Gibt es einen festen Urlaubsanspruch bei Umschulung (durch Arbeitsagentur gefördert)?
Meine Frau macht seit 2013 eine zweijährige Umschulung, die durch die Arbeitsagentur gefördert wird. Das erste Jahr hatte Sie nur theoretischen Unterricht (bis auf 1 Monat Praktikum). Ab Juli 2014 bis April 2015 (Ende der Umschulung) hat sie ihren praktischen Teil zu absolvieren. Meine Frau hat 2013 gar keinen Urlaub bekommen, da von April bis Dezember 2013 nur Theorie war. Für dieses Jahr soll sie insgesamt 17 Tage Urlaub erhalten, zu nehmen in der Praktikumszeit und für die restlichen 4 Monate 2015 noch insgesamt 8 Urlaubstage. Im Vertrag des Bildungsträgers steht leider gar nichts über Urlaub.
Kann also der Bildungsträger frei über die zu vergebenen Urlaubstage entscheiden oder gibt es eine gesetzliche Vorgabe? Bekommt man nur während des Praktikums Urlaub oder hätte ihr auch im vergangenen Jahr Urlaub zugestanden?
Wer weiß bescheid und kann uns helfen? Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Meine Frau macht seit 2013 eine zweijährige Umschulung, die durch die Arbeitsagentur gefördert wird. Das erste Jahr hatte Sie nur theoretischen Unterricht (bis auf 1 Monat Praktikum). Ab Juli 2014 bis April 2015 (Ende der Umschulung) hat sie ihren praktischen Teil zu absolvieren
Sie hatte nicht mal Sommerferien? Kaum vorstellbar.
Ich habe ein e Weiterbildung am 3.Juli angefangen und hatte nach ein paar Wochen dann drei Wochen Sommerferien.
Soweit ich weiß, gewährt die Agentur bei solchen Maßnahmen bis zu 4 Wochen im Jahr.
Bei uns ist der Urlaub genau vorgegeben, 3 Wochen im Sommer eine Woche im Dezember.
Wer weiß bescheid und kann uns helfen?
Die Agentur für Arbeit oder der Kostenträger.
MfG
Johnny
Meiner Meinung nach ist hier das Bundesurlaubsgesetz anzuwenden: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/ Bei einer 6-Tage-Woche hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Werktage bezahlten Jahresurlaub (§ 3 BUrlG). Ich habe ebenfalls eine Umschulung hinter mir. Und hier wurde das Bundesurlaubsgesetz angewendet!
Guter Hinweis...!
Der bildungsträgerb hat oft einiege möglichkeiten zb wen er zb zu bestimmten zeiten seine einrichtung urlaubsbedingt schließt Aber Den Urlaub zu nehmen weil es zu dem zeitpunkt die praktikumszeit ist ist eine unzumutbare forderung da ein praktikum kein urlaub ist und man sich auch nicht erhollen kann da man nur seinen arbeitsort verändert. Die Einziege zeit in der man keine urlaub nehmen kan ist das praktikum oder bei prüfungen. Ich würde zusätzlich mal mit der arbeitsagentur darüber reden .