Darf der vermieter bei Mietschulden das schloss austauschen?
Hallo ich hab ne Frage für meine Schwester.
Und zwar darf der Vermieter das Schloss wechseln ohne Beschluss vom Gericht oder sowas?
Meine Schwester hat 2 Monate ihre Miete nicht bezahlt sie ist grad in der Ausbildung. Anträge bei der Agentur für Arbeit laufen seit November 2018. Das weiß der vermieter auch! Dennoch gab es jetz die fristlose Kündigung. Nun ist es so das sie natürlich die Wohnung nicht geräumt hat.. Was sie aber noch macht! Derzeit ist sie aber nicht in ihrer Wohnung. Gestern gab es einen Anruf vom Vermieter das heute das Schloss gewechselt werden soll. Darf er das? Ich selbst habe heute das alles erst von meiner Schwester erfahren und natürlich versucht mit dem Vermieter zu reden aber ohne Erfolg. Hab auch angeboten das ich sofort die offenen Mietrückstände ausgleichen werde auch ohne Erfolg.
Wie gesagt möchte eigentlich nur wissen ob das so einfach geht und falls der vermieter jetz doch die schlösser ausgetauscht hat wie können wir uns verhalten?
6 Antworten
Kann der Mieter seine Mietschulden begleichen, werden Kündigung und Räumungsklage laut Bürgerlichem Gesetzbuch unwirksam. Ab Zustellung der Räumungsklage tickt hierfür die Uhr: Dem Mieter bleiben zwei Monate Zeit, seine Mietschulden zu begleichen. Der Rechtsexperte rät: „Wenn das Verfahren schon läuft, sollte der Mieter den Zahlungsbeleg auch an das Gericht senden.“ Grimm schränkt jedoch ein:
„Schwierig wird es, wenn der Vermieter zusammen mit der fristlosen Kündigung auch eine ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin erteilt hat.“
Diese bliebe laut aktueller Rechtsprechung auch dann wirksam, wenn der Mieter seine Schulden begleicht.
aus: https://ratgeber.immowelt.de/a/raeumungsklage-ablauf-dauer-kosten.html
Dann ruf den Vermieter an und teile ihm mit, dass einem Schlosswechsel umgehend eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch folgt. Vielleicht auch per SMS, whatsapp, Email oder selbst eingeworfenem Brief.
Also wie verhalten:
- Diese Androhung zustellen
- Sofort alle Rückstände bezahlen
- Sobald als möglich die Wohnung räumen und geordnet an den Vermieter zurück geben.
- Weitere drei Monate die Miete brav bezahlen oder zumindest so lange, bis der Vermieter wieder neu vermietet hat, wenn das vor Ablauf von drei Monaten der Fall sein sollte
- Falls der Vermieter wirklich das Schloss gewechselt haben sollte, Anzeige wegen Hausfriedensbruch, falls man sich diesen Ärger noch antun will.
Deine Schwester sollte froh sein, wenn sie ohne Mietschulden und ohne weitere rechtliche Folgen aus der Nummer raus kommt, denn ein negativer Schufa-Eintrag oder eine nicht vorhandene Mietschuldenfreiheitsbescheinigung wären bei der nächsten Wohnungssuche womöglich ein unüberwindliches Problem.
Und zwar darf der Vermieter das Schloss wechseln ohne Beschluss vom Gericht oder sowas?
Ja. Nennt sich Vermieterpfandrecht, § 562 I BGB.
wie können wir uns verhalten?
Schulden zahlen?
Nein.
Was jedoch nicht die Frage ist, denn offensichtlich macht der das einfach - mach was gegen.......
In einer so verfahrenen Lage rate ich an, Du gehst da mit Deiner Schwester hin. Du zahlst die Rückstände wie angeboten, sie räumt die Wohnung und alles ist gut. Das dürfte der billigste Weg sein, denn alles andere kostet nur Zeit, Nerven und Geld.
Auch wenn die Schwester alle Fristen verstreichen läßt, dass wäre aber mal eine neue Variante des Mietrechts.
Was meinst du mit "neue Variante "?
Meine Erfahrung:
Ich Vermieter, Mieter keine Miete gezahlt, fristlos gekündigt, Mieter Frist verstreichen lassen, ich Schloß getauscht und Sachen nur nach Absprache ausräumen lassen.
Geld kannst du sowieso in den Wind schiessen.
Rechtlich kein Problem gewesen.
Glück gehabt.
Dann war der Richter offensichtlich auch ein Spieler, denn das ging bis ans Gericht und dort gab der Mietschuldner endlich Ruhe.
Der Mieter hatte keine Lust mehr auf Revision. Mich würde die Urteilsbegründung sehr, sehr interessieren.
Nein, darf er nicht.
Er darf aber fristlos kündigen. Siehe § 543 Abs. 2 Satz 3a BGB
Hat er ja aber die Frist is Freitag rum gewesen.
Tja....Räumungsklage
Soweit solls ja nicht kommen. Wir wollen ja die Wohnung räumen.
Na dann packt einfach den Krempel, leert die Wohnung und übergebt den Schlüssel an den Vermieter. Übergabeprotokoll nicht vergessen.
Ach ja...und natürlich die Mietschulden bezahlen.
WEnn die Mietschulden beglichen sind, ist die fristlose Kündigung gegenstandslos, aber falls in den letzten 2 Jahren aus gleichem Grund gekündigt wurde, bleibt die K. wirksam.