Abschlagszahlung WG?
Hallo,
Mein Mitbewohner hat zum 1. Mai sein Zimmer in unserer 2er- WG gekündigt.
(Ich bin Hauptmieter, er Untermieter)
Da er aus beruflichen Gründen schon früher raus musste, haben wir mündlich vereinbart dass sein Nachmieter schon früher einziehen kann.
Nun geht es um die Abschlagszahlung:
Er möchte jetzt für eine gemeinsam gebraucht gekaufte Couch 80€ haben.
Bezahlt haben wir damals 195€ (vor ca 2 Jahren).
Mir kommt dies sehr hoch vor, da in der WG unteranderem geraucht wurde und die Couch schon etwas durchgesessen ist.
Die Couch möchte ich gerne kaufen damit die Couch mir gehört und der nächste Mieter keine Ansprüche mehr darauf hat.
Des Weiteren möchte er für Küchenutensilien auch noch eine Abschlagszahlung von 50€ haben.
Hat er einen Anspruch auf Abschlagszahlung?
Wenn ja, wie hoch?
Kann ich sagen er soll mir 80€ geben und darf die Couch dann mitnehmen?
Kann er seinen Nachmieter rausschmeißen, da er jetzt schon eingezogen ist, obwohl die Wohnung ihm theoretisch noch eine Woche zu steht?
Vielen Dank für eure Antworten:)
Lg
2 Antworten
Der Nachmieter hat die Wohnung bezogen und ist zur taggenauen Mietzahlung verpflichtet. Dem gekündigten Mieter ist mit Einzug des Nachmieters eine Auflösung des Mietvertrages zu unterstellen. Damit muss ihm zuviel gezahlte Miete erstattet werden.
Eine gemeinsam erworbenen Couch muss der Nachmieter nicht übernehmen. Wenn du sie behalten willst, dann zahle einen vereinbarten Preis oder überlasse dem Vormieter die Couch kostenlos - Das Kücheninventar ginge dann in dein Eigentum über. Überlassungsvertrag schriftlich!!
Abstandszahlungen sind aufgrund von Vertragsauflösung durchaus erlaubt. Beide Parteien profitieren dabei. Der Mieter macht die Wohnung frei und der Vermieter kann mit dem neuen Mieter einen höheren Mietpreis vereinbaren.
Couch kostenlos überlassen aber dafür Küchenzubehör komplett behalten.
Nachtrag: Abschlagzahlungen sind hier nicht erkennbar, höchstens Abstandszahlungen aber nur nach Vereinbarung.
Was eine "gebrauchte Couch" wert ist, erfährst du ganz einfach, wenn du versuchst sie bei ebay zu verkaufen. Meist musst du froh sein, wenn sie jemand KOSTENLOS abholt.
Mach ihm einen anderen Vorschlag. Er soll DIR die 80 € zahlen, und er kann die Couch mitnehmen.
Hallo,
Ja ich denke dass die Couch maximal noch 50€ wert ist. Ist eine ganz einfache von Ikea. Habe ihm das auch gesagt, er will allerdings trotzdem 80€.
Ja den Vorschlag werde ich ihm machen.
Allerdings habe ich etwas Angst dass er seinen Nachmieter dann bis zum 1.Mai wieder vor die Tür setzt.
Dann muss er seine Miete eben trotzdem bezahlen. Er hat ja seine Kündigungsfrist zu durchstehen.
Hallo,
Danke für die Antwort.
Ich habe allerdings gelesen das Abstandszahlungen nicht erlaubt sind. Und der Vormieter war auch damit einverstanden, dass der Nachmieter früher einzieht, da er die Wohnung bzw das Zimmer sowieso nicht mehr nutzen kann oder wird.
Nur fürs Verständnis:
Warum kostenlos die Couch überlassen?
Oder war das nur ein Vorschlag als Tausch quasi?