Urlaub futsch bei Filialwechsel?
Hallo,
ich arbeite für ein Filialunternehmen und habe im Dezember in einer Filiale "A" (so nenne ich sie jetzt mal) angefangen. Im Arbeitsvertrag heißt es, dass ich pro Kalenderjahr 36 Tage Urlaub habe. Diese stehen mir also logischerweise seit Januar 2019 zu. Nun musste ich im März zu Filiale "B"wechseln. Dort habe ich dann meine Urlaubswünsche für dieses Jahr angegeben. Doch die Filialleitung meinte, ich hätte nur noch 34 Tage Urlaub. Als Begründung meinte sie, dass ich ja erst seit März in ihrer Filiale bin und ich dann entsprechend nur noch anteiligen Urlaubsanspruch hätte. In diesem Fall eben 34 statt 36 Tage. Ich möchte nicht kleinlig sein, aber ich fühle mich da etwas um die 2 Urlaubstage betrogen. Denn die habe ich in Filiale A nicht genommen, da ich ja auch noch in Probezeit war. Da schickt es sich natürlich nicht, Urlaub zu nehmen. Im A-Vertrag steht auch nichts darüber, dass Urlaubstage Filialgebunden sind.
Meine Frage kurz und knackig: Ist es rechtens, dass in einem Unternehmen die Urlaubstage Filialgebunden sind?
Ich bedanke mich schon mal für jede fachkundliche Antwort.
5 Antworten
Du arbeitest immer noch für das gleiche Unternehmen nur in einer anderen "Abteilung". Der Urlaubsanspruch den du in der anderen Filiale erworben hast, zählt natürlich voll.
Lass dich bloß nicht bescheißen. Wenn die einmal mit sowas anfangen, werden die das immer wieder tun.
Ok, vielen Dank. ;)
Wenn dein Arbeitgeber der gleiche ist, ändert sich ja an deinem Vertrag nichts (auch wenn dein Arbeitsort nun ein anderer ist). Also nein, ist es nicht rechtens.
Und das Argument, dass du ab März in der Filiale bist und nur Anteilig Anspruch hast, stimmt schon mal gar nicht mit den Zahlen überein.
36 Tage/ Jahr = 3/ Monat - da stimmt was nicht, also lass dir zeigen wo das festgelegt sein soll
Vielen Dank für deine Antwort. Ich werde da mal nachhaken! :D
36 Tage sind 36 Tage und nicht an eine Filiale gebunden innerhalb eines Unternehmens. Die Gute soll mal ihren Vorgesetzten fragen, der wird sie dann aufklären....
Wenn du im gleichen Unternehmen bist, ändert sich an deinem Vertrag doch nichts. Ihr habt dann doch sicher einen Gesamtbetriebsrat. Wende dich an diesen.
Nein Du hast doch keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen oder.
Naja also dann, Du hast auf jeden Fall den Urlaubsanspruch, egal ob er Dir ausbezahlt wird oder ob Du ihn in der neuen Filiale nehmen kannst. Filialleiter kennen sich mit sowas nicht unbedingt aus.
Einen gänzlichen neuen Vertrag habe ich nicht bekommen. Es wurde nur für meinen bisherigen Vertrag ein Zusatz zu Vertragsänderung vorgenommen, indem lediglich die neue Stundenzahl, die Lohnhöhenanpassung und die Info zur neuen Filiale festgelegt worden ist. Dort steht zudem explizit, dass alles andere im Vertrag weiter bestehen bleibt. Sowohl dann auch der Urlaubsparagraph. Oder sehe ich das falsch?