Darf die Rechnung vom vertaglich ausgemachten Angebot abweichen, und wenn ja, dann um wieviel Prozent?
Hallo zusammen, ich habe meinen Dachboden ausbauen lassen. Dabei bekam ich von meinem Handwerker ein Angebot. Vertraglich wurde eine Vergütung in höhe des Angebotspreises vereinbart. Alle einbauten wurden dabei mit Lieferung und Einbau inclusive berechnet. Jetzt habe ich die Abschlussrechnung erhalten, dabei ist jede Einbaut stündlich berechnet worden. Letztendlich weicht diese um 10000€ vom vereinbarten Preis ab. Es ist noch zu sagen, dass es beim Umbau keinerlei Komplikationen oder ähnliches gab. Jetzt bin ich natürlich geschockt und muss jetzt wissen, ob das rechtlich einbanfrei ist, wenn man so stark vom vertraglich vereinbarten Preis abweicht.
11 Antworten
Das geht natürlich nicht. Wenn ihr euch auf einen Preis geeinigt habt und den auch vertraglich abgeklärt habt, kann man nicht einfach mehr verlangen.
Falls du den Vertag noch hast, solltest du ihn dir aber noch mal ganz genau durchlesen. Wenn dort ein bestimmter Betrag steht, der am Ende gezahlt werden soll, kann der Preis nicht erhöht werden.
Es könnte allerdings dort (meist im Kleingedruckten) auch etwas stehen, wodurch der Preis erhöht wird (z. B.:"Der Preis kann bei unerwarteten Ausgaben erhöht werden").
Wenn du dir den Vertrag noch mal ganz genau unter die Lupe genommen hast (Manchmal ist es auch besser, sich den Vertrag von einem Anwalt durchlesen zu lassen, muss jeder für sich selber entscheiden), dann stell den Handwerker zur Rede.
Frag ihn dabei, warum er mehr Geld verlangt und mit welchem Recht er sich das erlaubt.
Es könnte auch sein, dass das nur ein Tippfehler war oder Ähnliches ist, ist aber sehr unwarscheinlich, weil Leute, wenn es um Geld geht, immer sehr gut aufpassen.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen!
Dann wird dir nichts anderes übrigbleiben, als Absatz 5 meiner Antwort durchzuführen.
"Als Vergütung sind vereinbart ein Angebotspeis von 25400€ incl. gesetzlicher Mertwertsteuer".
im "Angebot" standen Verbrauchsmaterialien mit Preis und Arbeitslohn einzeln aufgeführt? oder nur eine reine Endsumme?
Zudem wurden einige arbeiten die im Angebot Standen, nicht getätig
das muss von der Angebotssumme abgezogen werden. Die Firma hat dich bestimmt nicht über etwaige Mehrkosten informiert; wozu er verpflichtet gewesen wäre.
steht allerdings
Dachausbau - Summe; das ist für Ihn VERBINDLICH
Jetzt habe ich die Abschlussrechnung erhalten, dabei ist jede Einbaut stündlich berechnet worden.
DAS verträgt sich nun mal gar nicht mit einem Angebotspreis
http://www.finanztip.de/kostenvoranschlag-handwerkerrechnung/
Wieviel Prozent liegt er über dem Angebot/Auftragsbestätigung? Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um bis zu 20% wird von der Rechtsprechung als unwesentlich und zulässig angesehen.
Wurden während der Umbauphase auch nur klitzekleine Änderungen gefordert und vereinbart ohne Änderung des bestehenden Angebotes?
Neben der Einschätzung in dem Link solltest Du Dich mit der Schlichtungsstelle der Innung in Verbindung setzen, hier als Beispiel die Handwerkskammer Köln.
es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot...
Korrekt, falsche Begrifflichkeit. Handwerker machen im privaten Bereich in der Regel einen Kostenvoranschlag und der kann durchaus um 20% überschritten werden, während Angebote in der Regel Fixpreise beinhalten.
im vertrag steht:
Zizat: "Als Vergütung sind vereinbart ein Angebotspeis von 25400€ incl. gesetzlicher Mertwertsteuer"
Die Abweichung vom vereinbarten Preis beträgt ca 40%.
Was ich hier herauslese ist, dass ich rechtlich gesehen diese hohe Abweichung nicht akzeptieren muss
http://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/handwerkerangebote/handwerkerangebot-10-fakten/
Dabei bekam ich von meinem Handwerker ein Angebot.
spezifiziert oder als Gesamtbetrag?
Spezifiziert kann man bis zu 20% die Endsumme überschreiten, das wäre zulässig; alles weitere MUSS mit dem Bauherren abgesprochen und genehmigt werden.
Wenns vertraglich vereinbart war also ein Festpreis ohne Abweichungen ist das recht auf deiner Seite
Anders wäre es bei einem vorabangebot oder Kostenvoranschlag aber auch da glaub ich nicht dass das 10000 euro abweichen darf
ok ich weiß natürlich nicht wie teuer der gesamtausbau gekostet hat... 10000 hört sich auf jeden Fall viel an. und ohne vorherigen Hinweis das wegen xy mehr kosten entstehen glaube ich nicht dass das haltbar ist
Ich glaube, die Abweichung kann durchaus angemessen sein. Sie muß in Relation zum Gesamtauftragswert gesehen und gesetzt werden.
Im Vertrag Steht sicher nichts Kleingedrucktes. Zizat: "Als Vergütung sind vereinbart ein Angebotspeis von 25400€ incl. gesetzlicher Mertwertsteuer". Zudem wurden einige arbeiten die im Angebot Standen, nicht getätigt (da dies im laufe des umbaus nicht nötig waren), und trotzdem liegt jetzt die Rechnung bei über 35000€.