Fragebogen der gegnerischen versicherung zum anwalt geben?
Guten abend
hatte die letzten tage einen unfall den ich selber nicht verursacht habe, gutachter war ebenfalls da, weil der schaden in die tausende ging, nun kam ein brief von der gegnerischen versicherung, ich solle einen 4 seiten fragebogen ausfüllen,..
Hab ich anspruch auf einen anwalt der das für mich macht?
Ab wieviel euro schaden hat man anspruch auf einen gutachter?
Wird die gegnerische versicherung einen eigenen gutachter schicken?
Grüße
Alex
2 Antworten
Hast Du als Geschädigter das Recht, einen Anwalt mit der Wahrnehmung und Durchsetzung Deiner Interessen zu beauftragen. Die Kosten trägt die Kraftfahrthaftpflichtversicherung des Schädigers.
Hast Du das Recht, den Schaden durch einen von Dir beauftragten unabhängigen Sachverständigen begutachten / feststellen zu lassen. Die Kosten für das Gutachten trägt die Versicherung des Schädigers. Allerdings sollte bei einem Bagatellschaden auch ein Kostenvoranschlag Deiner Fachwerkstatt genügen. Nur, wenn die gegnerische Versicherung daran herummäkeln sollte, würde ich ein Gutachten empfehelen. (Es sollte schon ein vernünftiges Verhältnis zwischen Schadenhöhe und den Kosten der Schadenfststellung bestehen. Wegen eines einfachen kleinen Kratzers im Lack oder einem zerbrochenen Spiegelglas wäre sicher die Erstellung eines Gutachtens unverhältnismäßig)
Die gegnerische Versicherung versucht mitunter, Dir die Schadenfeststellung durch einen von ihr beauftragten Gutachter aufzudrängeln - darauf musst Du Dich jedoch nicht einlassen, sondern kannst vielmehr auf das von Dir in Auftrag gegebene Gutachten verweisen.
Mein gutachter war schon dagewesen, gutachten wurde erstellt, er wollte es auch direkt der gegnerischen versicherung schicken, anscheinend hat sich das überschnitten und die wissen noch nix davon, soll ich das dem gutachter geben den fragebogen, oder reicht es wenn er das gutachten dahin schickt, und ich den fragbogen ignoriere?
gruß
Hallo, die Fragen wurden von suzisorglos beantwortet.
Gib bitte Dein Gutachten und den Fragebogen Deinem Anwalt. Der Gutachter ist nicht berechtigt den Fragebogen für Dich auszufüllen, das wäre eine für ihn verbotene Tätigkeit im Sinne der Rechtsberatung. Ein Gutachter/Sachverständiger nur die Aufgabe die Höhe des Schadens festzustellen, mehr nicht.
Alles weitere überlasse in diesem Fall bitte Deinem Rechtsanwalt.