Verrechung von Fehlzeiten mit Urlaubstagen in einer Behindertenwerkstatt
Heute wurde uns mitgeteilt, dass künftig strenger mit Verspätungen umgegangen wird. Verspätungszeiten, für die es keine gute Begründung z.B. Verpsätung des Fahrdienstes, Streik des ÖPNV... gibt, werden aufgeschrieben und müssen dann nach einer gewissen Zeit nachgesessen werden - wie bei Schulkindern - . Das ist noch das geringere Übel und auch noch nachvollziehbar für mich aber die zweite Konsequenz die uns angedroht wurde lautet: Sofern die Fehlzeiten eine Zeitspanne von sieben Stunden erreichen, wird diese Zeit mit einen Urlaubstag verrechnet! Pro sieben Stunden unentschuldigter Fehlzeit = Ein Urlaubstag weniger!
Ich habe meinen Zweifel, ob das arbeitsrechtlich zulässig wäre und ganz besonders, wenn man den Sonderstatus einer Behindertenwerkstatt als geschützten Arbeitsplatz dazu nimmt.
Kann mir jemand sagen, ob mein Zweifel berechtigt ist oder ob meine Kollegen, die es betreffen könnte, künfig mit angedrohten Konsequenzen rechnen müssen.
Wie gesagt, wir sind behinderte Menschne in einer Behindertenwerkstatt und nicht in einer Firma des 1. Arbeitsmarktes!
4 Antworten
Fehlzeiten nachzuarbeiten wird kein Problem sein. Aber Fehlzeiten mit dem gesetzlichen Erholungsurlaub zu verrechnen geht natürlich nicht.
Wie die Bezeichnung "Erholungsurlaub" schon aussagt, dient der Urlaub der Erholung.
Außerdem besteht für das Bundesurlaubsgesetz, mit Ausnahme weniger Punkte,Unabdingbarkeit, das heißt, das von den Bestimmungen des Gesetzes nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden kann.
Also rein arbeitsrechtlich ist es vollkommen in Ordnung dass die Zeit nachgeholt werden muss. Schließlich wird die Zeit ja auch bezahlt. Als Arbeitnehmer hat man Sorge zu tragen, dass man pünktlich am Arbeitsplatz ist.
Es ist also schon Kulanz das nachgearbeitet werden darf!
Wie das mit verrechnen des Urlaubstages aussieht, weiß ich nicht, die Alternative wäre allerdings Lohnkürzung, so dass viele vielleicht lieber einen Urlaubstag "Opfern" So läuft es bei uns im Unternehmen auch, allerdings in Absprache mit dem Mitarbeiter.
Ob es jetzt bei behinderten Menschen Sonderbehandlungen gibt, weiß ich nicht.. Müsste dann wohl irgendwo im SGB stehen..
Kenne nur, dass man ab 50% Grad der Behinderung 5 Tage mehr Urlaub habt. Ansonsten gelten bei unseren behinderten Mitarbeitern die gleichen Regeln..
Nicht geleistete Arbeitszeit darf vom Lohn abgezogen werden oder muss nachgearbeitet werden. Im normalen Arbeitsrecht kann es auch eine Abmahnung für Zuspätkommen geben. Aber Urlaubstage dafür abzuziehen, ist nicht in Ordnung. Der Urlaub dient zur Erholung und darf nicht willkürlich vom Arbeitgeber gerstrichen werden.
Ich denke auch nicht, dass es für eine Behindertenwerkstatt da andere Regelungen geben darf.
Hallo ? Ein ÖPNV-Streik ist nicht das Problem des Arbeitgebers....du lieferst hier gerade eine neue Definition von "Luxusproblem".
Eben ! Hast du dir mal überlegt dass das bereits ein Luxus ist ? Offenbar hast du nicht wirklich eine realistische Vorstellung wie es in der Arbeitswelt aussieht.
Ein Streik in ÖPNV würde als Verspätungsgrund akzeptiert werden, darum ging es!