Verwahrkonto im Pflegeheim, sind Verwaltungskosten zulässig?

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Nein, zumindest nicht für die "armen Schlucker" unter den Bewohnern, wo also die Alterseinkünfte sowieso nicht reichen und ein "Taschengeld"/Barbetrag gezahlt wird.Die Einrichtung ist nicht berechtigt, für die Verwaltung des Barbetrages eine besondere Kostenrechnung zu stellen, auch nicht als Zusatzleistung im Sinne von § 88 SGB XI.

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anna9 
Beitragsersteller
 08.10.2018, 15:50

Vielen Dank, in diesem Fall ist das so, war auch meine Vermutung.

sollte vermutlich im vertrag stehen, den wir nicht kennen.

sicher müssen die nicht gratis arbeiten.