Krankengeld oder Entgeltfortzahlung während Krankenhausaufenthalt?

3 Antworten

Der Paragraf 46 Satz 1 Nr. 1 sagt aber das bei Krankenhausaufenthalten der Anspruch auf Krankengeld entsteht.

Das ist richtig - betrifft aber auch jede sonstige Erkrankung im Arbeitsverhältnis.

Der scheinbare Widerspruch ist so aufzulösen:

Anspruch auf Krankengeld besteht immer ab dem 1. Tag der vom Arzt bescheinigten Erkrankung (ob mit oder ohne Krankenhausaufenthalt). Dieser Anspruch ruht aber so lange, wie ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohn-/Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber hat.

Der Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse wird also in den ersten 6 Wochen/42 Kalendertagen durch den Anspruch auf Lohn-/Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber "ersetzt"; der Krankengeldanspruch ruht so lange.

Es besteht tatsächlich anspruch auf Krankengeld, wenn keine abweichende Ausgleichzahlung wie Lohnfortzahlung erfolgt!

lg,. Anna

Auch wenn Du in den ersten 6 Wochen der AU im Krankenhaus liegst, gibt es Lohnfortzahlung, wenn Du Anspruch darauf hast.

Familiengerd  20.08.2022, 17:06

Nachtrag:

Das ist eine rhetorische Frage.😜

Familiengerd  20.08.2022, 17:03

Und warum steht im in der Frage genannten Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V § 46 "Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld" Satz 1:

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht
1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.

?