GbR Abmeldung durch nur einen Gesellschafter?

1 Antwort

Gemäß §723 BGB ist eine Kündigung durch einen Gesellschafter möglich.


(1) Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen.

Du musst nur dem Finantamt darüber Mitteilung geben, weil ja keine Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewinns mehr eingehen wird.

Beim Gewerbeamt wurde nicht die Gesellschaft angemeldet, sondern die damit verbundene gewerbliche Tätigkeit des einzelenen Gesellschafters. Melde also ganz normal dein Gewerbe ab. Der andere Gesellschafter muss das für sich selbst machen, darum musst Dich nicht kümmern.

Ich verstehe daher nicht, welcher Beamte beide Unterschriften will und warum. Vielleicht kannst das noch ergänzen.


Jaboe 
Beitragsersteller
 04.10.2016, 09:36

Ich War ganz normal zur Gewerbeabmeldung beim Gewerbeamt, da meinte die nette Dame es müssten beide Gesellschafter vor Ort sein um das Gewerbe abzumelden, da es ja nicht mit einem Gesellschafter bestehen könnte und ich zumindest eine Vollmacht bräuchte. 

Frankenmuggl  04.10.2016, 09:55
@Jaboe

Verstehe. Das ist natürlich etwas schwieriger. Besprich das doch noch mal neu mit dem Amt, wie vorgegangen werden kann. Ich meine, du möchtest ja nur Deiner Anzeigepflicht über die Abmeldung nachkommen, kannst aber ja nicht den Partner zwangsweise da hin schleppen.

Entweder kann das Amt ihn anschreiben und auffordern, seinem Teil der Pflicht nachzukommen.

Oder es kann vielleicht nach §14 Abs. 1 Satz 3 verfahren werden:

Steht die Aufgabe des Betriebes eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, kann die Behörde die Abmeldung von Amts wegen vornehmen.

Das muss das Amt nun entscheiden, da kann hier niemand helfen denke ich.