Hat man ein Recht auf eine Mietschuldenfreiheitserklärung vom Vermieter?
Einer meiner Freunde möchte aus verschiedenen Gründen aus seiner jetzigen Wohnung ausziehen. Er bat den Vermieter um eine Mietschuldenfreiheitserklärung, denn das braucht man in Berlin im Allgemeinen, wenn man eine neue Wohnung mieten möchte. Sein jetziger Vermieter stellt sich aber auf stur, mal hat er es 'vergessen', dann kommt es 'morgen' usw. Dabei bestehen definitiv keine Schulden. Hat mein Freund ein Recht auf diese Erklärung oder ist er auf die Laune seines jetzigen Vermieters angewiesen?
9 Antworten
der neue vermieter sollte sich damit begnügen, die zahlungen nachgewiesen zu bekommen. ist er damit nicht zufrieden, würde ich mir einen anderen vermieter suchen: hier ist ärger mit einem starrsinnigen menschen vorprogrammiert.
die sache ist im übrigen nicht gesetzlich geregelt, die antworten sind im tenor richtig.
Ein Rechtsanspruch darauf besteht seitens des Mieters nicht; falls der Vermieter ohne Gründe die Ausstellung verweigert, kann man aber jederzeit dem neuen Vermieter die Adresse und Telefonnummer des alten VM aushändigen, damit der das selber prüft.
Erst jüngst hat der BGH geurteilt, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, ihrem Exmieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, wenn dieser das wünscht. Logischer Umkehrschluss: Ein Vermieter kann von seinem neuen Mieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung fordern.
Kapiert ihr nicht, dass die Rechtssprechung von denselben reichen Säcken gemacht wird, die ihrerseits Vermieter also Wohneigentümer sind? Das Recht ist für alle gleich, es ist Obdachlosen und Reichen gleichermaßen verwehrt unter der Brücke zu schlafen. Die Mieter sind immer mehr einer gesellschaftlichen Willkür ohnegleichen ausgeliefert. Und das merkt man genau bei diesem simplen Thema. Keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, keine neue Wohnung. Die Katze beißt sich in den Schwanz? Nein, man möchte Mieter von Mietminderungen abhalten. Danke liebe Richter, äh Vermieter
Leider kann man dies nicht einfordern. Aber die Selbstauskunft sollte dem neuen Vermieter reichen. MfG