Muss ich eine einmalige Mietminderung bei der Grundsicherung angeben?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wird sie, du bist zur Mitwirkung verpflichtet und hast ohne Aufforderung alle Veränderungen in den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen zu melden und nachzuweisen !

Eine Möglichkeit würde es evtl.dann geben, wenn dir das Sozialamt nicht deine volle KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlt bzw.anerkennt, weil diese nicht als angemessen gilt und du selber jeden Monat zuzahlst.

Dann könnte es ggf.so gehandhabt werden wie bei einem Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung, da kann man dann ja auch von einem Guthaben erst einmal seinen selber zugezahlten Anteil der Miete abziehen, bevor dann ein evtl.noch vorhandenes Guthaben angerechnet werden dürfte.

isomatte  12.06.2018, 19:04

Danke dir für deinen Stern !

Angeben auf alle Fälle, ob du deswegen weniger Grundsicherung bekommst, das ist dann eine anderen Frage.

Ich kenne Urteile, die mal zu Gunsten des Jobcenters, mal zu Gunsten des Mieters/Bedürftigen entschieden haben. Ein höchstrichterliches Urteil oder eine Klarstellung des Gesetzgeber ist dringend nötig. Wie wäre es, wenn du dich bis zum Bundesozialgericht durchklagst.

Topspieler 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 13:46

Danke, habe nun das Schreiben bei der Grundsicherung vorgelegt. Der Bearbeiter meinte, er müsse das prüfen. Habe ebend einen Anruf bekommen. Der Betrag wird natürlich angerechnet.

emily2001  11.06.2018, 12:22

Ein bißchen schwierig, wenn man kein Geld hat. Gerichte kosten ein Heidengeld... Anwälte auch, lohnt sich nicht für einmalige 3%!!! Ich denke, du meinst es sicherlich ironisch!!!

Jewi14  11.06.2018, 12:30
@emily2001

Nein, ich meine es keinesfalls ironisch. Klagen vor dem Bundessozialgericht sind für Bedürftige kostenfrei und der Anwalt dürfte ebenfalls von dritter Stelle bezahlt werden.

Es geht auch nicht um die 3 Prozent, sondern auf die Frage wie mit solchen Mietminderungen umgegangen werden muss.

angeben musst du sie auf jeden fall

Topspieler 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 13:47

Danke, habe nun das Schreiben bei der Grundsicherung vorgelegt. Der Bearbeiter meinte, er müsse das prüfen. Habe ebend einen Anruf bekommen. Der Betrag wird natürlich angerechnet.

Du hast eine Mitwirkungspflicht, daher musst Du die Mietminderung angeben.

Topspieler 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 13:47

Danke, habe nun das Schreiben bei der Grundsicherung vorgelegt. Der Bearbeiter meinte, er müsse das prüfen. Habe ebend einen Anruf bekommen. Der Betrag wird natürlich angerechnet.

derLordselbst  12.06.2018, 13:59
@Topspieler

Ich finde es super, dass Du eine Rückmeldung zum Ergebnis machst, danke!

emily2001  11.06.2018, 12:24

Denke ich auch, auch wenn es nur ein "Paar Euros" sind!

§§ 60 - 66 SGB I.

Topspieler 
Beitragsersteller
 12.06.2018, 13:46

Danke, habe nun das Schreiben bei der Grundsicherung vorgelegt. Der Bearbeiter meinte, er müsse das prüfen. Habe ebend einen Anruf bekommen. Der Betrag wird natürlich angerechnet.