Formular für den Arbeitgeber bei Antrag EM Rente?

2 Antworten

Dieses Formular wird von der DRV direkt an den Arbeitgeber geschickt, wenn mit einem Einkommen bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zu rechnen ist, das noch nicht gemeldet wurde - z.B. Urlaubsabgeltung, Einmalzahlungen.

Es ist also nicht gesagt, dass du eine Ablehnung bekommst. Falls ja, kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Dies hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn deine Ärzte dich darin unterstützen, denn ein medizinisches Gutachten kann nur ein Mediziner anfechten.

turnmami  06.03.2019, 21:14

Dieser Vordruck darf NICHT an den AG geschickt werden! Dieser läuft nur über den Versicherten!

okieh56  06.03.2019, 21:16
@turnmami

Ach so? Danke für den Hinweis.

In dem Fall war die Anfrage wohl nicht nötig, weil schon lange kein Einkommen mehr erzielt wurde.

In Kürze ist ein dehnbarer Begriff...

Du wirst hier wohl warten müssen. Wenn du jedoch immer noch arbeiten kannst, dann ist eine Ablehnung durchaus möglich

Carina38 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 19:09

Ich bin seid 1,5 Jahren krankgeschrieben und kann nicht Arbeiten . Bei mir greift nach Aussteuerung die nahtlosigkeitsregelung Paragraph 145 laut Gutachten von der AA bin ich erwerbsunfähig.es geht mir nur um dieses Formular der DRV für den Arbeitgeber da ich dies nicht bekommen habe .

turnmami  06.03.2019, 19:10
@Carina38

Wenn du nicht arbeiten kannst, dann hast du doch auch keinen Hinzuverdienst, oder? Warum sollte man dir dann diesen Vordruck schicken?

Carina38 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 19:11
@turnmami

Dieser Vordruck wurde auch am Menschen verschickt die lange krankgeschrieben waren .dachte es gibt vielleicht Erfahrungswerte.

turnmami  06.03.2019, 19:13
@Carina38

nein. Das wird es nicht. Es darf erst verschickt werden, wenn der Leistungsfall feststeht UND ein Hinzuverdienst vorliegt. Dieser Vordruck wird nicht pauschal verschickt. Bist du "nur" krank und arbeitslos, ist dieser Vordruck bei einer vollen Erwerbsminderung völlig überflüssig, da Krankengeld und Arbeitslosengeld hier als Erstattungsanspruch und nicht als Hinzuverdienst zählen

Carina38 
Beitragsersteller
 06.03.2019, 19:19
@turnmami

Ah okay dann wurde ich falsch informiert . Danke dir .

turnmami  06.03.2019, 19:27
@Carina38

vor einigen Jahren wurden diese Formblätter immer verschickt. Die meisten DRVèn haben dieses jedoch geändert. Du brauchst dir also keine Sorgen zu machen, wenn du das Formblatt nicht bekommen hast