Darf die Rechnung vom vertaglich ausgemachten Angebot abweichen, und wenn ja, dann um wieviel Prozent?

11 Antworten

Das geht natürlich nicht. Wenn ihr euch auf einen Preis geeinigt habt und den auch vertraglich abgeklärt habt, kann man nicht einfach mehr verlangen.

Falls du den Vertag noch hast, solltest du ihn dir aber noch mal ganz genau durchlesen. Wenn dort ein bestimmter Betrag steht, der am Ende gezahlt werden soll, kann der Preis nicht erhöht werden.

Es könnte allerdings dort (meist im Kleingedruckten) auch etwas stehen, wodurch der Preis erhöht wird (z. B.:"Der Preis kann bei unerwarteten Ausgaben erhöht werden").

Wenn du dir den Vertrag noch mal ganz genau unter die Lupe genommen hast (Manchmal ist es auch besser, sich den Vertrag von einem Anwalt durchlesen zu lassen, muss jeder für sich selber entscheiden), dann stell den Handwerker zur Rede.

Frag ihn dabei, warum er mehr Geld verlangt und mit welchem Recht er sich das erlaubt.

Es könnte auch sein, dass das nur ein Tippfehler war oder Ähnliches ist, ist aber sehr unwarscheinlich, weil Leute, wenn es um Geld geht, immer sehr gut aufpassen.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen!

Matap 
Beitragsersteller
 03.06.2016, 10:07

Im Vertrag Steht sicher nichts Kleingedrucktes. Zizat: "Als Vergütung sind vereinbart ein Angebotspeis von 25400€ incl. gesetzlicher Mertwertsteuer". Zudem wurden einige arbeiten die im Angebot Standen, nicht getätigt (da dies im laufe des umbaus nicht nötig waren), und trotzdem liegt jetzt die Rechnung bei über 35000€.

Jounuser  03.06.2016, 10:10
@Matap

Dann wird dir nichts anderes übrigbleiben, als Absatz 5 meiner Antwort durchzuführen.

peterobm  03.06.2016, 10:28
@Matap

"Als Vergütung sind vereinbart ein Angebotspeis von 25400€ incl. gesetzlicher Mertwertsteuer". 

im "Angebot" standen Verbrauchsmaterialien mit Preis und Arbeitslohn einzeln aufgeführt? oder nur eine reine Endsumme?

Zudem wurden einige arbeiten die im Angebot Standen, nicht getätig

das muss von der Angebotssumme abgezogen werden. Die Firma hat dich bestimmt nicht über etwaige Mehrkosten informiert; wozu er verpflichtet gewesen wäre. 

steht allerdings

Dachausbau - Summe; das ist für Ihn VERBINDLICH

peterobm  03.06.2016, 10:31
@peterobm

Jetzt habe ich die Abschlussrechnung erhalten, dabei ist jede Einbaut stündlich berechnet worden.

DAS verträgt sich nun mal gar nicht mit einem Angebotspreis

http://www.finanztip.de/kostenvoranschlag-handwerkerrechnung/

Wieviel Prozent liegt er über dem Angebot/Auftragsbestätigung? Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages um bis zu 20% wird von der Rechtsprechung als unwesentlich und zulässig angesehen.

Wurden während der Umbauphase auch nur klitzekleine Änderungen gefordert und vereinbart ohne Änderung des bestehenden Angebotes?

Neben der Einschätzung in dem Link solltest Du Dich mit der Schlichtungsstelle der Innung in Verbindung setzen, hier als Beispiel die Handwerkskammer Köln.

schwarzwaldkarl  03.06.2016, 09:51

es gibt allerdings einen Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Angebot...

toomuchtrouble  03.06.2016, 09:55
@schwarzwaldkarl

Korrekt, falsche Begrifflichkeit. Handwerker machen im privaten Bereich in der Regel einen Kostenvoranschlag und der kann durchaus um 20% überschritten werden, während Angebote in der Regel Fixpreise beinhalten.

im vertrag steht:
Zizat: "Als Vergütung sind vereinbart ein Angebotspeis von 25400€ incl. gesetzlicher Mertwertsteuer"

Die Abweichung vom vereinbarten Preis beträgt ca 40%.

Was ich hier herauslese ist, dass ich rechtlich gesehen diese hohe Abweichung nicht akzeptieren muss

Wenns vertraglich vereinbart war also ein Festpreis ohne Abweichungen ist das recht auf deiner Seite
Anders wäre es bei einem vorabangebot oder Kostenvoranschlag aber auch da glaub ich nicht dass das 10000 euro abweichen darf

maggylein  03.06.2016, 09:58

ok ich weiß natürlich nicht wie teuer der gesamtausbau gekostet hat... 10000 hört sich auf jeden Fall viel an. und ohne vorherigen Hinweis das wegen xy mehr kosten entstehen glaube ich nicht dass das haltbar ist

Mignon4  03.06.2016, 09:48

Ich glaube, die Abweichung kann durchaus angemessen sein. Sie muß in Relation zum Gesamtauftragswert gesehen und gesetzt werden.