Berufsgenossenschaft - Verspätete Anmeldung ein Problem?
Hallo, ausgehend von dem Fall: Unternehmen ist eine GbR, 5 Jahre alt, 3,5 Jahre nebenberuflich zum Studium ausgeübt und 1,5 Jahre Vollzeit. Bisher keine Anmeldung in der Berufsgenossenschaft (privat unfallversichert aber das zählt angeblich nicht). Muss man als GbR in die Berufsgenossenschaft? Falls ja, welche Strafe muss man erwarten, wenn man das verpennt hat?
3 Antworten
Man kann nicht pauschal sagen das eine Firma automatisch "in eine Berufsgenossenschaft" muss.
Die Rechtsform (hier GbR) ist erstmal unwichtig was die Mitgliedschaft angeht. Sie wird von Bedeutung wenn es um die Unternehmerversicherung und damit um die Unternehmereigenschaft (Gesellschafter natürliche oder juristische Person) geht.
Grundsätzlich muss man unterscheiden zwischen Arbeitnehmern und Unternehmern. Sind erstere vorhanden sind diese in der gesetzlichen Unfallversicherung prflichtversichert, die Beiträge zahlt allein der Unternehmer/Arbeitgeber, also die GbR. Besteht das fragliche Unternehmen nur aus einem oder mehreren Inhaber/-n (ohne das abhängig Beschäftigte vorhanden sind) so sind diese zwar auf dem Papier Mitglied einer BG, ob aber auch Beiträge zu zahlen sind hängt davon ab ob der Unternehmer pflichtversichert, freiwillig versichert, von der Versicherung befreit ist (geht bei einigen BGen auf Antrag) oder versicherungsfrei ist.
Eine "Strafe" ist nicht zu erwarten, lediglich eine Nachzahlung der Beiträge (kann man auch als Strafe sehen). Wenn eine Pflichtversicherung besteht (per Gesetz oder per Satzung der entsprechenden BG) so gibt es keine Möglichkeit dieser zu entgehen. Eine private Unfallversicherung ändert gar nichts, auch austreten kann man nicht (das haben schon einige versucht, sind damit aber in allen Instanzen gescheitert).
Hoi.
Doch, muss man.
§ 192 SGB VII Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
(1) Die Unternehmer haben binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens dem zuständigen Unfallversicherungsträger
- die Art und den Gegenstand des Unternehmens,
2.die Zahl der Versicherten,
3.den Eröffnungstag oder den Tag der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten für das Unternehmen und
4.in den Fällen des § 130 Abs. 2 und 3 den Namen und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Bevollmächtigten mitzuteilen.
Es gab diese Änderung, dass immer ein "Zugehörigkeitsbescheid" erteilt werden muss...
Eine Strafe gibt es wegen des Versäumnisses aber nicht.
Jeder Betrieb muss der Berufsgenossenschaft gemeldet sein.
Das bedeutet für die Unternehmer ja nicht, dass sie die freiwille Versicherung in Anspruch nehmen müssen.
Es geht nur darum, dass wenn mal jemand als Aushilfe, oder sonst wie für das Unternehmen tätig ist, dann auch versichert ist.
Nochmal, jeder Betrieb muss gemeldet sein. Man sendet der zuständigen BG eine Mail, die schicken einen Anmeldebogen udn man füllt ihn aus.
Beiträge zahlt man erst dann, wenn man Löhne gezahlt hat. Aber anmelden muss man bei Betriebseröffnung.
Grundsätzlich wird bei jeder Gewerbeanmeldung auch die Berufsgenossenschaft von der Gründung informiert. Bei wem das nicht der Fall ist, muss es alleine machen (z.B. Freiberufler).
Ob man als Unternehmer selbst überhaupt versicherungspflichtig ist, richtet sich danach, ob man kraft Gesetzes oder aber kraft Satzung der BG versicherungspflichtig ist. Das ist nicht bei allen BGs gleich, es kommt also darauf an, welche BG für dich zuständig ist. Es gibt auch so ein paar nette Satzungen, in denen ist man auch als Unternehmer automatisch Mitglied, kann aber dann auf Antrag davon befreit werden. (Die Beiträge haben die BGs in dem Fall aber schon mal eingesackt).
Meiner Meinung nach bringen die BGs für Unternehmer keine Mehrgewinn. Sie sind teurer als freie Unfallversicherungen. Die privaten UV decken übrigens auch den privaten Bereich ab, das machen die BGs grundsätzlich nicht. Was nützt es also, wenn man in der BG freiwillige Beiträge zahlt, aber der Unfall dann im privaten Bereich passiert. Arbeitsfähigkeit futsch, Versicherungsschutz auch futsch.
Sobald Arbeitnehmer beschäftigt werden, sind alle Unternehmen beitragspflichtig mit xx % der Lohnsumme.
Also ...erst mal in der Satzung der BG schauen und dann überlegen, was tun.
Das heißt dann also, der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer melden. Soweit klar. Und die BG erhalten ja einen Durchschlag der Gewerbeanmeldung. Also muss man sich erst mit denen in Verbindung setzen, wenn man einen Arbeitnehmer einstellen möchte, richtig? Ansonsten geht alles seinen Gang, richtig?! Sorry, alles ein wenig verwirrend am Anfang :/