Abmahnung in der Ausbildung wegen Betrug?
Hallo,
bin momentan in einer Ausbildung. Vor mehreren Wochen musste ich ein Formular unterschreiben, dass ich fristlos gekündigt werde, wenn ich in der Schule Stundenausfall habe und nicht im Betrieb Bescheid gebe. Soweit alles klar. Nun hatte ich im Dezember zwei mal Ausfall in der 7./8. Stunde. Habe mich bei meinem Ausbilder per WhatsApp sofort gemeldet, wie es von mir verlangt wurde.
Dieser hat anscheinend diese Meldung nicht weitergegeben. Daraufhin habe ich dann eine Abmahnung wegen Betrug der Arbeitszeit erhalten. Ist das ganze so rechtens? Immerhin habe ich ja alles so gemacht wie es von mir verlangt wurde.
mit freundlichen Grüßen.
5 Antworten
Du kannst die Nachricht mit Datum und Uhrzeit ja durch den Chat nachweisen, dass du es gemeldet hast.
Wenn die Anweisung so lautet, dass die Meldung auf diesem Weg erfolgen muss, ist die Abmahnung nicht gerechtfertigt.
Also einfach den Chat ausdrucken und meinem Vorgesetzten vorlegen?
Also Prinzipiell halte ich diese Vereinbarung, die du unterschrieben hast, dass man dir fristlos kündigen kann, schon mal für unwirksam. Auszubildende haben einen besonders strengen Kündigungsschutz und um da fristlos gekündigt zu werden, musst du schon was schlimmes anstellen. In die Kasse greifen oder so.
Wenn es bei euch einen Betriebsrat gibt, wäre das eine Sache, um die er sich kümmern könnte.
Du kannst eine Gegendarstellung schreiben und verlangen, dass diese zur Personalakte gelegt wird. Das kann wichtig sein, wenn sie dir irgendwann kündigen wollen und du Kündigungsschutzklage einreichst.
Natürlich könntest du auch vor einem Arbeitsgericht, auf die Rücknahme der Abmahnung klagen. Aber das wäre in diesem Fall wohl mit Kanonen auf Spatzen schießen.
Wenn ihr keinen Betriebsrat habt, würde ich eine Gegendarstellung schreiben, in dem du den Sachverhalt aus deiner Sicht schilderst. Ich würde auch darauf hinweisen, dass die von dir erwähnte Vereinbarung, Rechtlich unwirksam ist.
Ich würde bei der Abgabe auch noch mal das Gespräch suchen und klar vereinbaren, wie du dich in Zukunft genau verhalten sollst, bei Unterrichtsausfall.
Ja, vielleicht hast du Recht. Da ging die Gewerkschafterin mit mir durch. ;)
Also: Hinweis auf die Unwirksamkeit, vielleicht besser weg lassen.
Den Hinweis auf die rechtliche Unwirksamkeit würde ich nicht anraten.
Das kann ich jetzt überhaupt nicht nachvollziehen.
Selbstverständlich ist eine solche Vertragsklausel unwirksam.
Und wenn es wegen dieser "Geschichte" zu einer Auseinandersetzung kommen sollte, wird dieser famose Betrieb wegen der Einschaltung des Schlichtungsausschusses der zuständigen Kammer oder - wenn es den nicht gibt - gleich einer Klage wegen Anwendung dieser Klausel kaum weniger "verärgert" sein, als wenn auf die Unwirksamkeit einer solchen Klausel verwiesen wird - auch wenn es zunächst "nur" um eine Abmahnung geht!
Sowas habe ich noch nie gehört aber würde dir empfehlen beim nächsten mal direkt im Betrieb anzurufen denn wenn Sie noch wollen das du arbeiten kommst und die lesen das erst abends in whats App ich glaube da wäre ich auch nicht begeistert drüber.
Jedoch ist eine Abmahnung mehr als übertrieben
Dann zeige ihm die Nachricht bzw dem der dir eine Abmahnung geben möchte. Ich würde mir jedoch einen neuen Betrieb suchen denn direkt mit Abmahnungen zu kommen ist schon dreißt
Eine Nachricht zu schicken ist Anweisung des Abteilungsleiters gewesen. Ich soll deswegen nicht extra anrufen.
Geh zu deinem Ansprechpartner im Betrieb, vermutlich der Abteilungsleiter und suche das Gespräch. Das sollte schon geklärt werden.
Wenn die Abmahnung nicht zurückgezogen wird solltest du eine Gegendarstellung schreiben. Die kommt dann in deine Akte.
Den Vorwurf Arbeitszeitbetrug bitte nicht ungeklärt lassen. Meiner Meinung nach hast du alles richtig gemacht.
Absagen/Entschuldigungen bezüglich im Betrieb gelten nicht per WhatsApp oder sms . Es muss persönlich oder per Telefongespräch sein.
Schwierig, er müsste es eigentlich wissen, denn so gilt das nicht. Geh da mal persönlich hin und Klär das
Schwierig, er müsste es eigentlich wissen, denn so gilt das nicht.
Selbstverständlich gilt auch eine Nachricht per WhatsApp, wenn das betrieblich so geregelt wurde!
Es gibt dafür keine allgemeinen Vorschriften!
Mir wurde aber gesagt, dass wenn ich Ausfall habe, dann solle ich eine Nachricht schreiben. Anweisung meines Abteilungsleiters.
Jeder Betrieb kann es festlegen, wie Absagen/Entschuldigungen getätigt werden müssen und wer diese Absagen/Entschuldigungen bekommt.
Den Hinweis auf die rechtliche Unwirksamkeit würde ich nicht anraten. Bringt in dem Zusammenhang nix, ausser das der Betrieb verärgert ist.