Antwort auf eine Mahnung wegen unberechtigtem Skontoabzug?
Hallo,
ich habe eine Zahlungserinnerung erhalten. Hier geht es darum das ich mir unberechtigt Skonto abgezogen habe.
-> 8Tage - 2% Skonto
Rechnungsdatum ist 19.10. Rechnungseingang war am 22.10. Bezahlt am 29.10.
Ich gehe nach dem Rechnungseingangsdatum aus. Kann mir jemand helfen, wie ich eine höfliche Antwort auf diese Mahnung formulieren kann? Und damit auch überzeugen kann? Ich bin da nicht so gut ....
Vielen Dank im Voraus.
4 Antworten
Ich verstehe das so, das Du eine Mahnung bekommen hast. Darin ist inhaltlich wahrscheinlich die Rede davon, daß Du Skonto vom eigentlichen Preis abgezogen haben wirst. Ich hoffe es richtig verstanden zu haben. Definiere deine Fragen genauer.
Falls es aber so ist, wie ich vermute, dann solltest du der Mahnung nachkommen.
Skonto ist ein freiwilliger "Barzahlungsrabatt", der bis zu 3 % gewährt werden "kann".
Wenn du es von einer Rechnung abgezogen hast, kannst du Ärger bekommen. Falls dann noch ein Inkassobüro eingeschaltet wird musst du mit Mehrkosten von gut 50 - 60 Euro rechnen, die Du dann ebenfalls bezahlen musst. Ausserdem würde es noch zu einem Schufaeontrag kommen.
Überweise lieber noch heute.
Mfg creator78
Skonto ist ein freiwilliger "Barzahlungsrabatt", der bis zu 3 % gewährt werden "kann".
Wenn allerdings auf der Rechnung oder beim Vertragsschluss eine Klausel wie "2% Skonto bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen" o.ä. steht, dann kann man sich als Kunde auch darauf berufen. Genau dafür ist das ja auch gedacht
Kam denn das Geld innerhalb von 8 Tagen auf deren Konto an? Wenn du das nachweisen kannst, dann lege Einspruch ein.
Wenn es UNBERECHTIGT war, wird ein Antwortschreiben auf die Mahnung auch nicht viel daran ändern, überweise einfach die Differenz (+eventuelle Mahngebühren) und der Fall ist erledigt.
Bezahlt am 29.10.
Wann ist die Zahlung beim Empfänger eingetroffen?
Das ist der Punkt.
Da gibts nix zu antworten... Einzige Antwort sollte die Überweisung des offenen Betrags sein...