Umgangsrecht/Ferienreglung?
Huhu Ihr Lieben ich hab eine Frage . Darf ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer seine Urlaubstage genau vorschreiben? Kurze Info .. AN arbeitet seid 6 Monaten im Betrieb... großer Infustriebetrieb mit mehreren 1000 Mitarbeitern..Standort Luxembourg .AN Vater bräuchte Urlaub um sein Umgangsrecht aus zu führen sagt aber schon im Vorfeld das das nicht geht und er das gemeinsame Kind nicht in den Ferien betreuen kann . Kind nimmt er sonst auch nur wenn es ihm grade passt von daher bin ich mir nicht sicher ob diese Aussage stimmt . Den wenn er zwischen durch Brückentage oder über Fasching Urlaub wollte bekam er den auch und den Sommer Urlaub hat er auch gebucht ausserhalb der Ferien mit der Antwort er müsse so Urlaub machen wie es der AG vorschreibt
Kann sein AG verweigern wenn er rechtzeitig darum bittet ?
4 Antworten
Moin
Komplett vorschreiben kann der AG den Urlaub nicht, bestimmt such nicht in Luxemburg.
Aber er kann naturlich einen Urlaubsantrag ablehen, zb weil schon zu viele andere Kollegen zu dem Zeitpunkt Urlaub haben.
Auch wenn der Betrieb sehr viele Mitarbeiter hat, arbeiten diese ja bestimmt in unterschiedlichen Abteilungen etc, so dass in der Abteilung des Ex vielleicht nur 1-3 zeitgleich in Urlaub gehen dürfen.
Davon ab : selbst wenn er einfach keinen Bock hat, hadt du leider keine Handhabe. Weder kannst du ihn zwingen noch kannst du von ihm Schadensersatz für kinderbetreuungskosten bekommen
der arbeitgeber bestimmt wann urlaub angebracht und möglich ist. das umgangsrecht muss ihn dabei überhaupt nicht interessieren. auch ist der vater nicht verpflichtet die kinder überhaupt zum urlaub zu nehmen oder überhaupt umgang nachzukommen.
du wirst dich also mit den antworten abfinden müssen von deinem ex und kannst es nicht ändern. die betreuung musst du allein stemmen.
Hallo,
wenn es in dem Betrieb einen Betriebsurlaub gibt, ist es durchaus möglich, dass Urlaub vom Betrieb vorgeschrieben wird. Das darf aber nur 3/5 des Gesamturlaubsanspruches einnehmen, der Rest muss selbst verplant werden können. Der AG kann eine Urlaubsgewährung nur dann verweigern, wenn dringende betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Ob das in LUX auch so ist, da will ich meine Hand mal nicht ins Feuer legen.
LG, Chris
Danke Chris für die Antwort so ähnlich hatte ich das bei Google gefunden. :)
Urlaub muss vom Arbeitgeber genehmigt werden.
Wenn dringende dienstliche Gründe dagegen sprechen, kann er auch abgelehnt werden.
Es gibt einige Betriebe, die sog. Betriebsurlaub machen. Da haben dann die Mitarbeiter auch ihren Urlaub zu nehmen.
Ich glaube nicht das so ein großer Betrieb ..betriebsurlaub macht aber wissen tue ich es nicht genau .Und er als quasi neuer AN wäre auch durch jeden Kollegen zu ersetzen wenn das einer der Gründe sein sollte 💁🏻♀️Aber trotzdem vielen lieben Dank für die Antwort :)