Wie zählen Ausbildungsjahre bei einer Abfindung?
Nehmen wir an, man arbeitet schon 6 Jahre bei einer Firma, 3 Jahre davon war man in der Ausbildung.
Wie werden diese drei Ausbildungsjahre in der Abfindung (Kündigung, Betriebsschließung, o. Ä.) gewertet?
Normal wird ja die Abfindung mit einem Faktor (z. B. 0,8) × die Anzahl der Jahre im Betrieb genommen. Aber werden Ausbildungsjahre hier auch ganz normal gewertet?
4 Antworten
Das Bundesarbeitsgericht hat bereits 1999 entschieden, das die Dauer der Ausbildung zur Zeit der Betriebszugehörigkeit addiert wird.
Damit wohl auch bei einer etwaigen Abfindung zu berücksichtigen ist.
Pro Beschäftigungsjahr wird ein halbes Monatsgehalt zu Grunde gelegt.
Gar nicht. Der Ausbildungsvertrag endet mit dem Prüfungsabschluss. Danach bekommst du ein neues Arbeitsverhältnis.
Gar nicht.
Das ist falsch!
Danach bekommst du ein neues Arbeitsverhältnis.
Das ändert aber nichts daran, dass die Zeit der Ausbildung bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit mitzuzählen ist!
es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Alles was du findest sind nur Anhaltspunkte. Man verhandelt das ganz frei
Und inwiefern beantwortet das die Frage, ob Ausbildungszeiten mit zu berücksichtigen sind?
Im Übrigen ist hier zum möglichen Anspruch auf eine Abfindung (z.B. aufgrund einzel- oder tarufvertraglicher Regelungen) überhaupt nichts bekannt!
IdR bekommt man keine Abfindung, wenn man gekündigt wird, und schon gar nicht als junger Mensch.
Abfindungen werden idR dann bezahlt, wenn man jemanden loshaben möchte, der schon älter ist, deswegen nur schwer kündbar.
Und inwiefern beantwortet das die Frage, ob Ausbildungszeiten mit zu berücksichtigen sind?
Im Übrigen ist hier zum möglichen Anspruch auf eine Abfindung (z.B. aufgrund vertraglicher Regelungen) überhaupt nichts bekannt!