Auszahlung Kfz Unfall, nur ohne MwSt?

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Als Geschädigter bei einem unverschuldeten Unfall - Haftpflichtschaden - ist es deine Aufgabe deine Schadensersatzansprüche zu beziffern. Du hast das Recht selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens mit der Erstattung eines Gutachten zu beauftragen. Die Kosten, die für dieses Schadensgutachten anfallen gehören zum Schaden und sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht.

Daher solltest du dir überlegen, ob du den Termin morgen absagst und direkt selber einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragst. Eine Fachwerkstatt erstellt keine Gutachten, dass machen nur Kfz-Sachverständige.

Das von dir beauftragte Gutachten enthält dann unter anderem die folgenden Angaben:

  • Wiederbeschaffungswert: Das ist der Wert deines Autos unmittelbar vor dem Unfall. Hierbei ist der Altschaden (Hagelschaden) berücksichtigt. Dies in der Höhe wie er sich bei einem Verkauf des Autos bemerkbar macht, das kann durchaus deutlich weniger sein als die Reparatur des Hagelschadens kosten würde. Dabei werden auch alle Ausstattungsmerkmale wie AHK usw. eingerechnet.
  • Restwert: Das ist der Wert deines Autos, in dem Zustand wie er sich nach dem Unfall (bei der Besichtigung) befindet.
  • Reparaturkosten
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer
  • Wertminderung
  • Wertverbesserung
  • Umbaukosten
  • usw.

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten (+ Wertminderung) höher sind als die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Du darfst bei vorliegendem Integritätsinteresse dein Auto reparieren lassen bis zu Reparaturkosten von 30 % über dem Wiederbeschaffungswert.

Wenn du den Schaden fiktiv (ohne Reparatur) abrechnest, dann bekommst du von der gegnerischen Versicherung:

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert. Den Restwert erhältst du in bar von dem im Gutachten genannten Aufkäufer.

Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, dann stehen dir die Nettoreparaturkosten zu, Die Mehrwertsteuer wird in der Höhe erstattet, in der sie tatsächlich angefallen ist.

 Ich habe mal gehört das Autos die über 10 Jahre alt sind, sogar den kompletten Betrag ausgezahlt bekommen, also auch die MwSt, kann das sein?

Nein, dem ist bei den Reparaturkosten nicht so. Was du meinst ist , dass dann oft im Wiederbeschaffungswert keine Mehrwertsteuer mehr enthalten ist. Somit entfällt dann dabei der Abzug.

PlayadeMuro  26.12.2015, 09:00

Die Antwort ist wirklich hervorragend! Allerdings wird ab einem Fahrzeugalter über 6 Jahren kein merkantiler Minderwert (Wertminderung) von der gegnerischen Versicherung erstattet.

KfzSVnrw  28.12.2015, 13:14
@PlayadeMuro

Bis 2004 hattest du mit deiner Aussage recht. Seit dem BGH, Urteil vom 23. November 2004 - VI ZR 357/03, urteilen immer mehr Gerichte, dass dem Geschädigten auch bei Fahrzeugen über 5 Jahren ein merkantiler Minderwert (sofern er anfällt) zusteht.

Die frühere 5 Jahresgrenze und 100.000 km Grenze gibt es seitdem nicht mehr. Dies liegt an der technischen Entwicklung und der Tatsache das die Autos heute deutlich älter werden als früher.

Erstmal hoffe ich, daß Dir nichts passiert ist.

Reparaturkosten ohne Nachweis werden nur ohne MwSt. ausgezahlt. Der MwSt.-Abzug würde nur im Totalschadensfall entfallen, wenn die Autos überwiegend ohne MwSt.-Ausweis gehandelt werden (Privatmarkt).

Du solltest Dir - bevor der Gutachter kommt - überlegen, was Du mit Deinem Auto machen möchtest. Im Fall der Reparatur in einer Werkstatt Deines Vertrauens :-) müsste die Versicherung nicht nur die vollen Reparaturkosten incl. MwSt. übernehmen, sondern Dir auch Nutzungsausfall oder einen Mietwagen für die Zeitdauer der Reparatur zahlen. Zudem hättest Du den Vorteil, die Reparatur mit Rechnungslegung nachweisen zu können, was nützlich ist, wenn nochmal jemand auf Dein Auto drauffährt.

Es bleibt Deine Entscheidung, was Du tust. Ist ja auch Dein Auto.

Natürlich wird der Gutachter der Versicherung - vorsichtig und etwas ironisch gesagt - den Schaden nicht ausufern lassen. Er wird ihn aber wohl kaum so niedrig beziffern, daß er damit einen Rechtsstreit vom Zaun bricht.

Gruß

VeNsiS 
Beitragsersteller
 21.07.2015, 12:06

Mir geht es gut, danke. Mein Auto war geparkt. Da es sich um einen Kleinwagen handelt, welcher vielleicht noch 3000€ wert ist, wollte ich das Geld für den Schaden einbehalten und den Schaden grob beseitigen, da ich den Wagen wohl sowieso bis zum Ende fahre. Ich frage mich nur ob eine fachwerkstatt mir mit einem Gutachten nicht mehr einbringt als dem Gutachter der Versicherung. Selbstverständlich will ich für meinen Schaden so viel Erstattung wie möglich bekommen, ist ja klar.

Danke dir für deine Antwort!

Grateber  21.07.2015, 12:48
@VeNsiS

Na ja, bei einem Wert von vielleicht 3.000 EUR kommt bei den heutigen Reparaturpreisen selbst ohne MwSt. vielleicht sogar ein wirtschaftlicher Totalschaden zustande. Da reicht eine kaputte Tür und ein kaputter Kotflügel. Dann sind die Reparaturkosten zweitrangig, sondern Wiederbeschaffungs- und Restwert zählen.

Ich (meine Meinung) würde erst mal den Gutachter der Versicherung abwarten und mit dem ruhig Klartext sprechen. Je nachdem, wie die drauf sind, hat die Versicherung möglicherweise auch nur ein Interesse, den Schaden schnell vom Tisch zu kriegen. Wenn Du den Eindruck hast, hier will Dich einer über den Löffel balbieren, kannst Du immer noch zum Rechtsanwalt Deines Vertrauens gehen. Gruß

KfzSVnrw  21.07.2015, 13:39
@VeNsiS

Ich frage mich nur ob eine fachwerkstatt mir mit einem Gutachten nicht mehr einbringt als dem Gutachter der Versicherung.

Nur warum machst du dann mit dem "Versicherungs-Sachverständigen" einen Termin aus. Du hast das Recht einen unabhängigen Sachverständigen deines Vertrauens zu beauftragen. Eine Werkstatt erstellt keine Gutachten, die können dir höchstens einen Sachverständigen vermitteln.

Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn sie tatsächlich auch angefallen ist.

Bei fiktiver Abrechnung des Schadens wird also nur der Nettobetrag ausbezahlt. Kaufst du jetzt aber Teile oder läßt Reparaturumfänge von einer Werkstatt ausführen, kannst du die Rechnungen bei der gegnerischen einreichen und die angefallene Mehrwertsteuer nachfordern.

Du musst den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.


Würde grundsätzlich keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Schalte einen Anwalt ein, der holt mehr raus. Der rechnet seine Kosten mit der gegnerischen Versicherung ab.

ronnyarmin  21.07.2015, 12:30

Wenn die Schuldfrage klar ist, braucht man keinen Anwalt einzuschalten, dessen Kosten von der Allgemeinheit, also jedem Versicherungsnehmer, zu tragen wären. Einen Gutachter zu beauftragen wird wohl Jeder selbst hinkriegen.

Das mit der MwSt. war bei mir auch so. wenn du es reparieren läßt bekommst du den villen Betrag. Einen unabhängiger Gutachter kann schon auf eine andere Summe kommen. Wie weit der dann von wem bezahlt wird weiß der Rechtsanwalt. Der kann dann auch weitere Kosten in Rechnung stellen. Pauschale für Telefonate und Post etc. ggf. Aufsfallgeld etc.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, auf alle Fälle mit einschalten.

Wenn nicht frag bei einem Rechtsanwalt nach. Soviel ich weiß muß der Gegner / Unfallverursacher / geg. Versicherung diese Kosten übernehmen. Bin mir da aber nicht mehr ganz sicher.