Wiedereingliederung vom MDK?

8 Antworten

Wenn du nicht hingehst, wirst du gekündigt. Eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung hat 12 Wochen Sperre zur Folge

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Du solltest versuchen Widerspruch einzureichen. Dann geht das Ganze an den Obergutachter. Die Psychologin hat dich ausgelacht? Wieso?

Hier123 
Beitragsersteller
 02.11.2017, 09:07

Weil ich ihr von meiner situation erzählt habe.Das mir andauernt schwindelig wird.Ich würde mir das alles einbilden und lächelte mich an.Das würde ich doch selber nicht glauben....

Sirias  02.11.2017, 09:20
@Hier123

Dann hätte ich sie gefragt, wie sie darauf kommt. Das solltest du dir nicht bieten lassen, zumindest dann nicht, wenn du wirklich unter Schwindel leidest. Zeig von mir aus diese Psychologin an oder whatever, aber du solltest Wiederspruch einlegen. Sprich mit deinem Arzt darüber.

wilees  02.11.2017, 09:28
@Sirias

Dir bleibt erst einmal nur die Möglichkeit es zu versuchen und wenn Du nach 3 / 4 / 5 Tagen nicht klarkommst sprichst Du wieder mit Deinem Arzt.

Und ansonsten schaust Du Dich ( vorsichtshalber ) schon einmal nach einem Fachanwalt für Sozialrecht um.

Die "Gutachterin" war scheint`s eher ein schlechter Witz. War sie überhaupt Psychiaterin? Innerhalb von 5 Minauten kann man im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen keine Diagnose "fällen". Und die Aussage Du bildest Dir Teile Deine Symptome ein, ist gelinde gesagt eine Unverschämtheit.

Sirias  02.11.2017, 09:32
@wilees

Leider funktioniert so das System. Der MDK ist auf gut Deutsch gesagt ein riesiger Karnevalsverein. Man kann nur hoffen, dass man an keinen Psychopathen gelangt, der in der Lage ist die Situation ernsthaft zu erfassen. Das mit den Psychopathen ist jetzt kein Scherz, sondern ernst gemeint.

Wenn du nicht an der Wiedereingliederung teilnimmst, kann dies ein Kündigungsgrund sein.

Und dass du nach 4 Wochen wieder voll arbeiten sollst glaube ich nicht.

Du wirst dann nach 4 Wochen evtl. nochmals für 4 Wochen  ca. 6 Stunden tgl. arbeiten müssen.

Was hindert dich daran? der Schweindel ?

Und dass du z. Z. ohne Wohnung bist spielt bei der Wiedereingliedrung keine Rolle.

Wenn du mit der Wiedereingliederung nicht einverstanden bist, lege Widerspruch ein.

Sorry, Wenn ich das so lese was du schreibst, kommt in mir der Verdacht auf, du möchtest nicht mehr arbeiten.

während einer Wiedereingliederung ist man weiterhin krankgeschrieben und gilt als arbeitsunfähig. eine Wiedereingliederung ist eine Arbeitserprobung. damit soll festgestellt werden, ob du nun arbeitsfähig bist oder doch weiterhin nicht in der Lage bist zu arbeiten.

der Antrag auf Wiedereingliederung muss beim Arbeitgeber eingereicht werden. der Arbeitgeber muss die Wiedereingliederung ablehnen oder ihr zustimmen.

dann geht der Antrag an die Krankenkasse und die muss dass ganze dann auch noch entsprechend bewilligen oder ablehnen.

wenn du jetzt eine vom MDK eingeleitet Wiedereingliederung trotz Ja des Arbeitgebers und Ja der Krankenkasse nicht machst, dann wird dir dein Krankengeld gestrichen und du bist nicht mehr versichert und darfst deine Versicherungsbeiträge mit 180 Euro pro Monat selbst zahlen. 

du hast als Krankengeldbezieher nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Pflichten sind ua. eine Mitwirkungspflicht an deiner Genesung und an entsprechenden Maßnahmen teilzunehmen, die von Seiten der Krankenkasse und des MDKs in die Wege geleitet bzw. gefordert werden.

ein Zuwiderhandeln hat immer den Verlust des Krankengeldanspruchs zur Folge.