Gründung einer GbR: Wie läuft die Anmeldung bei unterschiedlichen Wohnorten?
Ich möchte zusammen mit einem Freund eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Zweck ist der gemeinsame Betrieb einer Internetseite. Da eine Gewinnabsicht besteht, müssen wir ein Gewerbe anmelden.
Meine Fragestellung: Wir wohnen in unterschiedlichen Bundesländern (NRW und Niedersachsen). Der Sitz der Gesellschaft soll in der Gemeinde meines Freundes in Niedersachsen sein. Müssen wir nun beide ein Gewerbe jeweils in unserer Heimatstadt anmelden, um dann gemeinsam die GbR beim zuständigen Gewerbeamt in Niedersachsen anzumelden?
2 Antworten
Anmeldung in der Gemeinde in der der Firmensitz ist/ sein soll
Es geht bei der Anmeldung auch um die Gewerbesteuer .... Wollt ihr ja nicht 2x bezahlen
Obacht auch auf den Hebesatz .... Der wird in jeder Gemeinde festgelegt und kann sehr unterschiedlich sein
Wenn ihr das Unternehmen als GbR führen wollt, dann müsst ihr jeder eine Gewerbeanzeige mit identischer Tätigkeit und gleichem Betriebssitz abgeben. Aus dem gemeinsamen Betriebssitz ergibt sich die Zuständigkeit des Gewerbeamtes, bei dem beide sich anmelden müssen.
Müssen wir nun beide ein Gewerbe jeweils in unserer Heimatstadt anmelden ?
Nein.
um dann gemeinsam die GbR beim zuständigen Gewerbeamt in Niedersachsen anzumelden?
Nicht gemeinsam, sondern jeder !