Extrageld für Arbeitsamtmaßnahme

7 Antworten

Geht es dir darum, wieviel mehr Geld du in den 4 Monaten bekommst oder geht es dir darum, dich weiterzubilden, um deine Chancen auf Arbeit zu verbessern?

Denk bitte nochmals genau über den Sinn der Weiterbildung nach und welche Chancen sie dir eröffnet.

Weiter darfst du ALG1 nicht mit ALG2 vergleichen. Das sind zwei komplette verschiedene Dinge. ALG1 ist eine Versicherungsleistung während ALG2 die dauerhafte Grundsicherung danach darstellt.

andjeschka 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 12:34

Es geht mir darum, dass ich die Weiterbildung gerne machen würde, ich aber nicht von 398 Euro leben kann. Ich habe kein Anspruch auf ALG2. Und um das mal klar zu stellen, ich bin Assi. Ich habe die letzten Jahre immer gearbeitet teilweise 2 Jobs gehabt. Aber im Einzelhandel wird nur auf 15 - 20h eingestellt. dafür kommt da beim ALG1 nicht viel bei rum. Ich meine nicht Dich persönlich, aber Eure Steuerzahlersprüche könnt Ihr Euch sparen. Ich habe schließlich immer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt.

Interesierter  16.09.2014, 12:44
@andjeschka

Wenn die 398 € zum leben nicht reichen, dann geh zum Jobcenter und beantrage eine Aufstockung.

Sorry, aber du hast hier geschrieben, es sei unfair, dass du nur 398 € bekommst, während deine Freunding 850 € erhält und du daher für die Maßnahme gerne mehr Geld hättest.

Hast du dir schonmal Gedanken gemacht, etwas anderes als Einzelhandel zu machen? Die Löhne im Einzelhandel sind mickrig, die Konkurrenz gross und die Bedingungen schlecht. Eine Neuorientierung wäre evtl. überlegenswert.

Im Übrigen wäre es schön, wenn du mich hier nicht anpöbeln würdest. Letztlich reden wir hier immer von dem Geld, für das Andere hart arbeiten mussten, um es dir zur Verfügung stellen zu können.

andjeschka 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 12:55
@Interesierter

Lies mal, da steht, dass ich nicht Dich persönlich meine. Ja habe ich ich möchte gerne in den öffentlichen Dienst. Habe aber für dieses jahr keine Ausbildung bekommen, also versuche ich es fürs nächste Jahr. Ich rege mich auf, das Sie viel weniger geleistet hat und wir beide diese Maßnahme machen sollen und sie dafür 850 und ich 398 bekomme. Und wenn Du nun meinst, Du hälst mich aus, mit dem Geld was ich selber eingezahlt habe, dann müssten Rentner ja auch alles Sozialschmarotzer sein.

Interesierter  16.09.2014, 13:01
@andjeschka

In 2 Punkten darf ich dich berichtigen.

  1. Du lebst nicht von dem Geld, das du eingezahlt hast. Das Geld, welches du eingezahlt hast, wurde für Andere verwendet. Das Geld, das du heute erhältst, kommt wiederum von Anderen, also nicht von dir. Das nennt sich Umlageverfahren.

  2. Du bekommst die Möglichkeit, dich kostenlos weiterzubilden und beschwerst dich, dass du nicht noch zusätzlich dafür belohnt wirst. Was dich treibt, ist Neid!

andjeschka 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 13:07
@Interesierter

Ne was mich treibt ist, dass ich von 398 Euro nicht leben kann und trotzdessen gerne diese Weiterbildung machen würde.

In Punkt 1 hast Du recht, dennoch steht es mir zu, weil ich ja schließlich auch dort eingezahlt habe, für den Fall, dass ich arbeitslos werde.

Interesierter  16.09.2014, 22:18
@andjeschka

Wie ich schon erwähnte, kannst du beim Jobcenter die Aufstockung auf ALG2 Niveau beantragen, sofern du die Voraussetzungen dafür erfüllst. Warum das bei dir nicht funktionieren soll, hast du bisher nicht erklärt.

Im Übrigen hast du selbst ausgeführt, du fändest es unfair, dass deine Freundin 850 € bekommst und du nur 398.

Allerding finde ich es wirklich unfair, dass ich da 8 Stunden für 398€ Arbeitslosengeld und meine Freundin 850€ Arbeitslosgeld.

Diese Aussage zieht den Vergleich, stellt den Unterschied fest und bewertet ihn subjektiv. Wie sonst darf ich diese Aussage von dir verstehen?

Deine Aussage "es steht mir zu" möchte ich dahingehend berichtigen, dass du einen Anspruch hast, da du bedürftig bist und du durch die bisherigen Einzahlungen einen Anspruch auf ALG1 erworben hast. Deine Aufrechnung nach dem Motto "Ich habe Betrag X einbezahlt, also habe eine Art Guthaben in Höhe von Betrag X" ist eben so nicht korrekt. Das Solidarprinzip kennt diese Art der Aufrechnung nicht. Die Starken leisten einen Beitrag, damit den Bedürftigen geholfen werden kann. Wie gesagt, du hast, während du gearbeitet hast, für die Bedürftigen gezahlt und wirst nun, da du bedürftig bist, von den Zahlern unterstützt.

Nach deiner Lesart könnte jeder, der irgendwann mal 35 Jahre lang eingezahlt hat, anführen, dass er in den nächsten 10 Jahren nicht mehr arbeiten müsse, da er ja nun sein "Guthaben" aufbrauchen dürfte. So funktioniert Solidarität nicht.

Man bekommt kein Geld dafür, dass man eine Weiterbildung besucht. Im Gegenteil bezahlt das Amt die Weiterbildung, an der Du dann kostenlos teilnehmen darfst. Weiterbildung macht sich im Lebenslauf übrigens besser als eine Lücke. Außerdem bekommst Du am Ende ein Zertifikat, welches Du bei Bewerbungen beilegen kannst / solltest.

Wenn Dir das Geld (die Lohnersatzleistung), welches Du zusätzlich zur vom Amt finanzierten Weiterbildung, erhälst nicht ausreicht, kannst Du für eine Arbeitsaufnahme jederzeit die Weiterbildung abbrechen. Du bekommst dann statt der Lohnersatzleistung den Lohn, den Du mit dem Arbeitgeber verhandelt hast.

Wie sich die Höhe von 850 Euro ALG1 bei Deiner Freundin zusammensetzt, kann ich nicht nachvollziehen, wenn sie vorher nur 350 Euro verdient hat. Ob sie (aus Deiner Sicht) scheinkrank war oder krank ist irrelevant, wenn sie für die Krankheitstage eine AU vom Arzt vorgelegt hat.

andjeschka 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 12:39

Gib mir einen Job, dann mache ich Diesen. Ich wohne in Mecklenburg Vorpommern, hier sieht nicht gut aus mit Jobs.

Gerneso  16.09.2014, 13:07
@andjeschka
Gib mir einen Job, dann mache ich Diesen. Ich wohne in Mecklenburg Vorpommern, hier sieht nicht gut aus mit Jobs.

Da Ihr ja beide arbeitslos seid, dürftet ihr räumlich flexibel sein. Mein Tipp: Bundesweit bewerben und dahin umziehen, wo es einen Job gibt. Machen viele junge Leute so.

Kann es sein,das deine Freundin alleine wohnt und zu ihrem ALG - 1 eine ALG - 2 Aufstockung bekommt und du noch bei deinen Eltern wohnst,die genügend Einkommen haben oder keinen Antrag beim Jobcenter gestellt haben,das sie eine ALG - 2 Aufstockung bekommen !

Denn bei durchschnittlich 350 € Nettovergütung,bekommt sie bei 60 % ALG - 1,ca.210 € ALG-1 .

Wenn sie aber alleine wohnt,dann steht ihr ein Regelsatz von derzeit 391 € zu + die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Da das Jobcenter 30 € Versicherungspauschale von ihren ca.210 € ALG - 1 abziehen würde,wenn sie keine weiteren Erwerbseinkommen hat,dann bliebe nur noch ein anrechenbares ALG - 1,von ca.180 € übrig.

Wenn sie dann insgesamt ca.850 € pro Monat hat und man zieht diese 30 € Versicherungspauschale ab,dann würde ihr Bedarf nach dem SGB - ll insgesamt 820 € betragen.

Zieht man nun von diesen ca.820 €,ihre anrechenbaren ca.180 € ALG - 1 ab,dann würde sie vom Jobcenter noch eine Aufstockung von ca.640 € bekommen,dazu die 30 € Pauschale,ist man wieder bei ca.850 € pro Monat.

Und du wirst nur dein ALG - 1 bekommen und keinen weiteren Anspruch haben,weil du noch bei den Eltern wohnst,sonst müsste dein gesamter Bedarf ja auch höher liegen und dir stünde eine ALG - 2 Aufstockung zu.

andjeschka 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 12:58

Ich wohne bei meinem Vater und bekomme daher kein ALG2. Ich bekommt aufgrund einer Sonderegelung für überbetriebliche Ausbildung soviel Arbeitslosengeld1. Keine Aufstockung. Danke für deine Antwort.

Das Geld, daß du bekommst, hat mit der Wb nichts zu tun. Es wird nach deiner Lebenssituation berechnet, z. B. bist du Mutter, vielleicht sogar alleinerziehend? Dann gibt es etwas mehr. Du bekommst die Kosten für die Wb erstattet, z. B. Bücher, Anfahrtswege. Ansonsten solltest du sie als Chance sehen, in eine bessere Zukunft starten zu können. Alles andere würdest du später bereuen!

sorry, aber ich fasse es nicht, was du dir vorstellst....

du hast es verbummelt, keine passende ausbildung zu haben... nicht wir...

aber bezahlt werden willst du, wie ein "fachmann" ?

Blaetteresser  16.09.2014, 12:28

*du hast es verbummelt, keine passende ausbildung zu haben... nicht wir...

aber bezahlt werden willst du, wie ein "fachmann" ?*

Aber so was von DH !
andjeschka 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 12:27

Wo steht das ich keine Ausbildung habe? Ich bin ausgebildete Einzelhandelskauffrau und habe zuletzt bei Norma gearbeitet. Im Juli ist mein Vertrag ausgelaufen und nun bekomme ich 398€. Ich denke das ich das unfair finden darf.

Interesierter  16.09.2014, 12:29
@andjeschka

Du bekommst, ich zahle. Darf ich das auch unair finden oder nicht?

andjeschka 
Beitragsersteller
 16.09.2014, 12:41
@Interesierter

Ich habe dafür in eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Und ja Du darfst das unfair finden, Assoziale Harzer mitdurchzuziehen. Ich habe nicht vor die nächsten 3 jahre zu hause zu sitzen.