Rentenantrag Angaben zur Krankenversicherung?
Ich lebe seit 20 Jahren im Ausland und war vorher selbstaendig (privat Krankenversichert).
Beim Rentenantrag (online) werden nun u.a. folgende Fragen gestellt:
- Besteht für Sie Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung (zum Beispiel als Beamter,Ruhestandsbeamter)? (nein / ja / als: ...)
- Sind Sie von der Krankenversicherungspflicht befreit worden? (nein / ja / wegen: ...)
Bei der ersten Frage habe ich "ja" angegeben und "Auslandswohnsitz" eingetragen.
Bei der zweiten Frage ebenfalls "ja" und als Begruendung "Ich unterlag nie der Versicherungspflicht"
War das so richtig? Schliesslich unterlag ich als im Ausland lebender Deutscher ja wirklich nie der Versicherungspflicht (bin bereits vor Einfuehrung der Versicherungspflicht ausgewandert). Ich unterlag also nie der Versicherungspflicht und wurde somit auch nie von dieser befreit. Es gibt aber keine Moeglichkeit, dies entsprechend anzugeben.
3 Antworten
Hallo,
1) Alle Fälle der Versicherungsfreiheit sind in § 6 SGB V abschließend aufgeführt. Wenn keiner der Personenkreise dort zutrifft, besteht keine "offizielle" Versicherungsfreiheit.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
2) Von der Krankenversicherungspflicht kann man nur nach § 8 SGB V befreit werden. Dies setzt immer einen offiziellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenkasse voraus. Wenn nie in siolcher Antrag gestellt wurde, ist hier "nein" anzukreuzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html
Bei den Fragen geht es darum, wie man als Rentner krankenversichert wird (ggf. dann auch später bei einer Rückkehr nach Deutschland).
Gruß
RHW
Ja, korrekt.
Wenn das jetzige Aufenthaltsland weder in Europa liegt noch die Türkei noch Tunesien ist und eine Rückkehr nach Deutschland sehr unwahrscheinlich ist, würde ich keine Extra-Info an die Rentenversicherung geben. Ich würde aber allle Unterlagen zu diesen Punkten sehr gut aufbewahren (z.B. Duplikat von dieser KVdR-Meldung).
Danke für den Stern!
Es geht darum, dass du einen Zuschuss zu deiner bestehenden Krankenversicherung bekommst.
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden Rentner ja Mitglied der KV der Rentner. Da du diesen Schutz nicht in Anspruch nimmst, erhältst, du den Anteil zusätzlich zu deiner Rente ausgezahlt, und du zahlst deine KV dann selbst.
Ich denke bei 2 wäre die richtige Begründung "ich habe mich für die private Versicherung entschieden"
Habe ich ja nicht. Die hatte ich anfangs auf Anwartschaft umgestellt und spaeter dann gekuendigt. Alles vor 2007. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist also nie erfolgt, weil ich nie versicherungspflichtig war.
Wieso warst du nicht versicherungspflichtig? Nur wegen im Ausland leben?
Ja. Aus Deutschland abgemeldet und auch faktisch keinen Wohnsitz dort gehabt. Regelmaessiger Aufenthaltsort seit 20 Jahren ausserhalb Deutschlands.
Ah verstanden - dann ist deine Beantwortung passend. Wenn an der Stelle noch Platz für ein Kommentar ist würde ich das dort kurz erläutern. Ansonsten in einem gesonderten Kommentarfeld.
Ah, verstehe (hoffe ich).
Zu 1: Dort haette ich also "nein" markieren muessen, obwohl ich der Versicherungspflicht nicht unterliege.
Zu 2: Hier haette ich ebenfalls "nein" markieren muessen. Schliesslich wurde ich von der Versicherungspflicht nie befreit, ich unterlag ihr ja auch nie.
Habe ich das richtig verstanden?
Muss ich mich jetzt noch einmal aktiv bei der Rentenversicherung melden und die Angaben korrigieren oder sollte ich entsprechende Nachfragen durch die Rentenversicherung abwarten?