Kleingewerbe verboten vom Chef. Ist meine Arbeit zu nah am Gewerbe?
Ich will mich schon lange selbstständig machen. Eigentlich als Webdesigner. Ich habe darin sehr gute Kenntnisse und leite in meinem Angestellten-Verhältnis eine Werbeabteilung. Jetzt hat mein Chef gesagt, dass ich nicht nebengewerblich Webseiten bauen darf und meinen Antrag abgelehnt. Da ich aber auch Leidenschaftlich Fotografiere würde ich es jetzt damit versuchen.
Kann mein Chef das auch ablehnen? Er drohte mit beim letzen mal mit einem aufhebungsvertrag.
3 Antworten
Kommt drauf an, was die Werbeagentur, für die du arbeitest, für Leistungen anbietet. Wenn sie ebenfalls Webseiten baut u. evtl auch Fotografie anbietet, dann kann dein Chef dir beides verbieten. Denn du kannst ja dann ihm die ganzen Kunden weggrasen und nachher haste genug um dich selbstständig zu machen und er kuckt mit seinem Unternehmen in die Röhre.
Also hast 2 Möglichkeiten:
a) Aufhebungsvertrag und selbstständig machen. Allerdings solltest du dafür auch eine Kundenbase haben, die breit genug ist.
b) Weiter für deinen Chef die Kohle verdienen aber dafür auch monatlich immer das selbe Gehalt kassieren und dich sonst um nix kümmern müssen.
Dann wäre eine Kündigung eventuell rechtswidrig.
Muss der Arbeitgeber über Nebengewerbe informiert werden? (gruenderlexikon.de)
Dein Chef kann dir grundsätzlich jeden "nebejob" verbieten wenn er es begründen kann. Wenn du dich selbstständig machen möchtest kann er es auch damit begründen das dein eigentlicher Job darunter leiden könnte weil du zu viel Zeit für dein eigenes Geschäft brauchst.
Ich würde dir raten ein offenes Gespräch mit deinem Chef zu führen und mal ganz unverbindlich abzuklären welche Tätigkeiten und welcher Zeitaufwand für ihn okay wären.
kann er es auch damit begründen das dein eigentlicher Job darunter leiden könnte
Eine bloße Befürchtung des Arbeitgebers reicht für ein Verbot aber nicht aus; da müssen schon Tatsachen vorliegen, die diese Befürchtung rechtfertigen.
es soll eben nicht in Konkurrenz zum Arbeitgeber treten und man muß noch Zeit für den Hauptjob haben
Verbieten kann er das nach Art 12 GG zur freien Berufsausübung allerdings auch nicht
Fotografie & Werbeagentur ist natürlich auch in der Branche üblich
Gewerbeanmeldung nach Kleinunternehmen & der Chef wird das wohl kaum vom Gewerbeamt mitgeteilt bekommen
An sich ist es ein Handels E-commerce Betrieb. Wir bauen weder Websites für Kunden noch Fotografieren wir für Kunden..