Wie viel Urlaubstage müssen wir nach der Kündigung ausgezahlt werde?
Hallo,
ich bin vom 15.04 - 30.04 in einer Firma angestellt, da ich direkt am ersten Tag betriebsbedingt in der Probezeit gekündigt wurde. Laut Arbeitsvertrag habe ich 26 Urlaubstage im Jahr.
Wie viele Urlaubtage müssen mir ausgerechnet werden? Nach meiner Rechnung müssen mir 2 Urlaubstage ausgezahlt werden oder?
2 Antworten
Schlechte Karten... so wie es ausschaut, gar kein Urlaubsanspruch:
Wartezeit und Teilurlaub
Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses besteht eine Wartezeit. Der volle Urlaubsanspruch wird gemäß § 4 BUrlG (Text § 4 BUrlG. Externer Link) erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Gemäß § 5 BUrlG (Text § 5 BUrlG. Externer Link) haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilurlaub in Höhe eines Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses,
- für Zeiten eines Kalenderjahres, für die sie wegen Nichterfüllung der Wartezeit in dem betreffenden Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwerben;
- wenn sie vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden;
- wenn sie nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden.
Quelle:
https://info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html
...da Du keine VOLLEN Monat gearbeitet hast...
Du wirst keinen vollen Monat dort beschaeftig sein und somit ueberhaupt keinen Urlaubsanspruch erwerben. Ein Teilanspruch auf 1 Zwoelftel fuer jeden vollen Monat waere erst am 14. Mai entstanden. Dann wirst du aber gar nicht mehr dort beschaeftigt sein.
Ja, ganz sicher.
BUrlG § 5 Abs. 1 Satz 1:
(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer ... [ ] ... b) wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet ...
VOLLEN Monat !! nicht einmal das hat er erreicht !
Schreibe ich doch.
das wollen diese typen aber nicht raffen . da gibt es noch so einen schlaumeier hier .
Was sollen denn Deine bescheuerten Bemerkungen und Deine versteckte Unterstellung mit "nicht einmal das hat er erreicht !"?!?
Das Unwissen über die konkreten Regelungen im Urlaubsrecht ist weit verbreitet. Und es ist wahrhaftig nicht jedem Arbeitnehmer bekannt, dass Urlaubsanspruch nur für volle Beschäftigungsmonate entsteht. Eine solche Frage ist also selbstverständlich berechtigt!
Was soll dann also "das wollen diese typen aber nicht raffen" hießen? Und wer soll der andere "schlaumeier" sein, der das als einer dieser "typen" auch nicht "rafft"?
Mit Deinen unqualifizierten, gehässig-hämischen Äußerungen outest Du Dich als wahres "Ekel" wie Alfred Tetzlaff aus "Ein Herz und eine Seele".
Schreibe ich doch.
Was erwartest Du von solch einem gehässigen Troll wie Kuestenflieger?!?
Sicher? Hast du Belege für deine Aussage? Meine Recherche hat was anderes ergeben. Man hat egal wie lange man gearbeitet hat Anspruch auf einen Teil seines vertraglich vereinbarten Urlaubs.