Wie versteuere ich Einnahmen aus designenlassen.de ohne Gewerbe?

5 Antworten

Grundsätzlich sind alle Einnahmen, die einem Steuerpflichtigen in einem Jahr zufließen, zu versteuern. Ob man sich auf einer Internetseite als "Privatperson" anmelden kann, interessiert das Steuerrecht nicht.

Je nachdem, womit du deine Einnahmen über die Seite erzielst, handelt es sich um selbständige Arbeit oder um ein Gewerbe. Steht die künstlerische, intellektuelle Entwicklungstätigkeit im Vordergrund, zählt ein Designer als Freiberufler. Das hat zur Folge, dass er nicht gewerbesteuerpflichtig ist und den Gewinn mittels einer Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln kann (nicht bilanzierungspflichtig). Werden die Einnahmen aber durch Werbung auf der Internetseite generiert, handelt es sich klar um ein Gewerbe.

Du kannst so viele selbständige Tätigkeiten aufnehmen, wie du möchtest - musst dir aber über die Folgen (steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Natur) im Klaren sein. Ein Kleingewerbe gibt es übrigens nicht - das Steuer- und Gewerberecht kennt nur ein Gewerbe, dass man anmelden kann. Was du meinst ist, vielleicht die Kleinunternehmerregelung, aber diese betrifft nur die Umsatzsteuer.

Zum einen bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ergibt sich aus § 46 (2) Nr. 1 EStG. Dieser besagt, dass Arbeitnehmer, mit Nebenjobs, bei denen kein automatischer Steuerabzug erfolgt (wie z.B. selbständige Tätigkeiten), zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, wenn der Gewinn 410 € im Jahr übersteigt.

Zum anderen solltest du deinen sozialversicherungsrechtlichen Status bei deiner Krankenkasse klären lassen. Ich weiß nicht, wie du zur Zeit versichert bist, aber bei den vielen nebenberuflichen Tätigkeiten, wird die Grenze von 20 Stunden, die für die studentische KV gilt, sehr wahrscheinlich überschritten sein.

Da ein ernsthaft betriebenes Gewerbe viel an Wissen erfordert und man auch etliche Pflichten (z.B. Gewährleistung) eingeht, würde ich dir auf jeden Fall empfehlen, ein Existenzgründerseminar zu besuchen und die für steuerrechtlcihe Fragen Hilfe von Experten (Steuerberater) zu holen, denn schnell passieren aus Unenntnis fatale Fehler, die oftmals nicht mehr zu korrigeren sind.

Bevor man eine selbständige Tätigkeit beginnt muss man diese Tätigkeit bei der Behörde anmelden, je nach dem, als Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit. Dann erst kann man mit der Arbeit beginnen. Alles andere ist Schwarzarbeit!

Yuekoxxx 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 10:32

Hi,

Da habe ich nicht mit gerechnet, da es bei designenlassen die Option "Provatperson" gibt. ... komisch.

Alexderschwabe  23.06.2017, 10:34
@Yuekoxxx

Das stimmt so natürlich auch überhaupt nicht... 

Novos  23.06.2017, 10:35
@Yuekoxxx

Wenn Du für Deinen Privatgebrauch dort etwas machst und es nicht verkaufst, ist das privat. Wenn Du damit handelst, ist das gewerblich.

Interesse halber.. Wie viel Stunden steckst du da täglich rein? Aus wie vielen 'Mitbewerbern' wurden deine Arbeiten durchschnittlich gewählt? Mit wie vielen "angenommenen" Jobs kommst du zu den 1500Euro?

Sorry, ist ein bisschen nebensächlich zu deiner Frage, aber so etwas werde ich oft gefragt und konnte nie Auskunft geben.

Yuekoxxx 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 10:35

Hi!

Also ich habe das mit 5 Jobs geschafft, der zeitaufwand liegt bei den 1500 bei ca 12 Stunden.

Und ich habe die einnahmen 3mal überwiesen bekommen, nicht monatlich.


Mitbewerber ist sehr unterschiedlich.. 1-12, also das variiert sehr stark

Natürlich müssen die versteuert werden. Und das sind auch schon gewerbliche Einkünfte - ob du das da nun schon angemeldet hattest oder nicht ist vollkommen egal!

Yuekoxxx 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 10:31

Hi,
Vielen Dank!
Aber ich kann die einkünfte bis Juni ja schlecht in dem Gewerbe ab Juli angeben, oder funktioniert das?

ErsterSchnee  23.06.2017, 10:48
@Yuekoxxx

Es geht NUR so...

Yuekoxxx 
Beitragsersteller
 23.06.2017, 11:00
@ErsterSchnee

Hmmm.. okay. Aber beschwert sich da keiner, wenn die sehen, dass Einnahmen vor Gewerbeaufnahme erzielt wurden?

Kann ich mir irgendwie schwer vorstellen..

PatrickLassan  23.06.2017, 12:43
@Yuekoxxx

Dem Finanzamt ist es egal, da Finanzämter nur von den tatächlichen Verhältnissen ausgehen. Außerdem sind sowohl Einkommen- als auch Umsatzsteuer Jahressteuer, es ist daher für die Besteuerung irrelevant, in welchem Monat eines Jahrs die Einnahmen angefallen sind.

Es ist ein Gewerbe, was man anmelden muss.  Wenn man es verspätet anmeldet, bekommt man eventuell ein Ordnungsgeld aufgebrummt. Von den Einnahmen kann man die Ausgaben abziehen, das ist der Gewinn.