Wieso gilt ein Reha Antrag auch als Renten Antrag?

8 Antworten

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Hallo tamkat,

Sie schreiben unter anderem:

Wieso gilt ein Reha Antrag auch als Renten Antrag?

Antwort:

Sie schreiben leider nicht, ob Sie vor dem 2.1.1961 oder nach dem 1.1.1961 geboren sind!

Zunächst gilt der gesetzlich vorgegebene Grundsatz:

"REHA geht vor Rente!"

Die meisten Entscheidungen, Begutachtungen, Beurteilungen, Urteile werden überwiegend nach Aktenlage entschieden und ggf. durch Kurzbegutachtungen/-Befragungen ergänzt!!

Wenn Sie bei der DRV einen Antrag auf REHA einreichen, dann muß die DRV an Hand der vorliegenden Akten prüfen, ob durch eine REHA das Leistungsvermögen dauerhaft wieder hergestellt werden kann!

Es gibt Einzelfälle, wo aus den Akten eindeutig ersichtlich ist, daß eine REHA die Leistungsfähigkeit nicht nachhaltig bessern kann und auch das Alter wird mit in die Waagschale geworfen!

Dies scheint in Ihrem Fall so zuzutreffen!

In diesem Fall wird die DRV eine REHA zurecht ablehnen und den REHA-Antrag in einen Rentenantrag umdeuten, denn sonst wäre die REHA für die DRV rausgeschmissenes Geld!

Unabhängig davon kann es in der Praxis vorkommen, daß dann an Stelle der DRV die zuständige Krankenkasse einen stationären Aufenthalt finanzieren muß, je nachdem, wie die Ärzte die Notwendigkeit medizinisch begründen!

Fazit:

Jeder Einzelfall ist grundsätzlich anders!

Natürlich können Sie die Rente ablehnen und sich weiter im Hamsterrad abstrampeln, wenn Sie dazu in der Lage sind!

Ansonsten die Erwerbsminderungsrente dankend in Anspruch nehmen, ggf. im Rahmen der zulässigen Hinzuverdienstgrenzen (ab 1.7.2017 bis 6.300 Euro brutto pro Jahr) dazu verdienen und nur noch für die eigene Gesundheit arbeiten!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

dies ist gesetzlich geregelt in §116 SGB VI


"Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist..."


https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__116.html

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?cms_lv2=238988&cms_lv3=217366

Ich bin 1963 geboren. Der besagte Reha Antrag im Juni 2016 wurde von der Rentenversicherung genehmigt. Ich ging dann von August bist September 2016 für 6 Wochen in eine neurologische Reha. Nach ende der Reha, aus der ich ungeheilt entlassen wurde, war die Therapie Empfehlung wieder vorstellen bei der Neurochirurgie im Krankenhaus. Dort wurde ich im Januar 2017 an der LWS am Rückenmark operiert. Leider ohne erfolg. Mir wurde gesagt, die Nerven in der Wirbelsäule sind irreparabel beschädigt, das meine Beine taub sind, und ich mit beiden Beinen Wegknicke, sobald ich stehe, und so starke Dauerschmerzen habe, damit müsse ich nun leben. Es wurde von der Klinik erneut eine Neurologische Reha beantragt, die auch von der Rentenversicherung genehmigt wurde. So war ich im Mai dieses Jahres noch mal 3 Wochen in Reha. Wenn die Rentenversicherung keine Heilungschancen gesehen haben, und den Reha Antrag von 2016 als Rentenantrag genommen haben, frage ich mich warum diese beantragte Reha und auch die Reha, die ich dieses Jahr im Mai gemacht habe genehmigt haben?

Was ich nun auf dem Bescheid gesehen habe, die volle Erwerbsminderungsrente ist bis zum 31.12.2019 befristet und muss 3 Monate vorher per Antrag verlängert werden. Was kann ich machen, damit die Rente in eine dauerhafte Rente umgewandelt wird? Es steht doch fest, das es bei mir keine Heilung gibt.

Ich würde erstmal bei der Rentenversicherung nachfragen, Wer den Antrag gestellt hat, weil Du Keinen gestellt hast und von Nicht's weißt.

Da würde ich Widerspruch einlegen! Du brauchst unbedingt eine Rehabilitation nach so einer Operation. Da dürfen sie dir nicht verwehren. Den Antrag auf Erwerbsminderungsrente kannst du danach immer noch stellen. Sie versuchen das immer wieder ( war bei mir auch so). Die DRV sucht sich immer aus, was billiger ist. Umwandeln dürfen sie den Antrag theoretisch schon, aber in diesem Fall ist eine Reha ja wirklich medizinisch absolut nötig

Paulina42  05.09.2017, 12:11

Wieso, dann hast du doch Rehabilitation bekommen? Ich verstehe jetzt gerade nicht, was du denn nun noch willst? Irgendwie bin ich jetzt verwirrt

tamkat 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 10:22

Komischer weise habe ich die Reha ja auch bekommen, von Anfang August bis zum 15 September 2016. Ich war 6 Wochen in Nümbrecht. Ich bin danach im Januar 2017 dann an der LWS am Rückenmark operiert worden, und ging ebenfalls von der Rentenversicherung  3 Wochen in Reha. Da scheint die eine Hand nicht zu wissen was die andere macht, und die werden wohl keine Computer im Amt habe. Ein Knopfdruck und sie wären auf dem laufenden gewesen.

Paulina42  04.09.2017, 16:09

Ja eben! Und dann sind die Leistungen deutlich schlechter. Es spricht also überhaupt nichts gegen Widerspruch.

turnmami  04.09.2017, 14:51

Wenn volle Erwebsminderung vorliegt, ist aber für die Reha NUR noch die Krankenkasse zuständig!!