Darf ich fremde Personen in meiner Wohnung filmen, ohne sie vorher, währenddessen oder nachher darauf hinzuweisen (sofern ich nichts veröffentliche)?
Angenommen es kommt ein Gas und Wassermensch, der Zutritt zur Wohnung braucht und man hat keine Zeit.
Jetzt bittet man einen Nachbarn oder sowas, der zu dem Zeitpunkt da ist, dass er dem Handwerker die Tür öffnen soll und ihn beaufsichtigen soll... dürfte ich dann den Nachbarn+Handwerker versteckt filmen, ohne sie zu irgend einer Zeit darüber zu informieren?
Es wäre ja meine eigene Wohnung, die gefilmt wird.
7 Antworten
nein, das darfst du ohne sein Wissen nicht in einer Wohnung
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
Das Gesetz ist zwar eigentlich anders rum gedacht, aber es schützt dabei eben auch die Besucher
einen Fremden musst du darüber vorab informieren!
Wie kann man einen Unbekannten Eindringling informieren?
Die Kamera wurde installiert um Insekten zu identifizieren, die im Zuhause auftauchen.. .
Wie kann man einen Unbekannten Eindringling informieren?
Es ist ja kein "Eindringling", sondern ein Handwerker, und den kann man am Einfachsten mit einem Schild informieren, oder man sagt ihm vorher telefonisch Bescheid oder man sagt dem Nachbarn der den Handwerker rein lässt Bescheid und dass er es weitre zu geben hat
Die Kamera wurde installiert um Insekten zu identifizieren, die im Zuhause auftauchen.. .
Den Blödsinn kauf dir niemand ab und entbindet dich auch nicht von deiner Pflicht Besucher darüber zu informieren dass die Kamera da ist
Ich bin Handwerker und gehe grundsätzlich davon aus, dass ich in privaten Räumen gefilmt werde. Das ist auch grundsätzlich nicht verboten, da der Eigentümer oder auch Mieter der Herr in seinem Haus ist.
Diese Aufnahmen nutzen dir aber nix, sollte dein Nachbar schnüffeln oder stehlen, weißt du nur dass er das getan hat, gerichtlich kannst du die Aufnahme nicht als Beweismittel verwenden.
"Ich bin Handwerker und gehe grundsätzlich davon aus, dass ich in privaten Räumen gefilmt werde"
Wovon du ausgehst und was erlaubt ist...
Jeder darf in seiner Wohnung Filmen, auch versteckt, er darf nur nicht alles gefilmte veröffentlichen.
Diese Aufnahmen nutzen dir aber nix, sollte dein Nachbar schnüffeln oder stehlen, weißt du nur dass er das getan hat, gerichtlich kannst du die Aufnahme nicht als Beweismittel verwenden.
du schaust zu viele amerikanische Filme und Serien...
Ich gucke überhaupt kein TV
Auf Videoüberwachung muss immer hingewiesen werden. Auch wenn es in der eigenen Wohnung ist. Stichpunkt ist hier das Recht am eigenen Bild.
Sollte die gefilmte Person spitz bekommen, dass sie heimlich gefilmt wurde, kann sie die Löschung verlangen.
Ob die Aufnahmen veröffentlicht werden oder nicht, ist erstmal unerheblich.
Ein simples Schild am Eingang mit dem Hinweis auf die Überwachung wäre aber ausreichend.
Nein darfst du nicht. Jedem Menschen den du Zutritt zu deinen eigenen vier Wänden gestattest hast du auf die Kameraüberwachung hinzuweisen.
Mal abgesehen davon dass es alleine ethisch schon ein Armutszeugnis ist, andere Menschen heimlich überwachen zu wollen.
Na du stolzierst aber ziemlich naiv durch die Welt, wie v.a. anhand des letzen Satzes erkennbar ist.
Was daran naiv ist, erschließt sich mir nicht so recht. Vor allem, da RainerSpass damit recht hat, dass man auf Videoüberwachung hinweisen muss.
Andere Menschen im Privaten heimlich zu überwachen ist ethisch durchaus fragwürdig. Die Rede ist hier nicht von der Einbruchsprävention oder -aufklärung.
Was genau ist an seiner Aussage denn nun naiv? Das interessiert mich jetzt ja doch.
Solange keiner was davon weiß, stört es auch keinen 😀
Es geht mir um Rechte, nicht obs jemanden stört oder nicht.
Müsste normalerweise in Ordnung sein. Es darf aber nur die Wohnung zu sehen sein. Kein öffentlicher Raum.
Du darfst in deiner Wohnung eine Kamera installieren die bei Bewgung aufnimmt...in deiner Wohnung darfst du das,nicht in fremden Räumlichkeiten.
Kannst du ja installieren um Insekten zu filmen.
Kommt ein Fremder ins Bild darfst du das nicht öffentlich machen