Wie verbindlich sind mündliche Absprachen über eine gemeinsamen Zaun?
Wir haben eine mündliche Absprache mit unserem Nachbar getroffen, dass wir einen Zaun mittig auf die gemeinsame Grundstücksgrenze setzen dürfen. Nachdem wir jetzt den Zaun auf unsere Kosten gesetzt haben, gefällt dem Nachbar dieser nicht.
Der Zaun ist ein Flechtzaun aus Holz mit 9x9 Pfosten und 180x180 Flechtzaunelementen mit oberen Teil als Gitter, sonst geschlossen. Es handelt sich um eine Standardware (Baumarktware).
Fragen: 1) Wie erfolgsversprechend ist es, wenn wir auf die mündliche Zusage bestehen? Er bestreitet nicht, die Erlaubnis für eine mittige Bebauung gegeben zu haben, aber nicht für einen Zaun dieser Dimension. Er ging von einem Maschendrahtzaun mit eine ca. Höhe von einem Meter aus, was aber in der Absprache nie so gesagt wurde.
2) Darf der Nachbar mitbestimmen, welchen Typ von Zaun erlaubt ist? Wie gesagt, in dem Abstimmungsgespräch haben wir nur von einem Standardflechtzaun gesprochen.
3) Ist es richtig, dass im schlimmsten Fall (wenn wir keine Einigung über die ausgeführte Bebauung mehr schaffen), unser Zaun um die nötigen Zentimeter (hier min. 4,5cm) versetzt werden muss, aber die Form des Zaunes in unserem Ermessen liegt, solange keine Vorschriften dagegen sprechen (z.B. maximale Höhe).
2 Antworten
Mündliche Verträge sind ebenso bindend wie schriftliche, nur den Abschluss eines mündlichen Vertrages zu beweisen dürfte in vielen Fällen unmöglich sein. Wenn der errichtete Zaun nicht dem geltenden Nachbarschaftsrecht entspricht und der Nachbar auf einem Rückbau besteht, dann habt ihr wohl keine andere Wahl. Wie wäre es, wenn ihr euch noch mal bei einer guten Flasche Rotwein zusammensetzt?
eine mündlichervertrag ist nur solange verbindlich wie dsa gespräch geht es ist also in diesem fall nicht mehr verbindlich da ihr keine beweise habt
wenn es allerdings neutrale zeugen gibt die alles mitbekommen haben hättet ihr ja beweise dann könnte es klappen
wenn nicht, naja dann bringt euch die mündliche absprache rien garnichts