Darf ich die zulässige Gesamtmasse meines Anhängers um 500 kg reduzieren?
Hallo, ich habe ein Renault Master 2.3 cdi. Ich darf mit ihm nur 2.500 kg gebremsten Anhänger ziehen. Aber ich hab ein Problem, ich habe einen neuen Anhänger der eine zulässige Gesamtmasse von 3.000 kg hat und darf ich mit meinem Renault Master nicht ziehen, da es 500 kg zu viel sind.
Kann oder darf bei meinem Anhänger die zulässige Gesamtmasse um 500 kg reduzieren/ verringern damit ich ihm mit meinem Renault Master ziehen kann ?
8 Antworten
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers (gemäß Fahrzeugschein) ist nicht ent-scheidend, ob Du diesen auch tatsächlich mit Deinem Fahrzeug ziehen darfst. Entscheidend ist nur das tatsächliche Gesamtgewicht, welches Du also auch tatsächlich ziehst. Wenn Du also Deinen Anhänger mit eingetragenen 3 Tonnen nur so belädst, dass dieser ein tat-sächliches Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen hat, ist die Sache so in Ordnung - auch wenn 3 Tonnen in den Papieren steht.
Ganz richtig - genau so ist es!
Ersetze "mit 2,5 t beladen" durch "bis zu einem Gesamtgewicht von 2,5 t beladen".
"HelmutPloss" und "derhandkuss" haben vollkommen Recht ! Für die Anhängelast (Feld O1 / O2) im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I Deines Renault Masters ist alleine das tatsächliche Gewicht des Anhängers entscheidend, nicht das max zulässige deines Anhängers. Die Stützlast kannst Du wie erwähnt noch abziehen. Du mußt auf das Typenschild der Anhängerkupplung und auf das des Anhängers sehen, die kleinere der beiden Stützlasten ist entscheidend. Gehen wir mal als Beispiel davon aus, beid er AHK steht S=120kg und bei Anhänger S=100kg, dann ist die max. Stützlast 100kg. Den 3000kg Anhänger darfst Du soweit beladen, daß er ein tatsächliches Achsgewicht von 2500kg und eine tatsächliche Stützlast von 100kg hat.
Also, es ist überhaupt kein Problem zu TÜV&Co vorzufahren und den Anhänger abzulasten (also statt zul Gesamtgewicht 3000Kg auf 2500Kg), auflasten wäre meist schwieriger. Dadurch sparst Du bei der Zulassung etwas Steuern und Versicherung (viel ist das aber nicht).
Das brauchst Du aber nicht, wenn Deine Angaben stimmen hat der Renault eine zulässige Anhängelast von 2500Kg bei gebremsten Anhängern. Dafür zählt nur wieviel der Anhänger tatsächlich wiegt, nicht was er wiegen darf (bzw angehängt an diesem Fahrzeug darf der Anhänger nur 2500Kg schwer sein).
Du brauchst also den Anhänger immer nur soweit beladen bis er die 2500Kg erreicht hat und kannst dann keine Probleme kriegen (wir haben oftmals einen 2000Kg-Anhänger mit 500Kg Leergewicht mit einem Kleinwagen, zul Anhängelast 700Kg gebremst, leer woanders hingebracht). Zu Schwierigkeiten könnte es nur kommen wenn es da um die Fahrerlaubnis gehen würde, für die Fahrerlaubnis ist das zulässige Gewicht interessant.
Einfach nur soviel auf den Anhänger laden, dass er nicht über 2,5t kommt.
Habe das Problem, dass ich öfters in Polen unterwegs bin. Da darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhänger nicht höher sein, als das was man mit dem jeweiligen Fahrzeug ziehen darf.
Also theoretisch kann mir die Polizei nichts machen, wenn mein Anhänger nur mit 2,5 t beladen ist ?