Arbeitgeber will das wir Urlaub nehmen / Brückentag?
Nächste Woche an Christi himmelfahrt und am 16.06 Fronleichnam sind ja gesetzliche Feiertage.
Wir mussten aber für die darauffolgenden Freitage quasi als Brückentag , einfach Urlaub nehmen.
Darf der Arbeitgeber einfach anordnen dass wir da Urlaub nehmen?
Es gibt überkeinen Grund meiner meinung nach da unbedingt frei zu haben.
3 Antworten
Im Prinzip kann es Betriebsferien geben oder eben die Betriebsschließung an einem Tag, wie etwa auch Heiligabend / Silvester etc.
Nur müssen dafür eben bestimmte Bedingungen erfüllt sein, damit das rechtlich zulässig ist. Also etwa rechtzeitig angekündigt werden usw.
Mein Büro ist am nächsten Freitag auch geschlossen. Meine Mitarbeiterin hat ein langes WE ohne einen Urlaubstag opfern zu müssen. Nur zufriedene MA sind auch gute MA.
Das kann er schon machen. Die Frage wäre aber, wie lange vorher müsste er das ankündigen ? Wie gross ist denn die Firma ?
Ich als AG, wenn ich das heute für mich beschliessen würde, würde meinen ANn diese 2 Tage schenken. Das macht mich nicht ärmer.
"betriebliche Notwendigkeit" ? Ich kann meinen Betrieb schliessen wie ich lustig bin. Die einigen Personen auf die ich da Rücksicht nehmen muss, sind meiner MA, aber nicht meine Kunden.
Ich kann meinen Betrieb schliessen wie ich lustig bin.
"Können" kannst Du natürlich viel, "dürfen" darfst Du zum Glück nur viel weniger!
Die einigen Personen auf die ich da Rücksicht nehmen muss, sind meiner MA
Eben! Denn mit "Kunden" hat die Frage überhaupt nichts zu tun.
Was willst du mit deinem Sinnfreien Kommentar uns sagen ?
Welchen Kommentar von mir meinst Du? Es gibt unter dieser Antwort zwei.
Und "sinnfrei" musst Du erst einmal erklären können!
Aber nur bei betrieblicher Notwendigkeit (weil z.B. bei einem Betrieb, der auf Kundenkontakte angewiesen ist, diese am Brückentag nicht erreichbar sind) und nach frühzeitiger Ankündigung (zu Beginn des Urlaubsjahres oder mindestens 6 Monate vorher).
👍👍