Wie viel Mindesturlaub bei einer Umschulung muss sein?
Wenn man Vollzeit arbeitet und schon volljährig ist, hat man einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 21 Tage Urlaub. Macht man jetzt aber eine Umschulung oder Ausbildung nebenbei zum Job, weil der Arbeitgeber dies für notwendig hält, dann hat man unter der Arbeitszeit an manchen Tagen Schule. Der Arbeitgeber stellt aber nur an der Hälfte der Schultage frei, die andere Hälfte muss Urlaub genommen werden. Im Endeffekt bleiben dann nur noch 12 Tage Urlaub übrig. Ist dies zulässig oder gilt hier auch dass der Arbeitnehmer mindestens 21 Tage frei bekommen muss?
6 Antworten
Dein Arbeitgeber hat dich immer für den Schulunterricht freizustellen das ist auch in der Umschulung nicht anders geregelt als in der Ausbildung!
Drohe mal ihn wegen Betruges anzuzeigen und das auch der Kammer zu melden das kanst du auch als Umschüler ! Auch in der Umschulung ist die schule ein normaler Arbeitstag!
Eine Umschulung oder eine Ausbildung macht man nicht nebenbei das sind beides 8 stunden Arbeitszeit!+ 1stunde pause! Ausser vieleicht bei einem Träger da macht man ein paare minuten mehr an pausen!
Das ist alle per gesetz geregelt! Ausserdem ist erst mal zu klären hast du einen Arbeutger der dich als umschüler nimmt und dan wen das eine firma wäre noch zu klären ob er dir die 400€ vergütung zahlt die man nur bei alg 1 bekommen kann + alg1!
Oder ob du da für 0 € arbeuten must wie bei einem Träger!
Bei einem Träger ist meistens die berufschule im haus !
gesetzlicher Mindesturlaib bei einer 5 Tage Woche sind 20 Tage
Urlaub wird bei einer beruflichen Umschulung/Fortbildung nicht abgezogen, sofern der Arbeitgeber sie veranlasst hat
machst Du privat eine Fortbildung geht das selbstverständlich auf Deine Freizeit (Urlaub oder Wochenende)
die vom Arbitgeber gewälte Variante is unzulässig - Du solltest Dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Gerkschaft wenden (sofern Mitglied)
Wenn dein Arbeitgeber von dir verlangt, eine Zusatzausbildung zu machen ist das selbstverständlich zu bezahlende Arbeitszeit. Mit deinem Urlaubsanspruch hat das überhaupt nichts zu tun.
Eine Umschulung macht man nicht nebenher. Meinst du vielleicht eine Weiterbildung?
Bei einer Umschulung erlernst du einen völlig neuen Beruf weil du entweder aus gesundheitlichen Gründen nicht im bisherigen Beruf arbeiten kannst oder es keine Arbeitsplätze gibt.
Da bist du 2 Jahre in Vollzeit voll ausgelastet.
Wenn dein Arbeitgeber möchte, dass du eine Weiterbildung machst, muss er dich freistellen.
Wenn du eine Weiterbildung machst, wird auch Sozialkunde gelehrt, die Fachlehrer können dir die Frage zum Urlaub mit Sicherheit sehr ausführlich beantworten.
Macht man jetzt aber eine Umschulung oder Ausbildung nebenbei zum Job, weil der Arbeitgeber dies für notwendig hält,
Dann ist das ganz normale Arbeitszeit.
Wenn du dann auch dabei Schultage hast, muss der AG dir dafür frei geben und du brauchst keinen Urlaub dafür ein zu reichen.
weil der Arbeitgeber dies für notwendig hält,
Hier liegt der Punkt, das du dafür keinen Urlaub nehmen musst.