Falsches Ausgabedatum auf dem Führerschein?
Auf meinem Führerschein ist ein kleiner Fehler auf dem Feld 14 (Datum des Erhalts des Führerscheins), dort steht ich habe den Führerschein am 30.04.2018 erhalten obwohl das garnicht sein kann, da ich ihn am 18.04.2018 abgeschlossen habe und sofort erhalten habe, der Fehler ist mir erst im Nachhinein aufgefallen.
Meine Frage ist, ob ich trotzdem fahren darf.
7 Antworten
Nein, heute ist erst der 21.04.2018. Wenn du in eine Kontrolle kommst, dann gibt es nur deine Aussage. Die Polizei wird das nicht glauben.
Ruf am Montag bei der Führerscheinstelle an und frage, was zu tun ist. Vielleicht bekommst du von dort für die paar Tage eine Bescheinigung, dass du fahren darfst. Vielleicht musst du aber warte bis zum 30.04.
Da der 30.04. in der Zukunft liegt, kann das Datum nicht stimmen. Da solltest du noch einmal bei der Prüfstelle vorsprechen, anschließend bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Wenn du das erforderliche Mindestalter am 18.04.2018 bereits erreicht hattest, hat der Prüfer offensichtlich das falsche Datum eingetragen.
§ 22 (4) FeV besagt:
Der Sachverständige oder Prüfer oder sonst die Fahrerlaubnisbehörde händigt, wenn die Prüfung bestanden ist, den Führerschein nach dem Einsetzen des Aushändigungsdatums aus. [...] Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Mit der Aushändigung wurde dir also die Fahrerlaubnis erteilt. Das falsch eingetragene Datum ist allerdings ein Formfehler. Meiner Ansicht nach darfst du aber trotzdem damit fahren. Es könnte in einer Kontrolle allerdings zu Schwierigkeiten kommen. Daher solltest du es bei der Führerscheinstelle korrigieren lassen. Falls du eine Probezeit absolvierst, geht es im Falle eines Falles auch um das Ende derselben.
Wenn du das erforderliche Mindestalter am 18.04.2018 noch nicht erreicht hattest, hätte dir der Führerschein eigentlich noch gar nicht ausgehändigt werden dürfen, denn wie beschrieben erfolgt mit der Aushändigung auch die Erteilung der Fahrerlaubnis. Die darf aber nicht erteilt werden, wenn das Mindestalter nicht vorliegt.
Dann würde ich möglichst schnell zur Führerscheinstelle gehen und das klären bzw. korrigieren lassen.
Hallo,
Feld 14 ist KEIN Austellungsdatum.
Es ist das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis und erst ab diesem gilt diese als erteilt und erst dann darfst du fahren.
Von welcher Klasse reden wir?
Hattest du am 18. April das Mindestalter schon erreicht?
Wenn ja, dann liegt wohl ein Fehler vor.
Wenn nein, dann wundert es mich, dass der Prüfer dir den Führerschein schon ausgehändigt hat.
Wenn nein, dann darfst du vorher NICHT fahren - das wäre sogar eine Straftat.
Viele Grüße
Michael
Es handelt sich hier um den A1-Schein und ich habe das Mindestalter von 16 schon erreicht bzw ich werde am 30.04.2018 17 Jahre alt.
Dann solltest du am Montag an der Fahrerlaubnisbehörde anrufen oder direkt hingehen und das mit denen klären.
Da hat der Prüfer wohl angenommen, dass du erst 16 und nicht schon17 wirst.
Gruß Michael
Wann bist du denn geboren?
Ein Führerschein kann auch im Voraus erstellt werden, wenn das erforderliche Geburtsdatum in der Zukunft liegt.
Dann gilt der Führerschein natürlich erst ab Ausstellungsdatum,
Ich habe bereits das Mindestalter für den Führerschein.
Wie alt?
Und um welches Fahrzeug handelt es sich?
Welchen Führerschein hast du gemacht?
Vollkommen richtig.
Wenn dem so ist, ist es allerdings seltsam, dass der Prüfer den Führerschein schon ausgehändigt hat.
Gruß Michael
Das Mindestalter habe ich schon.