Abmahnung in der Ausbildung wegen Betrug?

5 Antworten

Du kannst die Nachricht mit Datum und Uhrzeit ja durch den Chat nachweisen, dass du es gemeldet hast.

Wenn die Anweisung so lautet, dass die Meldung auf diesem Weg erfolgen muss, ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt.

Dadadadada6183 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 19:23

Also einfach den Chat ausdrucken und meinem Vorgesetzten vorlegen?

Also Prinzipiell halte ich diese Vereinbarung, die du unterschrieben hast, dass man dir fristlos kündigen kann, schon mal für unwirksam. Auszubildende haben einen besonders strengen Kündigungsschutz und um da fristlos gekündigt zu werden, musst du schon was schlimmes anstellen. In die Kasse greifen oder so.

Wenn es bei euch einen Betriebsrat gibt, wäre das eine Sache, um die er sich kümmern könnte.

Du kannst eine Gegendarstellung schreiben und verlangen, dass diese zur Personalakte gelegt wird. Das kann wichtig sein, wenn sie dir irgendwann kündigen wollen und du Kündigungsschutzklage einreichst.

Natürlich könntest du auch vor einem Arbeitsgericht, auf die Rücknahme der Abmahnung klagen. Aber das wäre in diesem Fall wohl mit Kanonen auf Spatzen schießen.

Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, würde ich eine Gegendarstellung schreiben, in dem du den Sachverhalt aus deiner Sicht schilderst. Ich würde auch darauf hinweisen, dass die von dir erwähnte Vereinbarung, Rechtlich unwirksam ist.

Ich würde bei der Abgabe auch noch mal das Gespräch suchen und klar vereinbaren, wie du dich in Zukunft genau verhalten sollst, bei Unterrichtsausfall.

Maximilian112  03.01.2018, 19:35

Den Hinweis auf die rechtliche Unwirksamkeit würde ich nicht anraten. Bringt in dem Zusammenhang nix, ausser das der Betrieb verärgert ist.

HaudeginAlexa  03.01.2018, 19:37
@Maximilian112

Ja, vielleicht hast du Recht. Da ging die Gewerkschafterin mit mir durch. ;)

Also: Hinweis auf die Unwirksamkeit, vielleicht besser weg lassen.

Familiengerd  03.01.2018, 23:10
@Maximilian112
Den Hinweis auf die rechtliche Unwirksamkeit würde ich nicht anraten.

Das kann ich jetzt überhaupt nicht nachvollziehen.

Selbstverständlich ist eine solche Vertragsklausel unwirksam.

Und wenn es wegen dieser "Geschichte" zu einer Auseinandersetzung kommen sollte, wird dieser famose Betrieb wegen der Einschaltung des Schlichtungsausschusses der zuständigen Kammer oder - wenn es den nicht gibt - gleich einer Klage wegen Anwendung dieser Klausel kaum weniger "verärgert" sein, als wenn auf die Unwirksamkeit einer solchen Klausel verwiesen wird - auch wenn es zunächst "nur" um eine Abmahnung geht!

Sowas habe ich noch nie gehört aber würde dir empfehlen beim nächsten mal direkt im Betrieb anzurufen denn wenn Sie noch wollen das du arbeiten kommst und die lesen das erst abends in whats App ich glaube da wäre ich auch nicht begeistert drüber.
Jedoch ist eine Abmahnung mehr als übertrieben

Frittenk0pp  03.01.2018, 19:32

Dann zeige ihm die Nachricht bzw dem der dir eine Abmahnung geben möchte. Ich würde mir jedoch einen neuen Betrieb suchen denn direkt mit Abmahnungen zu kommen ist schon dreißt

Dadadadada6183 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 19:21

Eine Nachricht zu schicken ist Anweisung des Abteilungsleiters gewesen. Ich soll deswegen nicht extra anrufen.

Geh zu deinem Ansprechpartner im Betrieb, vermutlich der Abteilungsleiter und suche das Gespräch. Das sollte schon geklärt werden.

Wenn die Abmahnung nicht zurückgezogen wird solltest du eine Gegendarstellung schreiben. Die kommt dann in deine Akte.

Den Vorwurf Arbeitszeitbetrug bitte nicht ungeklärt lassen. Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht.

Absagen/Entschuldigungen bezüglich im Betrieb gelten nicht per WhatsApp oder sms . Es muss persönlich oder per Telefongespräch sein.

Catana99  03.01.2018, 19:22

Schwierig, er müsste es eigentlich wissen, denn so gilt das nicht. Geh da mal persönlich hin und Klär das

Familiengerd  03.01.2018, 23:15
@Catana99
Schwierig, er müsste es eigentlich wissen, denn so gilt das nicht.

Selbstverständlich gilt auch eine Nachricht per WhatsApp, wenn das betrieblich so geregelt wurde!

Es gibt dafür keine allgemeinen Vorschriften!

Dadadadada6183 
Beitragsersteller
 03.01.2018, 19:20

Mir wurde aber gesagt, dass wenn ich Ausfall habe, dann solle ich eine Nachricht schreiben. Anweisung meines Abteilungsleiters.

BVBDortmund  07.01.2018, 13:48

Jeder Betrieb kann es festlegen, wie Absagen/Entschuldigungen getätigt werden müssen und wer diese Absagen/Entschuldigungen bekommt.