Wie wird bei Grundsicherung eine einmalige Rentennachzahlung als Einkommen angerechnet?
Wie wird bei Grundsicherung eine einmalige Rentennachzahlung als Einkommen angerechnet?
Ich bekomme 9000 Euro als einmalige Nachzahlung wegen einer Beruflichen Rehabilitierung ausgezahlt.
Wie wird dieses einmalige Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet? Kann ich das Geld jetzt im November alles ausgeben oder wird es auf ein Jahr angerechnet?
3 Antworten
Wenn die Nachzahlung in einen Zeitraum fällt in der Du Leistungen betogen hast, wird es keine Auszahlung des Rententrägers an Dich geben.
Zuerst wird das Amt seine Ansprüche geltend machen.
War bei mir auch so. 12.000 Euro Nachzahlung und alles an das Amt.
Ist ja auch fair denn man hat ja auch von dort seine Leistungen erhalten.
Hast Du bisher keine Leistungen erhalten steht Dir das volle Geld zu aber keine Leistungen mehr vom Amt.
BEVOR eine Rentennachzahlung erfolgt, ermittelt die RV ob irgendwelche Sozialträger in Vorleistung gegangen sind. Diese Vorleistung wird dann erst einmal gegen gerechnet.
Bleibt dann "einmaliges Einkommen" übrig, kann dieses auf den Bedarf der nächsten 6 Monate verrechnet werden.
Bevor das geklärt ist, bekommst du diese Nachzahlung gar nicht in die Hand.
Es gibt einen neuen Bescheid. Der wird beeinhalten, dass dieses Einkommen mit den Leistungen aufgerechnet wird. Also für längere Zeit keine Sozialleistung mehr ausgereicht wird. Du hast keinen Nspruch bis die Nachzahlung völlig verwertet ist.