Zustimmung zu einer Urlaubsreise ins Ausland bei gemeinsamen Sorgerecht
Guten Tag, ich hoffe es kann mir weitergeholfen werden.
Folgende Problematik: Mein Freund** (N.)** hat mit seiner Ex-Freundin (S.) einen dreijährigen Sohn (L.). Diese Frau hat einen neuen Freund** (J.).** S. schrieb N. gestern einen Dreizeiler per Handy: "Wir fliegen in den Urlaub von 18.4.- 25.4..... nur das du das weißt."
Nun ein paar Fakten und Fragen:
1.) - N. und S. teilen sich das gemeinsame Sorgerecht -> bei einer Urlaubsreise ins Ausland brauch S. die Einwilligung von N.? (mündlich oder schriftlich?) - muss S. N. nicht erstmal fragen, oder kann sie ihn einfach vor vollendete Tatsachen stellen?
2.) - das Wochenende (18.-20.4.) ist sein Wochenende, d.h. es ist Papawochenende (Regelung jedes zweite Wochenende ist L. bei N.). - Kann Sie ihm dieses Wochenende einfach entziehen?
- N. hat S. bereits im Januar darüber in Kenntnis gesetzt, dass an dem 18.4. seine Mutter ihren 60. Geburtstag hat und auch zelebrieren will, natürlich auch mit ihrem Enkelkind.
Kann die Mutter sich nun dem allen widersetzen und sich über allem hinwegsetzen ohne jegliche Absprache und Zustimmung. Wie sieht in beiden Kernfragen (Urlaub bei gemeinsamen Sorgerecht und Wochenendentziehung) die Rechtslage aus?
Ich danke Ihnen vielmals im Voraus und hoffe Sie können uns etwas Klarheit verschaffen.
Liebe Grüße
6 Antworten
Man sollte doch den Kindern den Urlaub gönnen und nicht auf ein Besuchsrecht pochen. Die Oma sollte dafür auch Verständnis haben.
Das Kind hat seinen "Lebensmittelpunkt" bei der Mutter, somit sitzt die Frau am längeren Hebel.....
Das ist zwar nicht gerecht, verstößt aber gegen kein Gesetz.....
Die Eltern müssen nicht die Zustimmung des anderen einholen, wenn sie mit dem Kind in den Urlaub fahren - das müsste auch der Kindsvater nicht, wenn er das im Rahmen seines "Umgangsrechts" tun würde.
(Woran eine solche Reise ggf. erstmal scheitern könnte ist die Tatsache, dass auch Kleinkinder einen eigenen Pass brauchen und zur Beantragung beide Sorgeberechtigten unterzeichnen müssten...)
Zwar sollten sich beide Elternteile an die Absprachen bezüglich des Umgangs halten, sich über Abweichungen informieren...., aber gegen dieses Verhalten der Mutter wird der Mann erstmal nichts machen können - sie verstößt (noch) gegen kein Recht....
Die Mutter verhält sich unfair, aber von "Kindesentzug" o.ä. kann hier noch nicht die Rede sein.....
bei gsr braucht die mutter auch keine unterschrift des anderen sorgereberechtigten. laut passgesetz kann sie das allein, das ist bestandteil ihrer alleinigen alltagssorge. daran scheitert die reise also nicht.
vielen Dank für Ihre Antwort. Gilt das auch für eine Reise ins Ausland? Die Mutter kann also mit dem Kleinen überall hin, ohne das der Kindsvater dazu was sagen kann / muss? Ich meine, sie haben doch das gemeinsame Sorgerecht?
Sie hat es dem Vater doch gesagt, sie wird auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Die Information genügt.
Ja, das trifft auch auf Reisen ins Ausland zu.
Das gemeinsame Sorgrecht ist in Deutschland so geregelt, dass jeder Elternteil in der Zeit, in der das Kind bei ihm weilt, die Entscheidungen des Alltags, die keine langfristigen Folgen haben, treffen kann.
§ 1687 BGBAusübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1669 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt nur den Wohnort und liegt im Normalfall bei beiden Elternteilen.
Den tatsächlichen aktuellen Aufenthalt bestimmt immer derjenige, bei dem sich das Kind im Moment aufhält.
Hätte ich exakter schreiben sollen, es gibt eben schon Regelungen, wo ein Elternteil mit dem Kind nicht überall hingehen kann wo er möchte. (Kindeswohl)
Nö, da gibt es keine Regelungen.
Bei Krisengebieten hätte der Vater die Chance auf eine Einzelfallentscheidung vor dem Gericht.
Sie hat ihn rechtzeitig informiert dass sie mit dem kind in den urlaub fährt. somit fällt das kv-wochenende aus u. wenn es eine vereinbarung dazu gibt, wird das wochenende irgendwann danach nachgeholt.
er könnte ihr versuchen zu erklären das die reise ins ausland nicht erlaubt ist. aber mit welchem recht? er darf ja auch mit dem kind in urlaub fahren und dazu das ausland wählen. sie könnte an der grenze schwierigkeiten bekommen, wenn sie kein schriftliches einverständnis des kv vorzeigt. aber in der regel ist es ehr unwahrscheinlich. die frage ist ob er dann schadensersatz leisten möchte.
wenn nun also mutti in den urlaub fährt, muss sie ihm nicht mal sagen wohin sie fährt. es reicht die zeitnahe mitteilung und fertig ist. wenn er dagegen ist, dann muss er klagen. die aussicht auf erfolg ist gleich null.
was den 60. geburtstag der großeltern betrifft, ist die frage ob kv einen beweis der mitteilung hat, dass dazu eine mediation und vereinbarung schriftlich erfolgt ist. wenn das nicht ist, dann wird der geburtstag bittererweise ohne kind stattfinden. urlaub der km steht über dem normalen umgangswochenende des vaters. einzige möglichkeit wäre eine klage im eilverfahren mit anwalt beim familiengericht. aber hier ist die frage von kosten/nutzen-verhältnis und ob trotz urteil die mutter nicht trotzdem mit dem kind einfach fahren wird.
er sollte hier ein elterngespräch beim jugendamt anberaumen und das recht kurzfristig. dort sollten die eltern sich einigen oder einen kompromiss finden. ist keiner zu finden, wird er damit leben müssen - so kurz wird sich keine lösung finden lassen.
eines noch: es gibt keine wochenendentziehungen. so es keinen gerichtlichen umgangsbeschluss gibt, kann sie im prinzip machen wie es ihr recht ist. er sollte eine solche lösung auf lange sicht anstreben und eine uralubs und ferienregelung anstreben.
Natürlich ist es nicht die feine Art, einfach so das Vaterwochenende so zu kippen, das sollte man eigentlich besprechen, ggf. einen Ausweichtermin vereinbaren. (2 Wochenenden hintereinander z.B.), keine Frage. Da sollte halt einfach mehr geregelt werden.
Aber rechtlich ist es auch auf alle Fälle so, dass man als Mutter für eine Pauschalreise (also einen normalen Urlaub in einem üblichen Urlaubsort) keine Erlaubnis vom Vater braucht. Das gehört zum normalen Leben, dass man auch mal in Urlaub fährt mit seinem Kind.
Was anderes wäre es, die Mutter würde mit dem Kind für eine längere Zeit dauerhaft in einem anderen Land bleiben wollen, das Kind damit aus der gewohnten Umgebung reissen, der Schulbesuch nicht möglich sein, usw. Dann bedarf das der Zustimmung des Vaters, weil das das Leben des Kindes nachhaltig negativ beeinflussen kann.
Ein weiterer Grund wäre, man will in ein Land fahren, in dem es gefährlich ist (z.B. Syrien, Irak) oder mit einem ggf, sogar kranken Kleinkind in ein tropisches Land ohne gute ärztliche Versorgung fahren. Solche Sachen kann ein Vater halt verbieten, da dies eine Gefahr für sein Kind darstellen könnte.
Aber eine normale Urlaubsreise ist Sache der Mutter allein.
Du hast kein Mitspracherecht, da es nicht Dein Kind ist. Auch wenn Du Dich für Deinen Freund stark machst.
Ich frage auch nicht für mich, sondern für meine Freund :-)
Eben lass es, Streit gibt es vor allem immer dann, wenn sie die neue Freundin einmischt. Es ist seine Sache, halte dich bitte da raus.
Lass das.
Das ist allein seine Sache und es kommt nie was Gutes dabei heraus, wenn sich die Next da einmischt.
Was für ein Kommentar :(. Habe ich mit einer Silbe erwähnt, dass ich mich da einmischen will??? Ich möchte mich einfach nur informieren, das wird ja wohl noch erlaubt sein!!!!
Schon alleine daß Du die Frage gestellt hast, ist schon eine Einmischung.
Das sehe ich nicht so...schade, dass das so gesehen wird!!! Wir wollten uns nur Informationen einholen. Schade, dass dann immer gleich verurteilt wird!
Natürlich soll der Urlaub auch gegönnt sein. Es geht nun allein erstmal darum, wie so etwas an den Kindsvater herangetragen wird. Diese "das-ist-nun-so" ohne vorher zu besprechen, kann doch keine Umgang sein. Zumal es sich um ein Papa-Sohn-Wochenende handelt und ihr, wie oben beschrieben, seit Anfang des Jahres bewusst ist, dass seine Oma ihren 60. Geburtstag hat und die ganze Familie sich freut, dass der Kleine dabei ist.
Weiterhin ist die allgemeine Frage, wie sich das mit der Zustimmung für Urlaub im Ausland rechtlich darstellt?
Trotzdem vielen Dank