Arbeitsrecht: Wechsel von Teilzeit auf Mini-Job nur mit Kündigung machbar?
Hallo!
Ich arbeite seit 7 Jahrem im selben Betrieb. Angestellt war ich als Mini-Jobber. Um für meinen Urlaub mein Geld aufzubessern, war ich für 2 Monate als Teilzeitkraft eingestellt. Danach sollte ich wieder auf 450 € herabgestuft werden. Das war alles schon im Februar mit meinem Chef besprochen und abgesegnet. Leider ist dieser für längere Zeit krank geschrieben. Auch mit seiner Vertreterin war alles abgesprochen und wäre ohne Probleme so übernommen worden. Jedoch enstanden jetzt von Seiten der AG erst Probleme (mehrere, die ich hier nicht alle auflisten werde).
Das Hauptproblem: ich erfuhr gestern, dass Aufstufen eines Vertrages ohne Probleme geht, Herabstufen aber nur mit Kündigung. Sprich: ICH muss meinen Teilzeit-Vertrag jetzt kündigen. Anschließend erfolgt ein Monat, in dem ich Pausieren MUSS. Danach erst kann ich wieder einen Vertrag auf Mini-Job-Basis erhalten.
Natürlich verliere ich dadurch alle Rechte, wie z. B. Anzahl an Urlaubstagen (sind momentan bei 30, werden dann ja wieder heruntergestuft). Meine Tarifstufe für das Gehalt wird dementsprechend auch wieder niedriger eingestuft (auch wenn man mir sagte, das könne man wieder auf die normale Tarifstufe einstellen, auf der ich zurzeit bin - aber in letzter Zeit wurde ich zu oft vom AG verar....t, als dass ich das jetzt gutgläubig hinnehme).
Was mich dabei am meisten stört: ich habe extra darauf geachtet, dass ich das ganze halbe Jahr keinen Urlaub nehme, weil ich ja wusste, dass ich einen ganzen Monat weg sein würde. Da wollte ich dann den Urlaub nehmen. Aber ich muss direkt im Anschluss an die Kündigung ja den Pausenmonat nehmen - also erhalte ich keine Urlaubsstunden.
Mir kommt das irgendwie nicht rechtlich richtig vor. Konnte allerdings weder im Internet noch im TzBfG etwas dazu finden. Zu erwähnen wäre noch, dass ich schon einmal für ein paar Monate als Teilzeitkraft gearbeitet habe. Das war allerdings 2007/2008. Damals konnte ich ohne Probleme zurück zum Mini-Job-Vertrag. Das mit der Kündigung hat der AG erst in den letzten Jahren geändert.
Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus oder hatte schon einmal einen ähnlichen/gleichen Fall? Möchte ungern einen Anwalt einschalten, da es sich um einen Mini-Job handelt. Ich studiere noch und verdiene dementsprechend nicht viel (zumal mein ganzes Geld jetzt für den Urlaub drauf geht).
Danke schon mal für eure Antworten.
5 Antworten
Dass es für den von Dir beschriebenen Umstand einer Kündigung bedarf, ist schlichtweg Unsinn!
Die Änderung der Bedingungen von "normaler" Teilzeit auf "Mini-Job"-Teilzeit ist ganz einfach auch durch einvernehmliche Vertragsänderung möglich, dazu muss kein neuer Vertrag abgeschlossen werden und erst recht muss nicht vorher gekündigt werden!
Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen, die einem solchen Vorgehen (einfache Vertragsänderung) entgegen stehen!
Ich nehme an, dass es dem Arbeitgeber mit diesem beabsichtigten "Manöver" eher darum geht, durch eine Kündigung und anschließenden neuen Vertragsabschluss Verschlechterungen gegenüber dem jetzigen Vertrag zu erreichen.
Danke erst einmal für eure Antworten.
Ich glaube nämlich auch, dass der AG die Konditionen für die Arbeitnehmer einfach nur verschlechtern möchte, damit er weniger zu zahlen hat. Früher ging es bei mir ja auch einfach so.
Ich habe auch wegen einer Änderungskündigung nachgefragt. Daraufhin war die Antwort etwas zögerlich mit einem "Jaaaa????" und vielen Fragezeichen.
Das Problem ist, dass die Vertretung sich mit solchen Themen überhaupt nicht auskennt. Sie wurde quasi in den Posten der Filialvertretung hinein geschoben. Sie hilft mir, so gut es geht, bekommt aber auch immer nur von "oben" Anweisungen.
Ich glaube, ich werde es mit der Änderungskündigung versuchen. Verlieren kann ich nicht mehr, als dass sie mich wieder komplett zurück stufen. Aber aufgrund der vielen Probleme in letzter Zeit, überlege ich eh, mir einen neuen Minijob zu suchen. Mich ärgert es nur sehr wegen meiner Urlaubsplanung.
Danke noch mal :) Falls jemand trotzdem noch was Konkretes weiß - als her damit!
Die Umwidmung von versicherungspflichtigen Stellen in versicherungsfreie soll ja genau vermieden werden. Der Arbeitgeber will nur nicht anschließend vor das Arbeitsgericht zitiert werden und Abfindung zahlen.
Du brauchst eine sogenannte Änderungskündigung. Im Prinzip ist das nichts anderes als eine Änderung des Arbeitsvertrages. Dass man da einen Monat nicht arbeiten darf, ist mir völlig neu. Bei mir ging das problemlos ohne diese "Maßnahme".
Wieso machst du keine Änderungskündigung???
Gruß siola
Schau mal hier der Link: