Darf ich im Frei verreisen?
Bei uns auf Arbeit kam jetzt der Satz " in eurem Frei dürft ihr nicht verreisen, sondern müsst erreichbar sein, um einspringen zu können. Dafür sind die 2 Tage wunschfrei. "
Klar im Urlaub bin ich für meinen Arbeitgeber nicht erreichbar, muss ich auch nicht ( bin aber vor kurzen erst aus Urlaub eingesprungen)
Arbeite in der Pflege.
Habe im Dienstplan mein frei geplant. Und wenn ich da 5 Tage frei habe, kann ich da nicht wegfahren???
Frei dient doch der Erholung. Sonst wäre es doch Bereitschaft oder so.
Noch jemand dem es so geht??
PS: Begründung ist, dass wenn es jeder so macht, keiner mehr einspringen kommen würde.
Danke
2 Antworten
Habe im Dienstplan mein frei geplant. Und wenn ich da 5 Tage frei habe, kann ich da nicht wegfahren???
Selbstverständlich darfst Du wegfahren. Das ist Deine Freizeit in der Du selbstbestimmt tun und lassen kannst was Du möchtest.
Wenn ein Dienstplan einmal bekannt ist, ist er für beide Seiten verbindlich. Der AG kann diesen einseitig nur ändern, wenn er "dringende" betriebliche Belange anführen kann.
Ist seine Personaldecke allerdings so niedrig, dass z.B. der Ausfall eines MA dazu führt, dass er AN aus der Freizeit "rekrutieren" möchte, ist das sein Problem, er trägt das Betriebsrisiko und nicht die AN.
Davon mal abgesehen ist es korrekt, dass es sich um Rufbereitschaft handeln würde, wenn Du in Deiner geplanten Freizeit "Gewehr bei Fuss" stehen müsstest um jederzeit einspringen zu können.
Diese Rufbereitschaft müsste allerdings vertraglich vereinbart sein und vom AG auch bezahlt werden.
Arbeitseinsätze müssen nach § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (Rufbereitschaft) zudem mind. vier Tage im Voraus bekannt sein. Auch bei Rufbereitschaft hat man ein Recht auf Freizeitplanung
Das soll er mal belegen.
Zeig ihm mal das:
https://www.pflegen-online.de/schluss-mit-einspringen-aus-dem-frei
Wenn du "variable Arbeitszeit" hast, muss der AG, dir spätestens 4 Tage vorher eine verbindliche Einsatzzeit angeben.
Und wenn du frei hast, kannst du machen was du willst. Wenn du in Rufbereitschaft sein musst, muss auch diese Zeit bezahlt werden. (normalerweise mit dem halben Stundenlohn)
Mein Dienstplan steht am 15.für den Folgempnat mit den festen Tagen, wo ich arbeite und wo ich frei habe. Aber es wird ja mal jemand krank und dann hieß es, müssen wir im frei erreichbar sein und in der Nähe sein.
..und dann hieß es, müssen wir im frei erreichbar sein und in der Nähe sein.
Hieß es das nur oder steht das in Deinem Arbeitsvertrag?
Nur dann wäre es nämlich verbindlich.
Ja, das hätten die wohl gern so. Ist schon so, wie der Vorredner schrieb.
Und wenn du frei hast und auf keinem Dienst- oder Bereitschaftsplan stehst, kannst du machen was du willst und bist auch nicht erreichbar.
Danke das habe ich so gesagt, da kam als Antwort " und ob ich das Recht habe, dich aus deinem frei zu holen."