Darf mein Sacharbeiter mich dazu zwingen Arbeiten zu gehen?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey Du.

Bevor ich loslege - eine vorübergehend geringfügige Beschäftigung hilft Dir Zeit rauszuholen.

Dein Sachbearbeiter - ALG I = Agentur für Arbeit -  ist tatsächlich in der Situation, Dich zu beauftragen, Bewerbungen zu schreiben, auch für Jobs, die Dir nicht passen. Es geht hier, wie bei Jobcenter (ALG II) auch, um Eigenbemühung. Wenn von Dir selbst aus nix machbar ist, dann bekommst Du Vorschläge, auf die Du reagieren mußt. Denn auch ALG I kann bei gewissen Regelverstößen gekürzt werden.

Daß mit deiner Komfortzone verstehe ich 100%-ig. Das geht Vielen so. Das könnte ich ausweiten, würde aber den Rahmen eben sprengen.

Also, dein Sachbearbeiter/ Arbeitsvermittler ist in der Position, Dir aufzutragen, schnellstmöglich wieder in Arbeit zu kommen, um den ALG I- Anspruch nicht völlig ausschöpfen zu müssen. Liegt eigentlich auf der Hand, auch wenn Dir "das selbst erarbeitete ALG I sozusagen zusteht".

Direkte Eigenbemühungen von Dir solltest Du also deinem Bearbeiter umgehend mitteilen, dann zieht auch Ruhe ein und Du wirst nicht mehr gestresst.

Zum gesundheitlichen Zustand - hierfür ist der Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit berechtigt, Dich zum hauseigenen medizinischen Dienst zu schicken. Bei einem medizinischen Gutachten  - wenn erstellt, egal über welchen Zeitraum - besteht aber solang kein Anspruch auf ALG I. Wenn Du also nicht zeitnah in Behandlung (stationär oder Krankschreibung) bist, müsstest Du zwangsläufig auf ALG II im Jobcenter zurückgreifen - dies also beantragen.

Hier wäre für Dich also von Vorteil, wegen dieser OP in naher Zukunft einen Termin zu haben, der festen Bestand hat. Das muß auch schriftlich (teilweise) vorgelegt/ nachgewiesen werden.

Eine Untersuchung beim medizinischen Dienst, mit womöglichem Gutachten, sollte ungefähr in den Zeitrahmen deines OP-Termins fallen. Sonst hast Du finanziellen Totalausfall bis ALG II greift, weil da frisch beantragt werden muß (Bearbeitungszeit bis zu 4 Wochen definitiv!). Je nachdem, für wie lang das Gutachten ausgestellt ist/ wurde, fällst Du aus dem Dir zustehenden ALG I raus. wenn Krankengeld einsetzt - Agentur/ Jobcenter gehen aber auch nach dem Prinzip Lohnfortzahlung für 6 Wochen! Nicht vergessen.

Egal wie lang die Krankheit dann dauert und gewisses Krankengeld kommt - je nach Kasse/ Versicherung über die Zahlscheine etc. angewiesen wird, greift nach der Gesundschreibung bei nicht sofortiger Arbeitsaufnahme ALG I, wenn das Gutachten abgelaufen ist oder wieder ALG II, wenn das Gutachten noch läuft. Allerdings muß egal wie, Beides mit Tag der Gesundschreibung sofort umgehend neu beantragt werden. Von allein läuft da Nix! (ALG I läuft zwar dann regulär von allein los, bei ALG II wird wieder neu bearbeitet/ neu berechnet.)

Sollte kein medizinisches Gutachten erstellt werden (müssen), ist dein Sachbearbeiter in der Position, Dich in befristete Arbeit "zu stecken" - bis zum Krankheitsbeginn/ OP-Termin.

Daß an dieser Stelle sehr gern Zeitarbeitsfirmen in Betracht gezogen werden, ist für die Meisten völlig unschön, aber teils leider unumgänglich, um nicht doch gewisse Leistungen gekürzt zu bekommen. Es sei denn, es macht Dir nix aus - weil bei rein nur ALG I- Empfang werden deine Vermögensverhältnisse nicht überprüft.

Zum Schluß bitte beachten - nur falls nicht bekannt!! - Krankengeld wird als Einkommen berechnet und nicht als Leistung! Bei ALG I wird dann ein gewisser Prozentsatz gegengerechnet. Bei ALG II wird das Ganze im "Zuflussprinzip" der Zahlung gerechnet.

Bedeutet also in Form von Beispiel: Solltest Du nach deiner Krankheit/ Krankschreibung/ etc. noch Krankengeld nachgezahlt bekommen und zwangsläufig ALG II/ Jobcenter unterliegen - meinetwegen 3 Monate krank, ein Monat Krankengeld zwischendrin schon erhalten, aber nach der Krankheit (also mit Gesundschreibung) dann hinterher noch die 2 Monate Krankengeld bezahlt bekommen, darfste das nicht auf die Monate rechnen, in denen es Dir zustand, sondern das wird dann "großverdienertechnisch" berechnet. ALG II steht Dir dann nicht zu - vermögend. Die Monate davor interessieren keinen, da warst Du krank/ stationär/ etc. 

Bei ALG I läuft das entspannter, also vermeide ein medizinisches Gutachten und suche Dir meinetwegen einen befristeten €450-Job oder sowas bei Dir um die Ecke bis zum OP-Termin. Das wird dann nur ans ALG I an-/ gegengerechnet. Auch wenns keinen Spaß machen sollte. Dann hast Du aber regulär erstmal Ruhe.

Ab jetzt und während deiner Krankheit kannst/ solltest Du dir aber strikt Gedanken machen, in welche Richtung es gehen kann und sollte, damit Du hinterher nicht wieder in den "Genuß der Launen" deines Arbeitsvermittlers kommst. So nimmst Du ihm den Wind aus den Segeln und ersparst Dir ganz wesentlich unnötigen Streß und ungewollte Schweißausbrüche und Dergleichen.

Soweit erstmal - Hoffe, ist Dir ein klein wenig hilfreich. Vor allem bitte drüber denken - zusätzlichen Streß braucht kein Mensch.

LG

Tamiihatfragen 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 20:32

Danke für deine Antwort

Das Leben ist kein wünsch Dir was.

Weshalb wartest Du, bis Dir jemand ein Angebot macht?

Was ist mit Eigeninitiative?

Günter

Tamiihatfragen 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 17:15

Ich hab mich selbst beworben bei Stellen wo ich gerne arbeiten möchte, aber da warte ich noch auf Rückmeldungen.. Aber die Frist von den anderen Angeboten sind ja nur 3Tage

GuenterLeipzig  10.11.2016, 17:19
@Tamiihatfragen

Nimm doch erst mal die Stelle an, wenn Dir sich ein anderes Angebot eröffnet, kannst Du doch allemal versuchen zu wechseln.

Günter

Ja kannst du . Verzichte auf die Leistungen der Agentur und alles ist gut. Wenn dir nicht gefällt was er für dich sucht dann such selber.

Tamiihatfragen 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 21:37

Ich bewerbe mich immer Telefonisch weil das für mich authentischer ist. Ich merke dann wenn jemand Interesse an mir hat oder nicht.. deswegen "wenn ich sofort angenommen werde"

maxim65  10.11.2016, 21:01

Unfug. So schnell wird nieman angenommen. Es gibt fast immer einen zweiten Termin. Ausserdem heisst der Job den man hat nicht das man nicht wechseln kann. Das meint wenn du arbeitest kannst du weiter suchen und was anderes machen. Du willst deine Komfortzone nicht verlassen aber genau das hat dich in die Situationen gebracht in der du bist. Man entwickelt sich nur weiter wenn man da rauskommt.

Tamiihatfragen 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 17:29

Ich suche selber und warte auf antworten. Aber die Stellenangebote haben eine Frist von 3Tagen, und wenn in sofort angenommen werde war's das mit meinem Wunschjob

Hallo erstmal,

klar gibt es einen einfachen weg:

Schreibe eine so desaströse Bewerbung, dass Dich niemand will.

Jedoch solltest Du wissen das Du eine Wiedereingliederungs Vereinbarung mit dem Jobcenter hast und dort ist festgelegt das Du eine bestimmte anzahl bewerbungen abgeben musst. Zur folge musst Du also auch Einladungen und Gespräche wahrnehmen. Was die OP angeht, dazu hast Du doch bestimmt Ärtzliche gutachten, OP-Vertrag oder Aufnahmenvertrag. Diese sollten eigentlich ausreichen um einen freistellung von Bewerbungen zu bekommen. Zudem einem Jobvermittler auch klar sein müsste das bevorstehende Krankheit hinderlich an Jobsuche/bewerbung ist.

MfG

J.Ahrens


kevin1905  10.11.2016, 17:16

Jedoch solltest Du wissen das Du eine Wiedereingliederungs Vereinbarung mit dem Jobcenter hast

Nirgendwo in der Frage steht etwas von SGB II Bezug!

JohannAhrens  10.11.2016, 17:19
@kevin1905

auch bei ALG I ist eine solche Vereinbarung bedingung zum bezug von leistungen!

ChloeSLaurent  10.11.2016, 18:06
@JohannAhrens

Die Eingliederungsvereinbarung ist Jobcenter- Geschichte. ALG I ist nicht Jobcenter, sondern Agentur für Arbeit. Sollte das ALG I zu gering sein, wird über Jobcenter mit ALG II aufgestockt - damit erst würde dann auch die Eingliederungsvereinbarung greifen.

Hierbei ist aber auch zu beachten, das gewisse Regelungen von Bundesland zu Bundesland völlig verschieden sind oder sein können. Das sollte man keinesfalls mißachten.

Weiterhin beruht die Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter teils auf einer rechtlichen Grauzone (bestimmte Form von "Eigen-Absicherung") und muß/ müßte nicht zwangsläufig unterschrieben werden. Leider sind damit aber schon Menschen unter "Druck" gesetzt worden.

Menschen, die so oder so ALG II beziehen (müssen/ benötigen) sind mit dieser ausführlichen Textform und den enthaltenen Gesetzmäßigkeiten etc. teils sofort überfordert und verstehen diese "Zeilen" nicht - Effekt: Die Meisten lesen sich das, was sie unterschrieben haben gar nicht erst mehr durch. Obwohl mit fast jeder neuen EGV bestimmte Inhalte sich teilweise geändert haben. In bestimmten Situationen ergab sich dann sicher schon, daß wenn man wegen eines spezifischen Konfliktes zum Anwalt ging, der dann sagte `Sie haben das hier aber so unterschrieben.´

LG erstmal

"Auf meinen Wunsch ist er auch nicht drauf eingegangen. Ich wollte mir
Arbeit suchen wo ich erstmal nur 2-3Tage beschäftigt werde, da ich durch
eine bevorstehende Operation und vielen Terminen oft fehlen würde."

So etwas wird er nicht aus dem Ärmel zaubern können. Ich glaube gar nicht, dass es so etwas gibt.

Einen Job wirst Du erstmal antreten müssen. Für Deine Arzttermine musst Du halt jedes Mal eine Bestätigung vom Arzt vorweisen, dass Du beim Arzt warst.

Du brauchst Deine Komfortzone, das wird aber immer schwerer, je weniger Geld Du bekommst.

Tamiihatfragen 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 20:45

BiggerMama: Das ganze mit Operation wird in einem Zeitraum von 1Jahr dauern. Da ich hier in Brandenburg niemanden finden konnte der mir helfen wollte, bin ich rüber nach Berlin zu einem Universitätsprofessor der sich damit besser auskennt. Ich wollte verkürzt arbeiten damit ich in meinem Job nicht soviel fehle und mir donnerstags und freitags die Tage freihalte für Termine. Für Termine glaub ich während der Arbeitszeit muss man Urlaubstage nehmen (musste ich während meiner Ausbildungszeit), und soviel Urlaub habe ich gar nicht wie ich fehlen würde. Deswegen war mein erster Gedanke erstmal nur für 2-3Tage die Woche beschäftigt zu werden. fiwaldi: genau da wohne ich

BiggerMama  10.11.2016, 23:34
@Tamiihatfragen

Arzttermine, die während der Arbeitszeit stattfinden müssen, musst Du nicht nacharbeiten. Aber immer schön bestätigen lassen!

Tamiihatfragen 
Beitragsersteller
 10.11.2016, 17:33

Doch gibt es. Aufgrund meiner Lage wo ich wohne komm ich da nicht hin und konnte dementsprechend das Angebot nicht annehmen

BiggerMama  10.11.2016, 17:38
@Tamiihatfragen

Wieso willst Du wegen ein paar Arztbesuchen Deinen Job nicht antreten? Warum willst Du verkürzt arbeiten? Irgend wann wird doch die Nachsorge zu Deiner OP beendet sein, oder?

fiwaldi  10.11.2016, 18:43
@Tamiihatfragen

Stimmt, wenn man in Nordost-Sibirien wohnt, ist der Weg zur Arbeit nach Deutschland zu weit und Ärzte gibt es da auch sehr wenig