht pauschal beantworten.
Kommt auf den Restwert des Fahrzeugs und auf das Baujahr an.
Kontaktiere doch deinen Versicherungsvermittler, der kennt die Daten und kann dir auch weiterhelfen.
Moin,
das ist uneinheitlich und aus der Ferne nicht zu beurteilen.Im allgemeinen geistern Beträge zwischen 700 - 1500 EUR als Bagatellgrenze durch den Raum. Die können bei den heutigen Preisen schnell erreicht sein.
Bei einem Heckschaden kannst Du vorab aber mal prüfen, wie viel kaputt sein kann. Ist der Stossfänger sichtbar verformt oder gerissen, klemmt die Heckklappe im Schloss, ist an der Reserveradmulde was zu sehen o.ä.
Im Zweifelsfall solltest Du dann doch einen Fachmann mal gründlicher nachsehen lassen.
Gruss
Ich habe das ende des Arbeitstages dort abgestellt und der Meister sieht sich das heute noch mal genau an.
Wenn der Restwert 20.000 EUR beträgt und die Schadenssumme 500 EUR, wird bestimmt kein Bagatellgutachten notwendig. Gebe die voraussichtliche Schadenhöhe einfach an die Schadenabteilung und kläre die weitere Vorgehensweise ab. Viel Glück.
1. der Verursacher hat seine Versicherung benachrichtigt 2. ich wollte wissen nicht wissen, ob sie den Schaden sehen wollen, sondern nur die Höhe der Bagatellgrenze wissen.