Wie viele Tage darf das Rechnungsdatum vom Posteingangsstempel abweichen?

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Im Grunde geht es darum, daß das Rechnungsdatum - eigentlich - das Leistungsdatum ist bzw. sein soll(te) und dass bei Angaben in Angeboten, Rechnungen und sonstigen relevanten Unterlagen die Angabe "Zahlung x Tage nach Rechnungsdatum" die Zahl der Tage nach Leistungsdatum meint.

Wann der Rechnungssteller die Rechnung tatsächlich absendet bzw. welchen Postdatumsstempel der Umschlag trägt, ist m.E. nicht relevant, sondern im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung das Datum der Leistung, welches der Rechnungssteller angemessen glaubhaft machen muß.

Falls dir mal eine Rechnung so spät zugehen sollte, daß du die Zahlung nicht mehr innerhalb der Zahlungsfrist leisten kannst, bist du rein rechtlich gesehen nicht im Verzug und dir dürfen weder Skontoabzug verweigert noch Mahnkosten in Rechnung gestellt werden.

Sage ich als gelernter Groß- udn Außenhandels-Kaufmann sowie staatl. gepr. Betriebswirt.

Wenn das Schreiben am Freitag getippt wurde und dann erst den Postausgang am Montag geschafft hat - gut möglich.

Klar ist das zulässig. Zahlungen sind nämlich eigentlich immer sofort fällig - von daher sind schon die 14 Tage die du später zahlen must ein Aufschub durch deinen Arzt auf den du keinen Rechtsanspruch hast. Also beschwer dich lieber nicht zu laut - sonst kannst du zukünftig wenn du pech hast gleich in der Praxis zahlen zu dürfen.

Zahl die Rechnung und gut ist

chrissi0909 
Beitragsersteller
 24.08.2010, 18:53

Ich hatte nicht vor, in die Praxis zu gehen und mich dort lauthals zu beschweren... auch nicht, meine Rechnung nicht zu bezahlen... "Zahl die Rechnung und gut ist" ich glaube, es geht hier darum die Fragen zu beantworten und nicht darum unsinnige Kommentare abzugeben.

nadine120785  24.08.2010, 19:13
@chrissi0909

es ist nicht unsinnig - ich habe nur versucht dir klar zu machen dass er die Rechnung durchaus ein paar Tage später verschicken darf.

Leute die sich sowas fragn sind zumeist extrem kleinlich - wenn du nicht mit den Antworten Leben kannst dann stell nicht solche Fragen. Tut mir leid das ich dir keine Antwort geben kann die einen Gang zum Rechtsanwalt rechtfertigt

chrissi0909 
Beitragsersteller
 25.08.2010, 15:55
@nadine120785

du solltest dir wirklich mal anschauen, was die anderen hier geschrieben haben, du hast mir mit deiner Antwort nicht geholfen... und darum geht es doch hier, oder? ... ich weiß nicht, warum du aus meiner Frage schliesst, dass ich nicht zahlen oder einen Rechtsanwalt aufsuchen möchte...

(Zitat:) "Der Posteingangsstempel weicht...". Das Datum eines Eingangsstempels ist irrelevant. Fairerweise sollten zwischen Rechnungsdatum und Poststempel nicht mehr als zwei Tage liegen.

Normalerweise beträgt die Laufzeit zwischen Aufgabe und Zustellung zwei Werktage. Für eine verzögerte oder nicht zugestellte Briefsendung trägt der Auftraggeber (Absender) die Verantwortung. Nur er kann das gewählte Beförderungsunternehmen haftbar machen.

Entscheidend ist, wann Du die Rechnung erhalten hast.

Auf jeden Fall ist es kein Grund nicht zu bezahlen.

chrissi0909 
Beitragsersteller
 24.08.2010, 18:39

Wo habe ich denn geschrieben, dass ich nicht zahlen möchte?