Wie meine Einnahmen als Grafikdesigner versteuern?

3 Antworten

Also ganz einfach.

Siehe dich als Freiberufler und gebe bei Finanzamt deinen Gewinn (errechnet aus einer einfachen Einnahme-/Überschussrechnung, EÜR) als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit an. Das war´s. 

Umsatzsteuertechnisch nutzt du die Kleinunternehmerregelung, also keine Mehrwertsteuer berechnen und selbst keine abziehen.

Es muss eine Nebentätigkeit bleiben, sonst hast du Probleme mit der Krankenversicherung, die Grenzen als Student erfährst du bei deiner GKV. Dies dürfte dein größtes Problem sein können.

Hallo azmah92,

Der Nebenjob Freelancer ist für viele Menschen eine Chance, um zusätzliche Berufserfahrung zu sammeln oder ein Nebeneinkommen zu generieren. Die steuerlichen Aspekte spielen eine große Rolle beim Nebenjob Freelancer. Über die zusätzlichen Einnahmen möchte das Finanzamt informiert werden.

Wer nebenberuflich Freelancer werden möchte, ist nicht gezwungen, ein Gewerbe anzumelden, wenn die gewünschte Tätigkeit im Einkommensteuergesetz zu finden ist. Es reicht in solchen Fällen aus, dem Finanzamt die selbstständige Tätigkeit schriftlich mitzuteilen. Musterschreiben finden Sie hierfür zu genüge im Internet.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Artikel "freelancermap.de/freelancer-ratgeber/11812-freiberufler-als-nebenjob-".

Das Team Freelancermap wünscht Ihnen viel Erfolg!



 - (Steuern, Design, Gewerbe)

Hallo azmah92, 

wenn du gegen Entgelt Grafikdesign-Dienstleistungen anbietest, handelt es sich um eine unternehmerische Tätigkeit. Um eine Anmeldung beim Finanzamt kommst du da nicht herum. Etwas schwieriger ist die Frage zu beantworten, was du da anmelden solltest; sprich ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit oder um ein Gewerbe handelt.

Grafikdesign kann nämlich beides sein - je nachdem ob die künstlerische Entfaltung im Vordergrund steht (Freiberufler) oder ob du Arbeiten im Kundenauftrag fertigst und auch selber ausdruckst, vervielfältigst und zum Kauf anbietest (Gewebe). Hier findest du noch einen weiterführenden Link zum Thema Einkunftsart http://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Grafikdesign-Gewerbe-oder-Freier-Beruf.html

Du solltest dir also erst im Klaren darüber sein, welcher Einkunftsart deine Tätigkeit zuzurechnen ist. Im Zweifelsfall zählt es immer als gewerblich. Nach der Anmeldung erhältst du vom Finanzamt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen schickst du ausgefüllt wieder zurück; damit bist du deiner Anmeldepflicht nachgekommen und bist auf der sicheren Seite.

Falls es sich um ein Gewerbe handelt, musst du zusätzlich das Gewerbe bei der Stadt anmelden. Das kostet in der Regel ca. 30 € und ist als Betriebsausgabe absetzbar. Unabhängig davon, ob du nun als Freiberufler oder Gewerbetreibender anzusehen bist, ergeben sich zunächst keine unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen. Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € an, den unterschreitest du vermutlich.

Als nächstes ist zu beachten, dass du nach Ablauf des Kalenderjahres (bis 31. Mai des Folgejahres, wenn du keinen Steuerberater beauftragst) eine Einkommensteuererklärung erstellen musst. Dazu ermittelst du deinen Gewinn - dieser stellt die Differenz zwischen deinen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben dar. Bei einer einfachen Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG, welche du anwenden kannst, sind die Zahlungsströme relevant. Das heißt, wenn du eine Einnahme tatsächlich erhältst - stellt es eine Betriebseinnahme dar, zu dem Zeitpunkt, zu dem du etwas zahlst, handelt es sich um eine Betriebsausgabe.

Forderungen/ Verbindlichkeiten/ Rechnungsabgrenzungen etc. brauchst du nicht zu beachten. Ein paar Besonderheiten (z.B. 10-Tages-Regel) gibt es zwar dennoch; diese kannst du dir, wenn du es dir zutraust im Selbststudium erarbeiten oder du nimmst an einem Existenzgründerkurs (z.B. IHK) teil. Zweiteres würde ich sogar empfehlen, weil man dadurch für das weitere Berufsleben einen guten Einblick in betriebswirtschaftliche und steuerrechtliche Sachverhalte erhält.

Zwei weitere Sachverhalte möchte ich noch kurz anschneiden:

Erstens die Umsatzsteuer. Diese wird vom Unternehmer (der du dann ja bist) auf seine angebotenen Lieferungen und sonstige Leistungen (Dienstleistungen) erhoben. Bei Designdienstleistungen handelt es sich wieder einmal um einen, wie so oft im deutschen Steuerrecht vorkommenden, Spezialfall. Es kann nämlich der ermäßigte Steuersatz von 7% sowie der Regelsteuersatz (19%) zur Anwendung kommen. Entscheidend hierfür ist, ob du in deinen Verträgen mit deinen Kunden das Urheberrecht an deinen Werken überträgst. Dann wäre der Satz von 7% anzuwenden - weitere Infos hier https://schutt-waetke.de/2015/03/umsatzsteuersatz-bei-designleistungen/

Alternativ kannst du auch von der Kleinunternehmerregelung i.S. § 19 UStG Gebrauch machen. Diese besagt, dass du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist, dafür aber auch keine Vorsteuer für Leistungen, die du für dein Unternehmen beziehst gegenüber dem Finanzamt geltend machen kannst. Wenn du nur wenig Ausgaben hast und hauptsächlich für private Kunden arbeitest, bietet sich die Kleiunternehmerregelung an - zumal es sich laut deiner Beschreibung auch nur um eine Tätigkeit mit begrenztem zeitlichen Umfang handelt-

Als letzten Punkt stellt sich noch die Frage nach der Krankenversicherung. Ich weiß nicht, wie du aktuell versichert bist (Familienversicherung, studentische KV?). Der Hintergrund für meine Frage ist, dass wenn du mehr als 20 Stunden/Woche arbeitest (dabei spielt es keine Rolle ab angestellt oder selbständig) giltst du in der Sozialversicherung nicht mehr als Student. Du solltest daher deinen Status bei deiner Krankenversicherung abklären, um auch hier auf der sicheren Seite zu sein und Nachzahlungen zu vermeiden.

munichr  25.06.2017, 13:59

Lehrbuch-Antwort, alles gesagt!