Inwieweit ist eine "Rente aus eigener Versicherung" beim Rentenantrag relevant?
Im Rentenantragsformular "R0100" ("Antrag auf Versichertenrente") wir unter Punkt 9.2 gefragt: "Beziehen oder bezogen Sie bereits eine Rente aus eigener Versicherung oder haben Sie eine solche beantragt (auch im Ausland)?"
Was ist damit gemeint, eine andere staatliche Rente?
Oder bezieht sich diese Frage auf eine private Rentenversicherung?
Nach meinen bisherigen Informationen sollte eine alleine selbst bezahlte private Rente (ohne Zuzahlungen eines Arbeitgebers) auf die staatliche Rente keine Auswirkung haben, wieso wird dann danach gefragt?
Schonmal vielen Dank im Voraus auf alle Antworten!
2 Antworten
Es bezieht sich auf staatl. Renten
Es bezieht sich nur auf eine gesetzliche Rente. Du könntest z.B. eine Rente von der Berufsgenossenschaft beziehen. Wer z.B. im Ausland gearbeitet hat, hat vielleicht auch in anderen Ländern einen Rentenanspruch erworben und dort einen Antrag gestellt.
Innerhalb der EU muss man in dem Fall nicht in jedem Land einen Antrag stellen. Es genügt, den Antrag bei der DRV zu stellen, die dann die Auslandsabteilung einschaltet. Deshalb wirst du auch an anderer Stelle gefragt, ob du im Ausland gearbeitet hast.
Eine private Vorsorge spielt keine Rolle. Danach wird auch nicht gefragt.
Nein! Eine Rente (privat oder gesetzlich) zählt nicht. Hinzuverdienst wird nur angerechnet, wenn es sich um Arbeitsentgelt (Beschäftigung, auch Minijob) oder Arbeitseinkommen (Gewerbe, Tantiemen, Honorar, Tantiemen) bzw. vergleichbare Bezüge handelt.
In dieser Broschüre findest du alle Informationen dazu:
Trifft das auch zu, wenn die Rente vorgezogen beantragt wird, (mit 0,3% Abschlag pro Monat - mind. 35 Jahre versichert), oder wird dann evtl. die in diesem Fall bestehende maximale Hinzuverdienstmöglichkeit von 6300 Euro p.a. eingeschränkt, indem bspw. die Einkünfte aus der priv. Rente als Einkommen berechnet werden?
Danke für die Antwort!