Ausbildungsvertrag, Werktage, Arbeitstage?
Hallo Leute, ich habe eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten im August angefangen und hatte dieses Jahr noch 11 Werktage Urlaub, nun hab ich die auch genommen und heute habe ich in der Berufsschule gelernt das Werktage nicht gleich Arbeitstage sind und ist sozusagen nur 10 Urlaubstage habe da der Samstag bei Werktagen mit zählt. Nun habe ich schon alle verbraucht und nächstes Jahr habe ich 25 Werktage frei wo ich meinen Urlaub schon raussuchen konnte und das der abgesegnet hat , obwohl ich nur 21 Arbeitstage frei haben nun weiß ich nicht ob ich zu ihm gehen soll und ihm das sagen soll oder ob ich es lassen soll weil er im Endeffekt denselben Vertrag hat und er das doch auch wissen müsste. Ich möchte halt dann auch nicht dass ich Minusstunden habe oder mir am Ende Geld abgezogen wird aber er hat es ja schon abgesegnet mit den 25 freien Tagen nächstes Jahr. LG
3 Antworten
Angenommen, du möchtest von Montag bis Sonntag Urlaub machen, was sieben freie Tage bedeutet, dann kommt es darauf an, ob du an Wochenenden Arbeiten musst, oder ob die Regelarbeitszeit nur von Montag bis Freitag ist. Wenn das Zweite zutrifft, dann musst du fünf Urlaubstage einreichen, sprich Montag bis Freitag, um sieben Tage frei zu haben, da Samstag und Sonntag bei dir eh frei ist. Also hast du alles richtig gemacht.
Aber den Samstag darfst du nicht mitzählen, wenn die Praxis da zu hat. Immer nur Montag bis Freitag.
Auf dieser Seite kannst du leicht deine Urlaubstage, Arbeitstage etc. nachrechnen lassen: https://www.arbeitstage.org/arbeitstage-rechner.html
Arbeitest du denn überhaupt am Wochenende? Wenn da standardmäßig bei euch frei ist, musst du dort auch keinen Urlaub nehmen. Entsprechend hast du alles richtig gemacht.
Bei mir stand das auch mit Werktagen, obwohl wir nur Mo-Fr arbeiten. Habe nachgefragt und musste auch nur Mo-Fr einreichen bei Urlaub.
Ansonsten zur Sicherheit einfach fragen und Urlaub vom nächsten Jahr noch mal umlegen, falls es doch ein Fehler war.
nein, am Wochenende ist die Praxis zu . musstest du das dann auch umrechnen in Arbeitstage,wenn bei dir Werktage stand ?
nein, meine Zahl wurde genau so gelassen.
aber ich hab doch 25 Werktage frei, das sind doch dann nur 21 Tage frei . Da ich ja Montag bis Freitag arbeite, da hab ich doch nicht alles richtig gemacht