Gewerbeübergang von Ehemann auf Ehefrau
Hallo, folgender Fall: Ein Mann möchte sein Gewerbe auf seine Ehefrau übertragen.
Eine Maschine und ein Telefon, die der Ehemann für das Gewerbe angeschafft hat, werden an die Ehefrau zum Buchwert verkauft. Da die Ehefrau im Gegensatz zum Ehemann ein Kleingewerbe anmeldet, damit nicht umsatzsteuerpflichtig ist, kann sie die Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückverlangen. Oder gibt es einen anderen, besseren Weg?
Evtl. anfallende Gewinne müssen versteuert werden. Da die Gewinne des Ehemanns durch die gemeinsame Veranlagung aber gleichzeitig Verluste der Ehefrau sind, ist das ein Nullsummenspiel. Sehe ich das richig?
Gruß&Dank für hilfreiche Antworten.
2 Antworten
Welche Gewinne des Ehemannes und welche Verluste der Ehefrau? Folgende Hinweise: Eine Übertragung zum Buchwert ist nicht möglich. Der Verkauf muss zum Teilwert erfolgen. Hat der Betrieb des Ehemannes nicht mehr Vermögen als das Telefon und die Maschine? Wenn es sich dabei um das gesamte Betriebsvermögen handelt, ist der Vorgang als Geschäftsveräußerung im Ganzen umsatzsteuerfrei. Wenn es sich dabei jedoch nicht um das gesamte Betriebsvermögen handelt und der Ehemann vorher zur Umsatzsteuer optiert hatte, muss der Ehemann Umsatzsteuer berechnen, und die Ehefrau könnte diese Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer geltend machen.
Die Umsatzsteuerfreiheit ist nicht abhängig vom Gesamtwert des Betriebsvermögens. Auch große Betriebe zahlen keine Umsatzsteuer, wenn sie ihren Betrieb im Ganzen veräußern. Es muss eben nur der gesamte Betrieb ohne Zurückbehaltung wesentlicher Geschäftsgrundlagen sein. Und die Ehefrau hat natürlich nicht einen sofortigen Verlust aus dem Kauf des Betriebes. Wenn dabei Anlagevermögen ist, das nicht sofort abgeschrieben werden kann, wirkt sich natürlich nur die Abschreibung aus. Und warum Verlust der Ehefrau? Will sie wie der Ehemann weiter nur Verluste produzieren? Da wird das Finanzamt aber nicht lange mitmachen.
Er meint mit Verlust die Gewinnminderung beim Gewerbe der Frau durch die Übernahmekosten.
Sollte das Gewerbe in einem Raum ausgeübt werden, der Eigentum ist, wird der jetzt auch entnommen. Es wird geprüft, ob es sich um Betriebsvermögen handelt.
Ja genau, ich meinte das wie es Jorgfried interpretiert hat. OK, als Fazit lässt sich also festhalten: - da der komplette Betrieb übertragen wird, fällt keine Umsatzsteuer an - der Verkauf des Betriebsvermögens muss zum Teilwert erfolgen - bei der gemeinsamen Steuererklärung stehen die Einnahmen des Ehemanns aus dem Verkauf, den Ausgaben der Ehefrau für das Anlagevermögen (und hier nur dem Teil der abgeschrieben werden kann) gegenüber. Habe ich das so richtig zusammengefasst? Güße
frag einen guten Steuerberater
Danke für die Antwort. Gewinne/Verluste: sorry, da habe ich mich nicht eindeutig ausgedrückt. Zur Erläuterung: der Mann betreibt das Gewerbe nur nebenberuflich. Was ich meinte ist: wenn der Ehemann das Betriebsvermögen an die Ehefrau verkauft, entstehen Erträge, die die das Gesamteinkommen des Ehepaars erhöhen würde und daher versteuert werden müssten. Da diese Erträge aber gleichzeitig Ausgaben der Ehefrau sind, müsste sich das bei einer gemeinsamen Veranlagung wieder ausgleichen, da diese das Gesamteinkommen um den selben Betrag wieder mindern, richtig? Verkauf zum Teilwert: Der "Betrieb" hat ein Betriebsvermögen mit Wert unter 5000 Euro. Das sind: eine Maschine, ein Firmenhandy und ein Möbelstück, ggf. ein bisschen Bestand an Arbeitsmitteln. Zitat: "Wenn es sich dabei um das gesamte Betriebsvermögen handelt, ist der Vorgang als Geschäftsveräußerung im Ganzen umsatzsteuerfrei." - ist das abhängig von dem Gesamtwert des Betriebsvermögens? Grüße&Dank