Ausbildungsvertrag, Werktage, Arbeitstage?

3 Antworten

Angenommen, du möchtest von Montag bis Sonntag Urlaub machen, was sieben freie Tage bedeutet, dann kommt es darauf an, ob du an Wochenenden Arbeiten musst, oder ob die Regelarbeitszeit nur von Montag bis Freitag ist. Wenn das Zweite zutrifft, dann musst du fünf Urlaubstage einreichen, sprich Montag bis Freitag, um sieben Tage frei zu haben, da Samstag und Sonntag bei dir eh frei ist. Also hast du alles richtig gemacht.

linee2143 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 17:00

aber ich hab doch 25 Werktage frei, das sind doch dann nur 21 Tage frei . Da ich ja Montag bis Freitag arbeite, da hab ich doch nicht alles richtig gemacht

Britta1983  13.11.2017, 17:02
@linee2143

Aber den Samstag darfst du nicht mitzählen, wenn die Praxis da zu hat. Immer nur Montag bis Freitag. 

Arbeitest du denn überhaupt am Wochenende? Wenn da standardmäßig bei euch frei ist, musst du dort auch keinen Urlaub nehmen. Entsprechend hast du alles richtig gemacht.

Bei mir stand das auch mit Werktagen, obwohl wir nur Mo-Fr arbeiten. Habe nachgefragt und musste auch nur Mo-Fr einreichen bei Urlaub.

Ansonsten zur Sicherheit einfach fragen und Urlaub vom nächsten Jahr noch mal umlegen, falls es doch ein Fehler war.

linee2143 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 16:28

nein, am Wochenende ist die Praxis zu . musstest du das dann auch umrechnen in Arbeitstage,wenn bei dir Werktage stand ?

testwiegehtdas  13.11.2017, 17:00
@linee2143

nein, meine Zahl wurde genau so gelassen.