Gewerbeübergang von Ehemann auf Ehefrau

2 Antworten

Welche Gewinne des Ehemannes und welche Verluste der Ehefrau? Folgende Hinweise: Eine Übertragung zum Buchwert ist nicht möglich. Der Verkauf muss zum Teilwert erfolgen. Hat der Betrieb des Ehemannes nicht mehr Vermögen als das Telefon und die Maschine? Wenn es sich dabei um das gesamte Betriebsvermögen handelt, ist der Vorgang als Geschäftsveräußerung im Ganzen umsatzsteuerfrei. Wenn es sich dabei jedoch nicht um das gesamte Betriebsvermögen handelt und der Ehemann vorher zur Umsatzsteuer optiert hatte, muss der Ehemann Umsatzsteuer berechnen, und die Ehefrau könnte diese Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.

mmc08 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 08:55

Danke für die Antwort. Gewinne/Verluste: sorry, da habe ich mich nicht eindeutig ausgedrückt. Zur Erläuterung: der Mann betreibt das Gewerbe nur nebenberuflich. Was ich meinte ist: wenn der Ehemann das Betriebsvermögen an die Ehefrau verkauft, entstehen Erträge, die die das Gesamteinkommen des Ehepaars erhöhen würde und daher versteuert werden müssten. Da diese Erträge aber gleichzeitig Ausgaben der Ehefrau sind, müsste sich das bei einer gemeinsamen Veranlagung wieder ausgleichen, da diese das Gesamteinkommen um den selben Betrag wieder mindern, richtig? Verkauf zum Teilwert: Der "Betrieb" hat ein Betriebsvermögen mit Wert unter 5000 Euro. Das sind: eine Maschine, ein Firmenhandy und ein Möbelstück, ggf. ein bisschen Bestand an Arbeitsmitteln. Zitat: "Wenn es sich dabei um das gesamte Betriebsvermögen handelt, ist der Vorgang als Geschäftsveräußerung im Ganzen umsatzsteuerfrei." - ist das abhängig von dem Gesamtwert des Betriebsvermögens? Grüße&Dank

Helmuthk  11.01.2013, 09:55
@mmc08

Die Umsatzsteuerfreiheit ist nicht abhängig vom Gesamtwert des Betriebsvermögens. Auch große Betriebe zahlen keine Umsatzsteuer, wenn sie ihren Betrieb im Ganzen veräußern. Es muss eben nur der gesamte Betrieb ohne Zurückbehaltung wesentlicher Geschäftsgrundlagen sein. Und die Ehefrau hat natürlich nicht einen sofortigen Verlust aus dem Kauf des Betriebes. Wenn dabei Anlagevermögen ist, das nicht sofort abgeschrieben werden kann, wirkt sich natürlich nur die Abschreibung aus. Und warum Verlust der Ehefrau? Will sie wie der Ehemann weiter nur Verluste produzieren? Da wird das Finanzamt aber nicht lange mitmachen.

Jorgfried  11.01.2013, 11:36
@Helmuthk

Er meint mit Verlust die Gewinnminderung beim Gewerbe der Frau durch die Übernahmekosten.

Zufaelliger  11.01.2013, 17:09
@Jorgfried

Sollte das Gewerbe in einem Raum ausgeübt werden, der Eigentum ist, wird der jetzt auch entnommen. Es wird geprüft, ob es sich um Betriebsvermögen handelt.

mmc08 
Beitragsersteller
 11.01.2013, 20:09
@Zufaelliger

Ja genau, ich meinte das wie es Jorgfried interpretiert hat. OK, als Fazit lässt sich also festhalten: - da der komplette Betrieb übertragen wird, fällt keine Umsatzsteuer an - der Verkauf des Betriebsvermögens muss zum Teilwert erfolgen - bei der gemeinsamen Steuererklärung stehen die Einnahmen des Ehemanns aus dem Verkauf, den Ausgaben der Ehefrau für das Anlagevermögen (und hier nur dem Teil der abgeschrieben werden kann) gegenüber. Habe ich das so richtig zusammengefasst? Güße

frag einen guten Steuerberater