Ist es zulässig dass eine Kassiererin im Supermarkt während der Arbeitszeit nichts trinken darf (wegen Menschenwürde und so)?
5 Antworten
Ich denke das Verbot "Nichts zu trinken" bezieht sich auf alkoholhaltige Getränke. Ein generelles Alkoholverbot ist am Arbeitsplatz bei weitem nichts ungewöhnliches und eigentlich die Regel. Allerdings (glaube ich) darf dein Arbeitsgeber dir nicht verbieten während deiner Arbeitszeit Flüssigkeit aufzunehmen, sprich Wasser, Apfelschorle o.Ä. zu trinken.
Auch gegen einen Kaffee oder EnergyDrink wird nichts auszusetzen sein. Aber falls du dir immernoch unsicher bist, schlage ich vor, redest du einfach darüber mit deinem Vorgesetzten/Chef. Er wird dir sicher eine verbindliche Auskunft geben können.
LG
Ein Mensch hat immer das recht auf etwas zu trinken egal ob der arbeitgeber dass verbietet. (Falls der arbeitgeber das verbieten kann man ihn wegen verletzung der menschenrechte anzeigen)
Ihr stehen Pausen zu.
In der Zwischenzeit verdurstet niemand. Es ist durchaus möglich, dass eine Kassiererin am Arbeitsplatz kreine Lebensmittel zu sich nehmen darf.
Das hat mit der Menschenwürde nicht das Geringste zu tun und zur Nahrungsaufnahme sind die Pausenzeiten vorgesehen.
Nein, ganz sicherlich nicht