ALG1 Trotz zusage muss ich mich weiter bewerben?
Hallo,
ich beziehe ALG1 und habe eine schriftliche zusage, dass ich anfang januar 2015 eingestellt werde, mein vermittler ist der meinung, dass ich mich trotzdem weiter bewerben soll und auch zu terminen soll ich erscheinen. Muss das so sein? denn es ergibt ja keinen sinn da ich ja nun etwas habe.
4 Antworten
Das Arbeitsamt ist dazu verpflichtet. Du könntest in der Zwischenzeit für eine Zeitarbeit tätig sein.
Wieso ergibt das keinen Sinn? Du kannst doch noch drei Monate lang woanders arbeiten, es werden ja auch immer wieder kurzfristig Arbeitskräfte gesucht. Warum sollte die Arbeitslosenversicherung dich in dieser Zeit fürs Nichtstun finanzieren?
Trotzdem mußt du es versuchen.
Natürlich musst du dich weiterhin bewerben und auch Termine war nehmen,es sind ja noch fast 4 Monate bis dahin !
Es ist ja nicht gesagt,das du auch ein weiteres Stellenangebot bekommst und wenn du ja zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst,dann kannst du deine feste Einstellung zu Anfang Januar 2015 bekannt geben.
Dann wird dich auch sehr wahrscheinlich keiner einstellen,wenn du schon einen festen job sicher hast.
Das muss so sein, denn bis Januar ist ja noch einge Zeit hin. Und du bist verpflichtet, deine Bedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden.
genau so sieht es aus
also ich hab beim suchen fast keine stellen gefunden die befristet sind!
und wer stellt mich ein, mit dem wissen, dass ich nach 3- 4 monaten dort kündigen werde....