Urlaub futsch bei Filialwechsel?

5 Antworten

Du arbeitest immer noch für das gleiche Unternehmen nur in einer anderen "Abteilung". Der Urlaubsanspruch den du in der anderen Filiale erworben hast, zählt natürlich voll.

Lass dich bloß nicht bescheißen. Wenn die einmal mit sowas anfangen, werden die das immer wieder tun.

spoonetti 
Beitragsersteller
 08.04.2019, 18:01

Ok, vielen Dank. ;)

Wenn dein Arbeitgeber der gleiche ist, ändert sich ja an deinem Vertrag nichts (auch wenn dein Arbeitsort nun ein anderer ist). Also nein, ist es nicht rechtens.

Und das Argument, dass du ab März in der Filiale bist und nur Anteilig Anspruch hast, stimmt schon mal gar nicht mit den Zahlen überein.

36 Tage/ Jahr = 3/ Monat - da stimmt was nicht, also lass dir zeigen wo das festgelegt sein soll

spoonetti 
Beitragsersteller
 08.04.2019, 18:08

Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde da mal nachhaken! :D

36 Tage sind 36 Tage und nicht an eine Filiale gebunden innerhalb eines Unternehmens. Die Gute soll mal ihren Vorgesetzten fragen, der wird sie dann aufklären....

Wenn du im gleichen Unternehmen bist, ändert sich an deinem Vertrag doch nichts. Ihr habt dann doch sicher einen Gesamtbetriebsrat. Wende dich an diesen.

Nein Du hast doch keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen oder.

spoonetti 
Beitragsersteller
 08.04.2019, 18:01

Einen gänzlichen neuen Vertrag habe ich nicht bekommen. Es wurde nur für meinen bisherigen Vertrag ein Zusatz zu Vertragsänderung vorgenommen, indem lediglich die neue Stundenzahl, die Lohnhöhenanpassung und die Info zur neuen Filiale festgelegt worden ist. Dort steht zudem explizit, dass alles andere im Vertrag weiter bestehen bleibt. Sowohl dann auch der Urlaubsparagraph. Oder sehe ich das falsch?

verreisterNutzer  08.04.2019, 18:04
@spoonetti

Naja also dann, Du hast auf jeden Fall den Urlaubsanspruch, egal ob er Dir ausbezahlt wird oder ob Du ihn in der neuen Filiale nehmen kannst. Filialleiter kennen sich mit sowas nicht unbedingt aus.