gilt Gleitzeitabbau als Urlaub?
Ich arbeite in 80 % Teilzeit (40 Stunden Arbeit, ca. 28, 5 Stunden bezahlt) und kann/muss die nicht bezahlten Stunden, wann der Arbeitgeber es will, frei nehmen, bei uns nennt man das Gleitzeitabbau. Muss ich in meiner (freiwilligen) Steuererklärung diese freien Tag auch als Urlaub eintragen?
5 Antworten
Wenn Du Dein Zeitkonto abbaust, ist das Freizeitausgleich und hat mit Urlaub überhaupt nichts zu tun.
Deine Urlaubstage sind im Arbeitsvertrag/anwendbaren Tarifvertrag festgelegt und das sind die Urlaubstage die Du einträgst.
Danke fürs Sternchen
In deiner Steuererklärung musst du eigentlich (!) die Tage angeben, an denen du deinen PKW für den Arbeitsweg benutzt hast. Denn nur diese Kosten sind sogenannte Werbungskosten.
Faktisch wird aber niemand nachprüfen, ob du Gleittage gehabt hast, wenn die Anzahl deiner Arbeitstage, Krakheits- und Urlaubstage einigermaßen stimmig sind.
kommt drauf an... wenn man den ganzen Arbeitstag freinimmt, hat man an diesem Tag ja keine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Es ist also steuerlich gesehen das gleiche wie ein Urlaubstag
nein. Das ist kein Urlaub, sondern Abbau von Mehrstunden.
Nein, Überstundenabbau ist kein Urlaub.