Wie sind die Gesetze zu Sexuellen Handlungen in anderen Ländern?
Hallo Ihr lieben! (Sorryfür die schlecht formulierte Frage).
Also in letzter Zeit hab ich oft mit den Gesetzen zum Thema Sexueller Missbrauc, und Sexuellen Handlungen beschäftigt. Hier in Deutschland ist es ja so das zb. ein 14 jähriger nicht mit einer 13 jährigen Geschlechtsverker haben dürfte. Jetzt frage ich mich wie die Gesetze in anderen Ländern zu diesem Thema sind. Also ab welchem Alter sozusagen die "Grenze" gezogen wird. Ich hoffe ihr könntet meine Frage verstehen und könnt mir vielleicht weiterhelfen.
LG Lilli
5 Antworten
Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Zu beachten ist allerdings, dass das "Schutzalter" eigentlich NICHT regelt, wer oder wer mit wem Sex haben darf!
Zumindest nach westlichem Verständnis ist es die Grenze der Sexualmündigkeit. D.h., ab da hat man das RECHT, über seine Sexualität SELBST zu bestimmen (ggf. also auch gegen den Willen der Eltern). Grundsätzlich ist es damit so, dass man als sexuell mündige Person keinen Sex mit einer unmündigen Person haben darf, weil die halt nicht rechtsverbindlich zustimmen darf (selbst wenn sie es durchaus könnte).
Wie kompliziert das mit dem Sex im Einzelnen werden kann, zeigen ein paar Beispiele:
- In Deutschland ist die Grenze strikt bei 14. D.h., U14 dürfen mit allen die wollen, Ü14 aber nicht mit U14. Ein geringer Altersunterschied wird "inoffiziell" toleriert (Verfahrenseinstellung).
- Österreich hat zwar auch 14, toleriert aber Sex von Ü14 bedingt auch mit 12-Jährigen und absolut mit 13-jährigen, sofern der Ü14 höchstens 16 ist.
- Schweiz, 16, erlaubt vor 16 um 3 Jahre ältere Partner (straffrei können allerdings dennoch U21 in Liebesbeziehungen ausgehen).
- Frankreich, 15, hat gar keine Altersbeschränkungen. Da wird nur geschaut, ob die Beziehung missbräuchlich (also der Sex nicht wirklich freiwillig) war. Ist die jüngere Person noch keine 12, schauen sich die Gerichte das besonders genau an.
- Großbritannien, 16, verbietet Sex grundsätzlich bis 13 - also auch wenn beide Beteiligten U13 sind. "Inoffiziell" wird es bei U13 jedoch mittlerweile toleriert (Verfahrenseinstellung).
- Malta hat zwar nach offizieller Einteilung von Europol 18, tatsächlich schaut man sich aber ab 12 an, ob eine sexuelle Ü18/Ü12-Beziehung tatsächlich missbräuchlich war.
In Nl gibt es für Kinder u d Jugendliche keine Regeln, allerdings dürfen Erwachsene nur mit Personen ab 16 Jahren.
In der Schweiz 16 , darunter darf der Altersuntschied Max 3 Jahre sein.
D hat mal wieder eine absolute Regelung mit 14.
Allerdings dürften die Sanktionen 14 zu 13 für die ältere Person nicht so schwer ausfallen.
Allerdings über 18 zu unter 14 ist in D Kindes -Missbrauch .
In den meisten anderen Ländern der Welt auch , mal abgesehen dass im Iran mit 9 Jahren das Schutzalter unfassbar niedrig ist.
In den USA gilt größtenteils die Altersgrenze 18. Gibt aber Ausnahmen wie z.B. die Romeo und Julia Klausel, diese besagt wenn betreffende Jugendliche schon vor dem 18. Geburtstag des einen Partners ein Paar waren so gilt die Altersgrenze nicht.
In Schweden kann ich dir nur sagen, dass es dort eine App gibt, in der beide beteiligten vorher dem sexuellen Kontakt zustimmen müssen. Allerdings weiß ich nicht wo da die Altersgrenze liegt.
In Japan gilt erst die Volljährigkeit, wobei hier anzumerken ist, dass Frauen früher als Männer als volljährig angesehen werden.
danke für die Info
Bitte
Auch in Thailand ist das so wie in Deutschland und die Sextouristen könnten in Deutschland Angeklagt werden selbst wen das in Thailand war! Also unter 16 strafbar!
Auch in Deutschland geht nich das ein 16 jähriere sex mit einer 14 jährigen hat damit macht er sich strafbar bzw die Eltern des Mädchen können ihn jederzeit anzeigen!
Nein das ist so nicht ganz korrekt. Ab 14 besteht grundsätzlich das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in D, egal wie alt der Partner ist. Ausnahmen bestehen nur bei Abhängigkeitsverhältnissen oder wen das Kind/ der Jugendliche mit seinen 14 Jahren geistig nicht in der Lage ist einzuwilligen.
Was für ein Stuss.
Falsch, strafbar macht sich nur jemand wenn ein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wurde oder kein Einverständnis vorlag. Die Eltern haben da erst mal gar nichts zu sagen. Anzeige würde nicht verfolgt werden, nur weil die Beziehung nicht den Segen der Erziehungsberechtigten hatte.
Gibt da sowas, dass sich „Google“ nennt. Hab gerade mal nach deiner Frage gegoogelt und eine schöne Tabelle bekommen ;)
In Schweden liegt die Grenze allgemein bei 15 Jahren .